Am 9. Oktober 2026 ist in Bucerius ein Wissenschaftler für eine Arbeit ausgezeichnet worden, die eine ziemlich aktuelle Frage stellt: Wie lässt sich künstliche Intelligenz in der Rechtsanwendung nutzen, ohne dass der Rechtsstaat dabei seine Begründungen verliert? Dr. Arian Henning erhält den diesjährigen Promotionspreis der Bucerius Law School.

Die mit 5.000 Euro dotierte Auszeichnung würdigt eine herausragende rechtswissenschaftliche Dissertation. Gestiftet wurde der Preis erneut von der Kanzlei Noerr. Überreicht wurde er von Simone Schönen, Partnerin im Hamburger Büro der Kanzlei, bei der Akademischen Feier der Bucerius Law School für den Jahrgang 2026.

Wenn Systeme weiterlernen

Hennings Dissertation trägt den Titel „Rechtfertigung durch lernende Systeme – Erklärbarkeit als Element einer neuen Begründungsarchitektur im Recht“. Im Mittelpunkt stehen algorithmische Systeme, die ihr Entscheidungsverhalten fortlaufend anpassen. Henning untersucht, wie solche Systeme in der Rechtsanwendung eingesetzt werden können, ohne die rechtsstaatliche Begründungsarchitektur zu beeinträchtigen.

Betreut wurde die Promotion von Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Engel vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Christian Bumke, Inhaber des Commerzbank Stiftungslehrstuhls Grundlagen des Rechts an der Bucerius Law School.

Bumke bezeichnete die Dissertation als interdisziplinäre Arbeit. Sie mache Erkenntnisse aus Verhaltens- und Computerwissenschaften für die Rechtswissenschaft nutzbar und habe praktische Bedeutung für den Umgang mit künstlicher Intelligenz. Das klingt zunächst sperrig, berührt aber eine sehr konkrete Frage: Was passiert, wenn ein System seine eigenen Muster verändert und Menschen trotzdem nachvollziehen müssen, warum eine Entscheidung zustande kam?

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Ermutigung für gründliche Forschung

Simone Schönen erklärte, die Auszeichnung solle wissenschaftliche Talente dazu ermutigen, Sachverhalte gründlich zu untersuchen, gesicherte Erkenntnisse zu hinterfragen und neue Einsichten zu entwickeln. Viel Stoff also für eine Dissertation – und vermutlich auch für lange Gespräche nach der Feier.

Die beiden zusätzlich genannten Dokumente liefern für die Einordnung keine verwertbaren Nachrichteninhalte. Der bereitgestellte Text des Whitepapers „KI und Recht“ der Plattform Lernende Systeme besteht aus fragmentierten PDF-Datei- und Binärdaten. Auch die Information zu algorithmischen Entscheidungssystemen des Deutschen Instituts für Menschenrechte liegt hier lediglich als fragmentarische PDF-Rohdaten und komprimierte Binärdaten vor. Weiterführende konkrete Angaben lassen sich daraus nicht zuverlässig entnehmen.