Klimaschutz und Klimaanpassung: Warum Baden-Württemberg beides braucht
Am 16. Oktober 2026 wirkt die Klimadebatte in Stuttgart wie ein Streit um zwei dringend nötige Werkzeuge: Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Klimasachverständigenrat Baden-Württemberg kommt zu dem Schluss, dass das Land sein Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden, voraussichtlich kaum noch erreichen kann. Gleichzeitig bleibt Jan Kohlmeyer, Leiter der Stuttgarter Abteilung für Klimaschutz, optimistisch. Er verweist auf Fortschritte bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Batterien, elektrischen Antrieben und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Stuttgart will bereits 2035 klimaneutral sein. Angesichts knapper werdender finanzieller Mittel halten viele dieses Ziel inzwischen für unrealistisch. Mitglieder der Stuttgarter CDU fordern deshalb, stärker in Klimaanpassung statt in Klimaschutz zu investieren. CDU-Fraktionsvorsitzender Alexander Kotz nennt mehr Verschattung, kühle Räume, Klimaanlagen und zusätzliche Bäume als Beispiele. An der Universität Stuttgart warnt Jörn Birkmann, Professor für Raumentwicklung und Umweltplanung, jedoch davor, überwiegend auf Anpassung zu setzen.
Zwei Aufgaben, die zusammengehören
Klimaanpassung müsse mit Klimaschutz verbunden werden, sagt Birkmann. Ohne eine Begrenzung der Erderwärmung stoßen Anpassungsmaßnahmen langfristig an ihre Grenzen. Die Sommer würden ohne zusätzlichen Klimaschutz deutlich heißer; der Sommer 2026 könnte in 20 Jahren rückblickend als vergleichsweise gemäßigt gelten. Eine Abschwächung der Klimaschutzziele oder ein geringeres Tempo sei daher keine tragfähige Lösung.
Manche Maßnahmen können beides: Bäume speichern beziehungsweise reduzieren CO₂ und spenden Schatten. Fassadenbegrünung bindet CO₂ und kühlt Gebäude. Schwammstädte speichern Regenwasser, fördern die Grundwasserneubildung und verringern die Aufheizung. Im Stuttgarter Neckarpark in Bad Cannstatt gibt es bereits begrünte Bereiche, in denen Regenwasser versickern kann. Sickerpflaster lässt Wasser durch und heizt sich weniger stark auf als Asphalt.
In Mannheim-Feudenheim wird Regenwasser von Dächern in einem See zwischen Wohnhäusern gesammelt. An heißen Tagen wirkt der See kühlend; während längerer Trockenperioden kann das Wasser zur Bewässerung von Fassadenbegrünung und Bäumen genutzt werden. Auch im Gebäude steckt doppelter Nutzen: Gedämmte Häuser heizen sich im Sommer langsamer auf als ungedämmte, und Wärmepumpen können im Winter heizen sowie im Sommer Räume temperieren.
Ein Register für die Klimapolitik
Den organisatorischen Rahmen bildet das Klima-Maßnahmen-Register, kurz KMR. Es bündelt konkrete Maßnahmen und Strategien zur Umsetzung des baden-württembergischen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes. Das Land strebt 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 und Treibhausgasneutralität bis 2040 an – fünf Jahre vor dem Bund und zehn Jahre vor der Europäischen Union.
Das frühere Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept wurde im Frühjahr 2022 zum KMR weiterentwickelt. Die Online-Datenbank enthält nach Sektoren gegliederte Maßnahmen und dokumentiert zentral sowie öffentlich die Klimaschutzaktivitäten der Landesregierung. Sie ist jederzeit erweiterbar, wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Für jeden Bereich entwickelt das jeweils zuständige Ministerium Maßnahmen oder führt bestehende weiter. Sind andere Zuständigkeitsbereiche berührt, werden weitere Ministerien einbezogen. Das ergibt eine dezentrale Verantwortlichkeit innerhalb der Landesregierung.
Für die Energiewirtschaft und die Abfallwirtschaft ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zuständig. Die Industrie fällt in den Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus, Gebäude in jenen des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen, Verkehr in den des Ministeriums für Verkehr. Landwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft liegen beim Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat. Zusätzlich gibt es im KMR einen Querschnittsbereich mit übergreifenden Maßnahmen.
