Cyberangriff auf die MLU: Zugriff auf Daten von rund 51.000 Studienbewerbungen vermutet
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) ist Ziel eines Cyberangriffs geworden. Nach Angaben der Universität ist davon auszugehen, dass Unbekannte auf rund 51.000 Studienbewerbungen zugegriffen haben. Betroffen sind Bewerbungen für das Sommersemester 2026 sowie für das Wintersemester 2026/2027.
Auf den betroffenen Datensätzen könnten Namen, Anschriften und Telefonnummern, private E-Mail-Adressen, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort, Bewerbernummern sowie Angaben zum Studiengang und angestrebten Abschluss enthalten sein. Auch Fachsemester, Zulassungsstatus, Verfahrensschritt und Quote wurden möglicherweise abgerufen. Die Angreifer konnten laut Universität womöglich außerdem auf Unterlagen zugreifen, die Bewerberinnen und Bewerber hochgeladen hatten.
Universität informiert Betroffene
Auf den Vorfall wurde die MLU nach eigener Darstellung am 14. Oktober aufmerksam. Daraufhin richtete die Universität einen Krisenstab ein. Geleitet wird er von Rektorin Claudia Becker und dem Prorektor für Digitale Transformation und Transfer, Stefan Sackmann.
IT-Fachleute ergriffen Gegenmaßnahmen, die Aufarbeitung dauert an. Betroffene sollen fortlaufend informiert werden. Zuständige Behörden wurden unterrichtet, außerdem erstattete die MLU Strafanzeige. Wer hinter dem Angriff steckt und auf welchem konkreten Weg der Zugriff auf die Systeme erfolgte, teilte die Universität zunächst nicht mit.
Hochschulen im Visier
Der Angriff fällt in eine Zeit, in der Sicherheitsbehörden die Bedrohungslage für Hochschulen als „extrem hoch“ einstufen. Darauf verweist die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Empfehlungen, die ihre 40. Mitgliederversammlung am 13. Mai 2025 in Magdeburg verabschiedete. Als Gründe nennt die HRK unter anderem den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Konflikte im Nahen Osten und Spannungen in Ostasien.
Hochschulen verwalten Personal- und Forschungsdaten, arbeiten international, betreiben Transfer und erfüllen einen Bildungsauftrag. Genau diese Mischung macht sie zu attraktiven Zielen. Die zentrale Frage sei deshalb nicht, ob, sondern wann welche Hochschule von einem Schadensereignis betroffen sein werde.
Die Szenarien reichen von Ransomware-Angriffen, bei denen Hochschulrechner verschlüsselt und anschließend zur Erpressung genutzt werden, bis zu Spionage. Dabei kann es um Hochtechnologie, Verteidigungskooperationen, politische Analysen oder geografische Daten gehen. Ebenfalls genannt wird die Ausspähung dissidentischer Netzwerke, etwa politischer Dissidenten, religiöser Minderheiten sowie LGBTQ- und Frauenbewegungen.
Künstliche Intelligenz verschärft die Lage zusätzlich: Spam wirkt intelligenter, Bilder, Videos und Stimmen lassen sich per Deepfake realistisch manipulieren, und computergesteuerte Robocalls können in größerem Stil eingesetzt werden. Das klingt nach Science-Fiction, ist aber längst Bestandteil der Debatte.
Zwischen Offenheit und Schutz
Die HRK sieht Hochschulen in einem Spannungsfeld aus Resilienz, Offenheit und digitaler Souveränität. Resilienz bedeutet dabei vor allem, nach einem Angriff möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu werden. Vollständige Sicherheit sei nicht erreichbar. Offenheit wiederum gehört zum Grundverständnis deutscher Hochschulen und ist Voraussetzung für Bildung, Forschung, Transfer und internationale Kooperationen.
Digitale Souveränität meint, Technologien selbstbestimmt nach Funktionalität, Geschwindigkeit, Beherrschbarkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit auszuwählen. Einseitige Abhängigkeiten von Produkten sollen vermieden werden, besonders dann, wenn Datenschutz- oder andere Regulierung deren Nutzung künftig einschränken könnte.
Ein einheitlicher, extern vorgegebener Sicherheitsplan für alle Hochschulen wäre nach Einschätzung der HRK nicht möglich. Größe, Expertise, Ausrichtung, Rechtslage, Ressourcen und Bedrohungen unterscheiden sich. Hochschulen sollen deshalb ihre interne Fach- und Steuerungskompetenz bündeln, Zuständigkeiten klären und Regeln für gemeinsames Handeln festlegen.
Empfohlen werden abgestufte Sicherheitskonzepte: Der IT-Hochschulbetrieb soll aufrechterhalten und besonders schützenswerte Daten sollen gesichert werden. Zur Basisabsicherung zählen ein individuelles Business-Continuity-Management, eine hochschulweite Zwei-Faktor-Authentifizierung und Funktions-Mailaccounts. Für die Kernabsicherung müssen besonders schützenswerte Daten, Informationen und Systeme identifiziert werden. Außerdem soll das Verhältnis zwischen zentral eingebundenen und dezentral autarken Einheiten geprüft werden.
