Vier neue Seelsorgende starten im Erzbistum Paderborn
Heute, am 26. September 2026, werden Elias Räker, Lisa-Marie Glorius, Lea Liebendahl und Stefan Hoffmann durch Weihbischof Josef Holtkotte zum pastoralen Dienst im Erzbistum Paderborn gesendet. Die Sendungsfeier beginnt um 10:30 Uhr im Hohen Dom zu Paderborn. An der TU Dortmund ist der Anlass ebenfalls präsent: Vier Menschen starten in unterschiedliche Aufgaben der Seelsorge, und ihr Weg dorthin hat längst begonnen.
Schon während ihrer intensiven Ausbildung begleiteten die vier Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen. Ihr seelsorglicher Dienst für Kirche und Menschen beginnt also nicht erst mit der offiziellen Sendung. Das klingt zunächst nüchtern, ist im Alltag aber ziemlich konkret: zuhören, mittragen, Orientierung suchen – manchmal auch einfach aushalten, dass es gerade keine schnelle Antwort gibt.
Lisa-Marie Glorius übernimmt ihren Dienst im Pastoralen Raum Pfarrei St. Marien Schwerte. Stefan Hoffmann arbeitet künftig in der Stelle für Glaubensinformation und Erwachsenenkatechumenat des Erzbistums Paderborn in Dortmund. Lea Liebendahl wird in der Pfarrei Heilige Dreikönige Dortmund und der BVB-Gründerkirche tätig, Elias Räker in der Pfarrei Heilig Geist Bergkamen.
„Ein Stück Himmel“ beginnt im Alltag
Weihbischof Holtkotte lenkte den Blick auf die vielen Grautöne menschlicher Lebensläufe. Sie seien meist nicht „schwarz-weiß“, sondern vielfältig und differenziert. Sätze wie „Es ist doch alles egal“ oder „Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“ entstünden häufig aus der Suche nach Orientierung und Klarheit angesichts gesellschaftlicher Probleme.
Dennoch widersprach Holtkotte solchen Aussagen entschieden. Sie könnten Gesellschaft und Kirche schaden, Menschen entmutigen und in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Es sei eben nicht gleichgültig, wie Menschen handelten – oder ob sie etwas unterließen. Ob jemand im Alltag im Namen Gottes für andere einsteht, sich kümmert und rücksichtsvoll handelt, mache einen Unterschied.
Wo Menschen sich dafür einsetzten, beginne laut Holtkotte „ein Stück Himmel“. Den neuen Gemeinde- und Pastoralreferenten gab er deshalb einiges mit: Sie sollten auf ihre Möglichkeiten achten, Brücken zwischen Menschen bauen und Menschen in ihrer Suche wahrnehmen. Dazu gehöre auch, Anknüpfungspunkte für die Weitergabe des Glaubens zu finden, Menschen für den Glauben zu öffnen, sie zu stärken und ihre Charismen zu erkennen.
Auf andere zugehen sollen sie mit Vertrauen auf Gott, ohne Starrheit und mit einem von Hoffnung und Liebe geprägten Glauben. Kein glatt poliertes Rezept, eher eine Haltung für die vielen Situationen, in denen Seelsorge nicht nach Plan läuft.
Gebet für die neuen Kräfte
Bereits am 19. September 2026 wurde Charlotte Roland, Gemeindereferentin im Pastoralverbund Bigge-Olsberg, von Weihbischof Matthias König zur Jungfrau geweiht. Für die Kandidatinnen und Kandidaten soll gebetet und Gottes Segen für ihre Aufgaben in den verschiedenen Pastoralen Räumen erbeten werden.
Dafür stehen Fürbitten in Form einer Novene zur Verfügung. Sie können in Eucharistiefeiern und Wort-Gottes-Feiern verwendet werden. Ein stiller, wiederkehrender Rahmen – gerade für Menschen, die ihren Dienst nicht auf einer Bühne, sondern oft mitten im Gewusel beginnen.
Ein langer Weg bis zur Sendung
Der Weg in den pastoralen Beruf ist mehrstufig. Die Ausbildung zum Pastoralreferenten beziehungsweise zur Pastoralreferentin umfasst das Studium an einer katholisch-theologischen Fakultät, die diözesane Studienbegleitung, die Berufseinführung und Fortbildung während des gesamten hauptberuflichen Dienstes. Die Ausbildungsphase endet mit dem Universitätsabschluss „Magister Theologiae“, der als Erste Dienstprüfung gilt.
