Universität Kassel schafft Zivilklausel trotz deutlicher studentischer Mehrheit ab
An der Universität Kassel ist die Zivilklausel Geschichte. Präsidium und Senat beschlossen heute, am 4. November 2026, ihre Abschaffung. Forschung, Lehre und Entwicklung sind damit künftig grundsätzlich auch in Zusammenarbeit mit der Rüstungsindustrie möglich.
Die bisherige Regelung verpflichtete die Universität auf ausschließlich friedliche Ziele und zivile Zwecke. In der neuen Formulierung soll Forschung nun der „Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie“ dienen. Anil Shah von der Beschäftigteninitiative „Zivile Uni Kassel“ nennt das eine faktische Abschaffung der Klausel. Wie die neuen Ziele umgesetzt werden sollen, bleibe offen.
Hörsaal besetzt, Proteste angekündigt
Vor der Entscheidung hatte die Studierendeninitiative „Zivilklausel bleibt“ eine Kundgebung organisiert. Nach der Bekanntgabe besetzten Studierende einen Hörsaal. Anschließend liefen Gespräche zwischen den Besetzenden und dem Präsidium. Weitere Proteste hat die Initiative bereits angekündigt – gegen Kooperationen mit Rüstungsunternehmen und für Forschung zu ausschließlich zivilen Zwecken.
Shah vermutet politischen und industriellen Druck hinter dem Kurswechsel. Auch die Aussicht auf zusätzliche Drittmittel aus Rüstungskooperationen könne eine Rolle gespielt haben. Die Initiative erwartet einen Imageschaden für die Universität und will künftige Kooperationen genau beobachten. Sie warnt außerdem vor einem Dominoeffekt: Weitere Hochschulen könnten ihre Zivilklauseln ändern oder ganz streichen.
Die Abschaffung war bereits im Juni angekündigt worden. Studierende protestierten damals gegen die aus ihrer Sicht eingeschränkte Mitbestimmung. Der Senat vertagte die Entscheidung anschließend auf Anfang November. Bis zum Dienstag vor dem Beschluss hatten 876 Menschen eine Petition gegen die Abschaffung unterschrieben, darunter 476 Beschäftigte sowie 400 Personen aus Wissenschaft und Gesellschaft.
Auch eine Urabstimmung sprach deutlich für den Erhalt: Von 3.845 teilnehmenden Studierenden stimmten 82 Prozent dafür, die Zivilklausel beizubehalten und Friedens- sowie Nachhaltigkeitsforschung stärker zu fördern. Im Wintersemester 2025/26 waren 21.131 Studierende an der Universität Kassel eingeschrieben.
Rüstungskontakte und offene Vereinbarungen
Die Klausel war 2013 auf Initiative der Studierenden vom Senat beschlossen und in die Präambel der Grundordnung aufgenommen worden. Professorinnen und Professoren stellen die Mehrheit im Senat; seine Zusammensetzung ist im Hessischen Hochschulgesetz geregelt. Stefan Stache, Vertreter der Gewerkschaftsliste im Senat, befürchtet deshalb eine Spaltung der Universität. Das Nachhaltigkeitsprofil und die Zivilklausel seien wichtige Faktoren für ihre Attraktivität. Künftig könnten die Interessen einzelner Akteure stärker gewichtet werden, warnt er.
Im Blick stehen vor allem die Fachbereiche Bau- und Umweltingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik und Informatik. Mitglieder der Initiativen erwarten mögliche Kooperationen mit KNDS und Rheinmetall. Die Landesregierung plant, Nordhessen zu einem bedeutenden Rüstungsstandort auszubauen. Rheinmetall gilt als zentraler Akteur des geplanten „Defence Hub Nordhessen“; der Kasseler Standort soll erweitert werden.
Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) sagte in einem Interview, Zivilklauseln seien sinnvoll, müssten angesichts der aktuellen Zeit aber erneut überprüft werden. Im Landesprogramm „proDUAL“ wurden der Universität nach eigenen Angaben 600.000 Euro bewilligt. Studierende sollen damit im PlusMINT-Studium eine Ausbildung bei bestimmten Betrieben absolvieren können.
Die Universität bestätigte Kontakte einzelner Fachbereiche zu KNDS und Rheinmetall, auch im Zusammenhang mit Aktivitäten der Technischen Hochschule Mittelhessen in Kassel. Verträge oder Vereinbarungen seien daraus bislang nicht entstanden. Duale Studienangebote sollen in den kommenden Jahren schrittweise aufgebaut werden. Konkrete Vereinbarungen mit Unternehmen sollen erst danach und auf Grundlage der dann geltenden Grundordnung geschlossen werden.