Zur Prävention gehören regelmäßige Schwachstellenscans. Veraltete, nicht mehr aktualisierbare Hard- und Software – etwa Laborgeräte und Steuerrechner – sollen zunächst isoliert und nach einer Ersatzplanung ausgetauscht werden. Auch Risiken speziell entwickelter oder eigenentwickelter Software müssen geprüft werden. Backups und Wiederherstellungspläne für zentrale Daten und Systeme gehören ebenso dazu wie regelmäßige Sicherheitsscans, die durch Security Operation Center unterstützt werden können.
Üben, melden, wieder anlaufen
Notfallpläne sollen als Kernprozesse im Business-Continuity-Management priorisiert werden. Die HRK empfiehlt außerdem eine Notfallhotline oder einen zentralen Erstkontakt, Checklisten und Notfallkarten sowie Rahmenverträge für APT-Response-Dienstleistungen, damit bei gezielten Angriffen externe Expertise rasch eingebunden werden kann.
Cybersicherheitsübungen sollen einen ähnlich verbindlichen Charakter bekommen wie Brandschutzübungen. Möglich sind Planspiele für Hochschulleitungen, Koordinierungsübungen für operatives Personal und verschiedene Standorte sowie Tests von Entscheidungen, Kommunikation, Notfallplänen, Dokumentation und technischer Analyse.
Auch die Angriffsfläche lässt sich verkleinern: Hochschulen sollen prüfen, welche Daten überhaupt öffentlich über das Internet zugänglich sein müssen, und gegebenenfalls Datenproduktion, Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit reduzieren. Informationen über Sicherheitsstrukturen und Schutzmaßnahmen gehören nicht ins Schaufenster – auch nicht auf soziale Netzwerke wie LinkedIn.
Für Krisen braucht es Kommunikationspläne und alternative Wege, falls E-Mail- oder Telefonsysteme ausfallen. Studierende könnten präventiv über ein unabhängiges „Schattensystem“, etwa eine alternative Webseite, erreicht werden. Eine vollständige Verlagerung der Kommunikation auf einzelne Messengerdienste gilt dabei nicht als ausreichende Lösung.
Business Continuity Management bezeichnet ein umfassendes Notfallmanagement zur Aufrechterhaltung oder geordneten Wiederherstellung des Betriebs nach Schadensereignissen. Ein Security Operation Center überwacht IT-Systeme auf Schwachstellen, informiert über Gefahren, sucht etwa im Darknet nach geleakten Zugangsdaten und unterstützt bei forensischer Analyse und Schadensbehebung. Core-IT-Facilities bündeln Geräte, Expertise und Methoden und machen sie Hochschulangehörigen sowie Externen zugänglich.
Die HRK fordert Awareness und Kompetenzaufbau für alle Hochschulangehörigen. Cybersicherheit soll möglichst in die Curricula für Studierende integriert werden; Fachkompetenz und Forschung einschlägiger Fächer sollen der Sicherheit der gesamten Hochschule zugutekommen. Gemeint ist auch eine offene Fehlerkultur: Fehler sollen nicht als persönliches Versagen gelten, sondern als Anlass für gemeinsames Lernen und Verbesserungen.
Kooperationen könnten Landes- und Verbundkonzepte, Kommunikationskonzepte für Störfälle, Schulungen und Awareness-Maßnahmen, Erfahrungsaustausch, gemeinsame Beschaffung, Security Operation Center, Peer-Audits und Peer-Penetrationstests umfassen. Denkbar ist auch gemeinsames Personal für Computer-Emergency-Response-Teams. Zuwendungsgeber sollen solche Kooperationen ermöglichen und fördern.
Beratungen können gemeinsam mit gemeinnützigen Organisationen wie HIS, DFN oder ZKI organisiert werden; Rahmenverträge sollen den Zugang erleichtern. Auch psychologische Unterstützung nach Cyberangriffen und Erpressungen kann Teil solcher Angebote sein.
Aufgaben für Länder und Bund
Die Länder sollen gemeinsam mit den Hochschulen landesweite Konzepte und Strategien entwickeln, bestehende Kooperationen durch Anreize und Ressourcen stärken und Landesinitiativen etwa über Rechenzentren, den ZKI oder Einrichtungen für digitale Hochschullehre aufbauen beziehungsweise erweitern. So könnten ausreichend große Handlungseinheiten und zentrale IT-Einrichtungen entstehen.
Vorgeschlagen wird außerdem ein hochschulübergreifender Basisdienst für Datensicherung. Ausgewählte Hochschulen oder Einrichtungen könnten mit Landesmitteln Speicherinfrastrukturen für andere Hochschulen bereitstellen. Daten wären dann außerhalb der eigenen Infrastruktur gesichert und könnten im Störfall schnell wiederhergestellt werden. Für besonders wichtige Verwaltungsdaten könnte zusätzlich ein getrennter Datensafe eingerichtet werden.
Ministerien und Behörden brauchen eindeutige Ansprechpersonen sowie einheitliche und schnelle Meldewege für Cyberangriffe. Die bisherige Unterstützung durch Landeskriminal