Alle Bistümer bieten während des Studiums eine diözesane Begleitung an, meist im Rahmen eines Bewerberkreises oder Mentorats. In der Regel setzt diese Studienbegleitung die Aufnahme in einen Bewerberkreis voraus; zu den studienbegleitenden Angeboten können beispielsweise Praktika gehören. In allen Bistümern werden Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten ausgebildet und eingestellt. In den ostdeutschen Bistümern Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg werden sie als Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten beschäftigt und entsprechend ausgebildet.
Bei der Ausbildung gibt es Kooperationen: Hamburg arbeitet mit Osnabrück zusammen, Passau mit Regensburg. Bamberg, Eichstätt, Speyer und Würzburg planen eine gemeinsame Ausbildung der Berufsgruppen Priester, Diakone, Pastoralreferenten und Gemeindereferenten; der Start war nach einem Bischofsbeschluss für September 2023 vorgesehen. Das Bistum Münster übernimmt für das Bistum Essen Ausbildungsanteile in Pastoraltheologie und bildet Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten aus 13 Bistümern in Pastoralpsychologie aus.
Einzelne Module werden bistumsübergreifend angeboten, etwa von Augsburg und Eichstätt. Ausbildungsmodelle finden in allen Bistümern teilweise gemeinsam mit Priestern und Gemeindereferentinnen beziehungsweise Gemeindereferenten statt. Diakone, insbesondere Diakone im Hauptberuf, sind häufig beteiligt. Berlin kooperiert bei der Ausbildung pastoral Tätiger mit den ostdeutschen Bistümern.
Die Zahl der Neueinstellungen ist mancherorts begrenzt: Hamburg nennt zwei Einstellungen pro Jahr, Paderborn vier. Bewerbungen aus anderen Bistümern sind in allen Bistümern willkommen. Auch Quereinstiege werden möglich: In den meisten Bistümern werden Verfahren entwickelt oder bereits umgesetzt, durch die unter anderem ein Lehramtsstudium der Theologie den Zugang zur Berufseinführung ermöglicht. Vorgesehen sind etwa Auswahlverfahren und Ergänzungsprüfungen.
Die Berufseinführung umfasst die Dienstjahre als Pastoralassistentin beziehungsweise Pastoralassistent bis zum Abschluss der Zweiten Dienstprüfung. Nach diözesanen Regelungen kann ein Pastoralkurs oder Pastoralpraktikum vorgeschaltet werden. Mit der Zweiten Dienstprüfung endet diese Phase; wie lange sie dauert, unterscheidet sich je nach Bistum.
Mit den Bildungsphasen sind kirchliche Beauftragungen verbunden. Zu Beginn der zweiten Bildungsphase erhalten Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten eine vorläufige Beauftragung zur Mitarbeit in Verkündigung, Liturgie und Diakonie sowie eine vorläufige Unterrichtserlaubnis. Mit der unbefristeten Einstellung erteilt der Bischof die kirchliche Beauftragung zur Mitarbeit in der Seelsorge und die Missio canonica für den Religionsunterricht.
In einer Messfeier werden Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten durch den Bischof oder eine beauftragte Vertretung zum pastoralen Dienst bestellt. Beauftragung und Sendung erfolgen in verbindlicher Form. In allen Diözesen gibt es dafür eine liturgische Beauftragungs- und Sendungsfeier, teils gemeinsam mit Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, teils getrennt. Überreicht wird eine Urkunde, die das geistliche Amt nach Can. 145 CIC dokumentiert.
Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten werden in einer liturgischen Feier durch den Ortsbischof ausgesandt beziehungsweise beauftragt. In den meisten Bistümern findet diese Feier gemeinsam mit den Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten statt. Freiburg, München und Rottenburg-Stuttgart feiern nach Berufsgruppen getrennt – wegen der höheren Zahl der Auszusendenden und aufgrund einer dort seit den 1970er-Jahren bestehenden Praxis.
Nach der Zweiten Dienstprüfung beginnt mit der unbefristeten Einstellung die Fortbildungsphase. Sie umfasst die gesamte Zeit des hauptberuflichen Dienstes als Pastoralreferentin beziehungsweise Pastoralreferent. Für Elias Räker, Lisa-Marie Glorius, Lea Liebendahl und Stefan Hoffmann wird daraus nun der nächste konkrete Schritt: raus aus der Ausbildungszeit, hinein in ihre jeweiligen Gemeinden und Arbeitsfelder. Und vermutlich direkt hinein in den ersten Termin, der länger dauert als gedacht.
