Der Senat der Universität Kassel hat heute, am 4. November 2026, eine Neufassung der Zivilklausel beschlossen. Zum ersten Mal soll ein geordnetes Verfahren Forschende dabei unterstützen, ihre wissenschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Die bisherige ausschließliche Verpflichtung auf zivile Forschungszwecke entfällt.

Wissenschaftsminister Timon Gremmels erklärte, die neue Regelung wahre den Friedensauftrag und stärke zugleich die Eigenverantwortung der Forschenden. Die Entscheidung kommt in einer Zeit, in der sich zivile und militärische Anwendungen wissenschaftlicher Erkenntnisse immer schwerer auseinanderhalten lassen – etwa bei Künstlicher Intelligenz, Robotik, Materialforschung und Cybersicherheit.

Mehr Verantwortung bei Universität und Forschenden

Universität und Forschende sollen künftig selbst entscheiden können, welche Forschungsprojekte und Kooperationen verantwortbar sind. Grundsätzlich können dazu auch Partnerschaften mit Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie gehören. Gremmels nannte als mögliche Folgen Wissenstransfer, Fachkräfteausbildung und regionale Wertschöpfung.

Der Minister betonte zugleich die Hochschulautonomie: Über Forschungsinhalte und Kooperationspartner entscheiden Hochschulen und Forschende. Angesichts der veränderten geopolitischen Lage hatte Gremmels mit den Hochschulen einen moderierten Dialog über sicherheitsrelevante Forschung und Zivilklauseln geführt. Dabei ging es um die Verantwortung und die Herausforderungen von Wissenschaft und Forschung in Konflikt- und Krisenzeiten.

Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen zur praxisnahen Ausbildung und zum Wissenstransfer begrüßte Gremmels ausdrücklich. Die Technische Hochschule Mittelhessen arbeitet im dualen Studium bereits mit Unternehmen wie KNDS und Rheinmetall zusammen. Eine geplante THM-Außenstelle in Kassel soll das Angebot ab dem Wintersemester 2027/28 um Maschinenbau, Elektrotechnik, Softwaretechnologie und Wirtschaftsingenieurwesen erweitern.

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Eine freiwillige Grenze mit langer Geschichte

Eine Zivilklausel ist die freiwillige Selbstverpflichtung einer wissenschaftlichen Einrichtung, ausschließlich für zivile beziehungsweise friedliche Zwecke zu forschen. Damit beschränkt sie freiwillig die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Lehre und Forschung. Die Idee kommt aus der Friedensbewegung und steht im Zusammenhang mit der Abrüstungspolitik.

Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Inzwischen haben etwa 70 deutsche Universitäten und Hochschulen entsprechende Regelungen eingeführt. Außerhalb Deutschlands gibt es solche Klauseln nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan.

Bremen beschloss 1986, eine Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an militärischer Nutzung oder Zielsetzung abzulehnen. Forschungsthemen und -mittel mit möglichem Rüstungsbezug sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 verpflichtete sich die Universität ausdrücklich auf zivile Forschung. 2012 bestätigte der Akademische Senat die früheren Beschlüsse und erklärte, die Universität sei dem Frieden verpflichtet und dürfe nur zivile Zwecke verfolgen.

Seit dem Dritten Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 sind Hochschulen im Land Bremen gesetzlich verpflichtet, eine Zivilklausel einzuführen. Forschung, Lehre und Studium sollen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen; bereitgestellte Mittel sollen entsprechend verwendet werden.

Auch andere Hochschulen gingen eigene Wege: Die Technische Universität Berlin hat eine Zivilklausel seit den 1950er Jahren, 1991 wurde sie bekräftigt. Die TU Dortmund und die Universität Konstanz führten sie 1991 ein, die Universität Oldenburg 2007, die Universität Tübingen 2010, die Universität Halle 2018, die Universität Erfurt 2019 und die Technische Hochschule Köln 2020. In Niedersachsen war die Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Der damalige Gesetzestext sah vor, dass Forschung friedlichen und dem Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen dienenden Zwecken sowie Lehre und Studium dienen sollte. Eingeführt wurde sie dort von Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder.

Abstimmungen, Streit und offene Fragen

Die Universität Tübingen nahm die Klausel im September 2010 in ihre Grundordnung auf. An mehreren Hochschulen entstanden Initiativen gegen Rüstungsforschung. In Köln stimmten Ende 2010 65 Prozent für eine Zivilklausel. Studierende der Universität Augsburg votierten im Juni 2012 mit 77 Prozent für eine Zivil- und Transparenzklausel, allerdings war die Vollversammlung nicht beschlussfähig. In Frankfurt sprachen sich 2013 mehr als 76 Prozent der Studierenden in einer Urabstimmung für eine Regelung zugunsten ziviler und friedlicher Forschung und Studien aus. Der Göttinger Senat beschloss im Februar 2013 eine Zivilklausel. An der Universität Kiel stimmten Studierende in einer nicht bindenden Befragung mit etwa zwei Dritteln dafür; die Universitätsleitung lehnte sie ab.