Grundlage für die jährliche Weiterentwicklung sind der Emissionsbericht des Statistischen Landesamts und jährliche, sektoral gegliederte Ressortberichte zum Umsetzungsstand. Der Klima-Sachverständigenrat bewertet die aktuelle Entwicklung und kann der Landesregierung zusätzliche Maßnahmen vorschlagen. Im Frühjahr können Bürgerinnen und Bürger über das Beteiligungsportal des Landes bestehende Maßnahmen kommentieren und eigene Vorschläge einreichen. Je nach Maßnahme beziehen die zuständigen Ressorts außerdem Verbände und Öffentlichkeit ein.
Die Ziele stehen auf vielen Schultern
Nach dem KlimaG BW müssen bis 2030 landesweit rund 32 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr erreicht werden. Das entspricht einer Emissionsminderung von 65 Prozent gegenüber 1990. Die gesetzlichen Sektorziele sind unterschiedlich hoch: In der Energiewirtschaft sollen die Emissionen um 75 Prozent sinken, in der Industrie um 62 Prozent, im Verkehr um 55 Prozent und bei Gebäuden um 49 Prozent. Für die Landwirtschaft gilt ein Minus von 39 Prozent, für Abfallwirtschaft und Sonstiges ein Minus von 88 Prozent. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft sollen eine Senkenleistung von minus 4,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten erbringen.
Wie das klappen könnte, untersuchte das Forschungsvorhaben „Sektorziele 2030 und klimaneutrales Baden-Württemberg 2040“. Es lief von Anfang 2022 bis Mitte 2023. Ein wissenschaftliches Konsortium unter Leitung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, ZSW, analysierte den Weg zur Treibhausgasneutralität und die nötigen sektoralen Einsparungen bis 2030. Beteiligt waren das ZSW Baden-Württemberg, das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, das Öko-Institut Freiburg und das Hamburg Institut.
Die erste Projektphase dauerte von Januar bis Mai 2022 und konzentrierte sich auf das Zieljahr 2030. Der „Teilbericht Sektorziele“ entwickelte ein Zielszenario und beschrieb mögliche Beiträge von Gebäuden, Verkehr, Energiewirtschaft und Industrie. Auf dieser Grundlage wurde das baden-württembergische Klimaschutzgesetz novelliert; erstmals legte es konkrete sektorale Ziele zur Treibhausgasminderung bis 2030 fest.
In der zweiten Projektphase von Mitte 2022 bis Mitte 2023 erfolgte der Abgleich mit den Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Bundes. Darauf aufbauend entstanden Vorschläge für Landesmaßnahmen in den einzelnen Sektoren. Sie berücksichtigen die Handlungsspielräume des Landes unter den bestehenden Bundesregelungen. Denn aus den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes lassen sich nicht automatisch länderspezifische Vorgaben ableiten, die gemeinsam ein konsistentes Zielbild ergeben oder die Bundesziele sicherstellen. Deshalb wurden zwei Varianten entwickelt, wie Zielarchitekturen auf Länderebene einen entsprechenden Lastenausgleich abbilden könnten.
Mehr Strom, weniger Verbrenner
Der Kohleausstieg bis 2030 gilt im Forschungsvorhaben als zwingend notwendig für das 2030-Ziel. Gleichzeitig steigt der Strombedarf, weil Gebäude, Industrie und Verkehr stärker elektrifiziert werden: von 72 Terawattstunden im Jahr 2019 auf 88 Terawattstunden 2030 und 111 Terawattstunden 2040. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung soll bis 2030 auf 82 Prozent und bis 2040 auf 98 Prozent wachsen.
Beim Verkehr soll der motorisierte Individualverkehr bis 2040 durch Verlagerung und Vermeidung um 38 Prozent gegenüber 2019 sinken. Der Anteil von Elektroautos an den Neuzulassungen soll bis 2030 auf 100 Prozent steigen; 2030 sollen 34 Prozent der Fahrleistung elektrisch erbracht werden. Für 2040 wird nur noch ein marginaler Anteil von Verbrennerfahrzeugen erwartet. In der Landwirtschaft gelten die Reduktion der Tierbestände und ein geringerer Konsum tierischer Produkte als zentrale Maßnahmen zur Emissionsminderung.
Der Endbericht liefert wissenschaftlich begründete Strategien und Maßnahmen, dient der Landesregierung aber als Diskussionsgrundlage. Die zuständigen Ministerien entscheiden, ob sie die Vorschläge übernehmen oder andere Wege zu den Sektorenzielen 2030 und zur Treibhausgasneutralität 2040 verfolgen. Das Fachgebiet Systemanalyse des ZSW koordinierte das Konsortium; neben dem ZSW waren das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, das Öko-Institut, das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung und das Hamburg Institut beteiligt.</p