KNDS erklärte, derzeit sei keine Kooperation für duale Studiengänge in Kassel geplant. Gespräche über berufsbegleitende Masteraufbaustudiengänge gebe es allerdings. Mit der Technischen Hochschule Mittelhessen in Gießen arbeitet KNDS bereits bei dualen Studiengängen zusammen.
Die Initiative kritisiert, geplante Rüstungskooperationen hätten keine ergebnisoffene Debatte über die Zivilklausel zugelassen. Die Studierenden sehen ihre Rechte auf Beteiligung, demokratische Prozesse sowie freie Wissens- und Positionsbildung missachtet. Der Senat begründet die Abschaffung damit, dass militärische und zivile Anwendungen heute nicht mehr eindeutig voneinander getrennt werden könnten. Stache widerspricht: Entscheidend sei der Zweck von Forschung und Lehre; zivile und militärische Zwecke ließen sich weiterhin unterscheiden.
Eine freiwillige Selbstverpflichtung mit langer Geschichte
Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich für zivile beziehungsweise friedliche Zwecke zu forschen. Sie beschränkt die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Lehre und Forschung nicht gesetzlich, sondern beruht grundsätzlich auf einer Entscheidung der jeweiligen Einrichtung. Die Idee stammt aus der Friedensbewegung und steht im Zusammenhang mit Abrüstungspolitik.
Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Inzwischen haben etwa 70 deutsche Hochschulen entsprechende Regelungen eingeführt. Außerhalb Deutschlands gibt es solche Klauseln nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan.
Bremen beschloss 1986, Beteiligungen an Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung abzulehnen. Forschungsthemen und -mittel mit möglichem Rüstungsbezug sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 verpflichtete sich die Universität ausdrücklich auf zivile Forschung. 2012 bestätigte der Akademische Senat die früheren Beschlüsse und erklärte, die Universität sei dem Frieden verpflichtet und dürfe nur zivile Zwecke verfolgen.
Im Land Bremen wurde die Regelung durch das Dritte Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 verbindlich: Forschung, Lehre und Studium sollten ausschließlich friedlichen Zwecken dienen; öffentliche und private Mittel sollten nur für entsprechende Vorhaben eingesetzt werden. In Niedersachsen war eine Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Sie definierte Forschung als auf friedliche Zwecke, den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen sowie die Weiterentwicklung von Lehre und Studium ausgerichtet. Eingeführt hatte sie Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder.
Andere Hochschulen gingen eigene Wege. Die Technische Universität Berlin führt ihre Klausel seit den 1950er-Jahren, 1991 wurde sie fortgeführt. Die Technische Universität Dortmund und die Universität Konstanz beschlossen sie 1991, die Universität Oldenburg 2007, die Universität Tübingen 2010, die Universität Halle 2018, die Universität Erfurt 2019 und die Technische Hochschule Köln 2020. Die Universität Tübingen nahm ihre Zivilklausel im September 2010 in die Grundordnung auf.
Ende 2010 stimmten in Köln 65 Prozent für die Einführung. Bei einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung der Universität Augsburg sprachen sich im Juni 2012 77 Prozent der Abstimmenden für eine Zivil- und Transparenzklausel aus: 144 dafür, 38 dagegen, vier Enthaltungen. Hintergrund waren unter anderem Befürchtungen im Zusammenhang mit dem Innovationspark.
Die TU Darmstadt nahm 2012 eine Zivilklausel in ihre Grundordnung auf; im November 2014 beschloss ihr Senat ein Umsetzungsverfahren. In einer Urabstimmung 2013 stimmten an der Universität Frankfurt mehr als 76 Prozent für eine Regelung, wonach Forschung und Studium zivilen und friedlichen Zwecken dienen sollen. Der Senat der Universität Göttingen beschloss im Februar 2013 die Aufnahme einer Zivilklausel in die Studienordnung.
In Kiel sprachen sich Studierende in einer nicht bindenden Befragung mit etwa zwei Dritteln für eine Zivilklausel aus, doch die Universitätsleitung lehnte sie ab. Der Kieler Sicherheitsforscher Joachim Krause argumentierte, eine solche Klausel diskreditiere wissenschaftliche Kontakte zur Bundeswehr und zur wehrtechnischen Industrie. Außerdem würden sie von linken und linksextremen Gruppen zur Einflussnahme oder Störung des Universitätsbetriebs genutzt.
Dual Use, Bundeswehr und die Frage nach dem Zweck
Genau an diesem Punkt wird die Debatte knifflig. Forschungseinrichtungen, die Zivilklauseln ablehnen, verweisen teilweise darauf, dass sie ohnehin ausschließlich zivil forschten. Befürworter halten das für zu kurz gegriffen, weil viele zivile Forschungsbereiche auch militärisch genutzt werden können – Stichwort Dual Use.
