Die Universität zu Köln wird heute, am 2. Oktober 2026, als Exzellenzuniversität ausgezeichnet. Für die Hochschule bedeutet der Titel eine Förderung von bis zu 15 Millionen Euro jährlich durch Bund und Länder. Die Nachricht wurde bei einer Pressekonferenz in Bonn von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und Falko Mohrs (SPD), dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, verkündet.

Neu in den Kreis der Exzellenzuniversitäten aufgenommen werden außerdem die Universitäten Freiburg und Jena. Erstmals erhalten auch zwei Hochschulverbünde die Förderung: die Rhein-Main-Universitäten Darmstadt, Mainz und Frankfurt am Main sowie die TU Dortmund und die Universität Bochum als „Ruhr Innovation Lab“. Einzeluniversitäten können bis zu 15 Millionen Euro pro Jahr bekommen, für Verbünde sind bis zu 28 Millionen Euro vorgesehen.

Neue Namen, bekannte Standorte

Zu den bereits geförderten Exzellenzuniversitäten gehören Aachen, Bonn, Dresden, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe und Tübingen. München ist mit der Technischen Universität München und der Ludwig-Maximilians-Universität gleich zweimal vertreten. Außerdem wird ein Verbund der drei Berliner Universitäten FU, HU und TU gefördert.

Die Förderung der bereits ausgezeichneten Hochschulen wurde im Frühjahr um weitere sieben Jahre verlängert. Ob eine Universität den Titel behalten kann, wird allerdings regelmäßig geprüft: Die Voraussetzungen für den Exzellenztitel werden alle sieben Jahre überprüft. Das Verfahren umfasst die Evaluation der bisher geförderten Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbundes sowie ein Neuausschreibungsverfahren für antragstellende Universitäten und Universitätsverbünde.

Die Entscheidung vom heutigen Tag steht im Rahmen der Exzellenzstrategie, kurz ExStra. Das dauerhaft angelegte Förderprogramm von Bund und Ländern soll wissenschaftliche Spitzenleistungen fördern, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem unterstützen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Zugleich geht es darum, Leistungsspitzen in der Forschung auszubilden und die Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts in der Breite zu erhöhen.

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Zwei Förderlinien, ein großer Topf

Die Exzellenzstrategie besteht aus zwei Förderlinien. Über die Exzellenzcluster werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an deutschen Universitäten und Universitätsverbünden unterstützt. Die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ dient dagegen der institutionellen Förderung von Universitäten und Verbünden, damit diese ihre internationale Spitzenstellung in der Forschung stärken können.

Seit Januar 2026 werden 40 Exzellenzcluster an 43 deutschen Universitäten gefördert. Im Vorjahr waren Clusterprojekte an 43 Universitäten in 13 Bundesländern ausgewählt worden. Eine bestimmte Anzahl an Clustern ist Voraussetzung dafür, überhaupt Chancen auf den Titel „Exzellenzuniversität“ zu haben. Für die Durchführung der Cluster-Förderlinie ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zuständig.

Finanziell geht es um erhebliche Summen. Die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten beträgt derzeit jährlich 533 Millionen Euro; ab 2026 steigt das Gesamtbudget auf 687 Millionen Euro pro Jahr. Bund und Länder stellen im Rahmen der Exzellenzstrategie jährlich 687 Millionen Euro bereit. Der Bund übernimmt 75 Prozent der Förderung, das jeweilige Sitzland 25 Prozent.

Die Wettbewerbe wurden unter anderem gestartet, um den internationalen Ruf deutscher Hochschulen zu stärken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland insgesamt 421 Hochschulen. Da fällt ein Titel wie Exzellenzuniversität natürlich auf – und die neue Kölner Auszeichnung erst recht.

Wer über die Förderung entscheidet

Am 2. Oktober 2026 wird bekannt gegeben, welche Universitäten und Universitätsverbünde neu als Exzellenzstandorte ausgewählt und künftig gefördert werden. Die Exzellenzstrategie basiert auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Gestaltet wird das Förderprogramm vom von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ernannten Committee of Experts.

Das Expertengremium besteht aus 39 Personen mit ausgewiesener Forschungsexpertise und langjähriger Erfahrung, unter anderem im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre und in der Wirtschaft. Die Mitglieder werden der GWK gemeinsam vom DFG-Senat und der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats vorgeschlagen.

Das Committee of Experts bewertet Skizzen und Anträge auf Grundlage fachwissenschaftlicher Begutachtungen, legt Förderbedingungen fest, gibt Förderempfehlungen an die Exzellenzkommission und entscheidet darüber, welche Skizzen zur Antragstellung berechtigen. Außerdem bewertet es die Ergebnisse der Evaluation von Exzellenzuniversitäten. Über Antragsskizzen und Anträge der Exzellenzstrategie entscheiden das Committee of Experts und die Exzellenzkommission.

Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats sowie der Präsident oder die Präsidentin der DFG gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen gemeinsam den Vorsitz. Die Exzellenzkommission setzt sich aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Bundes- und Landesministerinnen und -ministern zusammen. Auf Grundlage der Empfehlungen des Committee of Experts entscheidet sie über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.

Die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ wird vom Wissenschaftsrat (WR) durchgeführt. Die Exzellenzstrategie ist damit ein ziemlich fein austariertes Verfahren: Forschungsgutachten, Expertengremium, Ministerinnen und Minister – und am Ende eine Entscheidung, die für Hochschulen über Jahre hinweg den Kurs mitbestimmen kann.

Weitere Informationen zu Programm, Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten gibt es auf www.exzellenzstrategie.de. Auch die Webseite der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bietet Informationen zur Exzellenzstrategie.