Die TU Darmstadt nahm 2012 eine Zivilklausel in ihre Grundordnung auf und beschloss im November 2014 ein Umsetzungsverfahren. Im Koalitionsvertrag der 2011 gebildeten grün-roten Landesregierung Baden-Württemberg wurde trotz früherer Befürwortung beider Parteien keine Zivilklausel aufgenommen.

Dass die Debatte nicht nur akademische Feinmechanik ist, zeigt die Kritik des Leiters des Kieler Instituts für Sicherheitspolitik, Joachim Krause. Er warnte, Zivilklauseln könnten wissenschaftliche Kontakte zur Bundeswehr und zur wehrtechnischen Industrie diskreditieren. Außerdem könnten linke und linksextreme Gruppen sie zur Einflussnahme oder Störung des Universitätsbetriebs nutzen. In einer früheren Fassung seiner Stellungnahme soll Krause Zivilklauseln sogar mit dem Ausschluss jüdischer Personen und Institutionen von Universitätskooperationen verglichen haben.

Viele Forschungseinrichtungen lehnen Zivilklauseln mit dem Argument ab, ohnehin ausschließlich zivil zu forschen. Befürworter halten das für ein Scheinargument: Zahlreiche zivile Forschungsbereiche können auch militärisch genutzt werden – Dual Use. Satellitenforschung etwa kann für rüstungsrelevante Unternehmen interessant sein, weil Satellitensysteme auch im Krieg eingesetzt werden könnten.

Selbst an Universitäten mit langjähriger Zivilklausel, etwa in Bremen, wird regelmäßig darüber gestritten, ob einzelne Forschungsgebiete gegen die Regelung verstoßen. Der Bremer Informatikprofessor Hans-Jörg Kreowski sieht in der Zivilklausel zudem ein mögliches Werbeargument für Unternehmen. Andere Hochschulen befürchten dagegen Einbußen bei Unternehmenskooperationen. Als weitere Kritikpunkte werden genannt, dass Sicherheits- und Rüstungspolitik aus der hochschulpolitischen Öffentlichkeit verschwinden könnte und Verteidigungsmittel von Universitäten in die Rüstungsindustrie verlagert werden könnten.

Ukraine-Krieg, Bundeswehr und internationale Geldflüsse

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 und der Diskussion über die Ausstattung der Bundeswehr nahm die Kritik an Zivilklauseln zu. Johann-Dietrich Wörner, Präsident der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, forderte im Juni 2022, Hochschulen sollten prüfen, ob ihre Klauseln noch zeitgemäß seien oder im Sinne einer friedlichen Verteidigungspolitik neu formuliert werden müssten. Auch Friedrich Merz, CDU-Vorsitzender, verlangte die Aufhebung von Zivilklauseln, die militärische Forschung an Hochschulen verbieten.

Schon am 25. November 2013 hatten Süddeutsche Zeitung und NDR über militärische Forschungsprojekte an deutschen Hochschulen berichtet, die vom US-Verteidigungsministerium finanziert wurden. Darunter waren auch Hochschulen mit Zivilklausel. Nach Recherchen des Spiegel flossen zwischen 2008 und 2019 insgesamt 21,7 Millionen US-Dollar aus verschiedenen Programmen des US-Verteidigungsministeriums an deutsche Forschende. Die Förderung konzentrierte sich vor allem auf technische und naturwissenschaftliche Fachbereiche.

Die Ludwig-Maximilians-Universität München erhielt laut diesen Recherchen knapp 3,7 Millionen US-Dollar in 23 Einzelzahlungen. Darin enthalten waren 1,72 Millionen US-Dollar für die Suche nach einem Ersatz für den militärisch verwendeten Sprengstoff Hexogen. Zahlen, die in einer Debatte über klare Grenzen ziemlich unbequem herumliegen.

Die Bayerische Staatsregierung beschloss am 23. Januar 2024 einen Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr. Er soll bayerischen Hochschulen die Einführung einer Zivilklausel verbieten.

Sonderfälle zwischen Gemeinwohl und Militärforschung

Eine Sonderstellung nimmt das Karlsruher Institut für Technologie ein. Die Universität Karlsruhe fusionierte 2009 mit dem Forschungs