Fast fünf Jahre nach dem Einbruch in die Haspa-Filiale an der Rathausallee in Norderstedt ist der Fall wieder beim Oberlandesgericht Hamburg angekommen – und für die betroffenen Schließfachkunden längst nicht erledigt. Im August 2021 räumten die Täter 650 Schließfächer aus. Sie entkamen mit Beute im zweistelligen Millionenwert, von ihnen fehlt weiterhin jede Spur.

Am 26. September 2026 nimmt das OLG die Fälle erneut auf. Es geht um die Vorgeschichte, die Sicherung des Tresorraums und einen langen, zunehmend komplizierten Prozess. Die Hamburger Sparkasse muss nach der aktuellen Entscheidung nicht für den gesamten Schaden haften.

Ein Tresorraum, drei Sicherheitsbarrieren – und ein abgeklebter Melder

Das OLG Hamburg kam zu dem Schluss, der Tresorraum sei ausreichend gesichert gewesen. Als zentrale Maßnahmen nannte das Gericht die Tresortür, die Betonwände und einen Bewegungsmelder. Damit widersprach es zwei früheren Urteilen des Hamburger Landgerichts.

Der Melder war nicht irgendein altes Gerät. Nach einem ähnlichen Einbruchsversuch in einer Haspa-Filiale in Hamburg-Altona im Oktober 2020 – etwa neun Monate vor der Tat in Norderstedt – war er durch das damals beste verfügbare Modell ersetzt worden. In Altona hatten Täter mit einem Kernbohrer versucht, in den Tresorraum einzudringen. Eine Reinigungskraft bemerkte den Versuch, die Täter flohen. Den Bewegungsmelder hatten sie mit einem Aufkleber außer Funktion gesetzt.

In Norderstedt klebten die Einbrecher auch das modernere Modell ab. Nach Auffassung des OLG musste die Haspa nicht wissen, dass selbst dieses Gerät auf diese Weise manipuliert werden konnte. Eine Pflichtverletzung bei der Sicherung des Tresorraums sah das Gericht deshalb nicht und gab der Berufung der Haspa statt.

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Die Bank muss den klagenden Schließfachinhabern vorerst nicht mehr zahlen als die bereits geleistete Entschädigung von bis zu 40.000 Euro. Einige Kunden verlangen allerdings mehr und halten den Tresorraum weiterhin für unzureichend gesichert.

Warum die Gerichte unterschiedlich urteilen

Seit April 2022 befassen sich mehrere Gerichte mit dem Einbruch. Das Landgericht Hamburg hatte in zwei Verfahren zugunsten der Schließfachinhaber entschieden und eine Haftung der Haspa über die vertragliche Haftungsgrenze hinaus angenommen. Die Urteile ergingen im Juni 2023 und im Januar 2024.

Nach Ansicht des Landgerichts wies das Sicherheitssystem Mängel auf. Ein unter Branchenexperten vorgelegtes Gutachten stufte das in Norderstedt eingebaute modernere Modell beim Sicherheitsgrad auf die dritthöchste von vier Stufen ein. Weil die Täter den Melder trotzdem abkleben konnten, hielt das Landgericht die Sicherungsstufe für unzureichend. Die Haspa hätte sich nicht allein auf einen als manipulationssicher geltenden Bewegungsmelder verlassen dürfen; zusätzliche Sicherheitsinstrumente nicht einzubauen, sei fahrlässig gewesen.

Im OLG-Verfahren spielte das Gutachten des Sachverständigen Sascha Puppel eine zentrale Rolle. Im November 2024 wurden die Räume der Norderstedter Filiale begutachtet, alle Prozessbeteiligten waren dabei. Das rund 60-seitige Gutachten lag im Februar 2025 vor. Puppel verglich den Tresorraum mit mehr als 1.500 Tresorräumen deutscher Banken.

Seine Einschätzung: Der verwendete Bewegungsmelder entsprach nicht den branchenüblichen Standards. Die äußere Schicht des Tresorraums hätte zusätzlich mit einem Körperschallsensor gesichert werden sollen. Der hätte beim Ansetzen des Bohrers Alarm auslösen können. Von der Haspa geladene Zeugen widersprachen dem Gutachten und erklärten, unterschiedliche Tresorsicherungen seien nicht direkt vergleichbar.

Gegen die Urteile des Landgerichts legte die Haspa Berufung ein; seit November 2023 befasst sich das OLG mit dem Fall. Der Anwalt der Schließfachinhaber, Jürgen Hennemann, kritisierte die Verfahrensführung als einseitig und sprach im Zusammenhang mit dem Vorsitzenden Richter von einem „Justizskandal“. Hennemann verwies darauf, dass der Vorsitzende früher eine Berufsausbildung bei der Haspa absolviert habe.

Das OLG erklärte, der Vorsitzende habe die Beteiligten bereits 2023 über diese frühere Tätigkeit informiert. Einen Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden wegen Befangenheit habe es bislang nicht gegeben.

Vorbei ist der Rechtsstreit voraussichtlich noch nicht. Hennemann kündigte an, den Bundesgerichtshof anzurufen. Die Kläger müssen innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen, damit der BGH den Fall prüfen kann.

Millionenschaden und kurze Fristen

Die betroffenen Kunden erhielten von der Haspa bis zu 40.000 Euro. Mehr als 600 Schließfächer wurden ausgeräumt, im Bericht über die Filiale ist von 650 Fächern die Rede. Ende 2024 verjährten weitere Schadenersatzansprüche. Eine höhere Entschädigung können deshalb nur noch Betroffene verlangen, die bereits Klage eingereicht hatten. Von mehr als 100 Betroffenen klagte etwa ein Dutzend.

Der Fall wird auch deshalb aufmerksam verfolgt, weil im Dezember 2025 bei einem Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen mehr als 3.000 Schließfächer geplündert wurden. Am 11. Juni beginnt dazu am Landgericht Essen der erste Prozess. Zahlreiche Betroffene werfen auch dort der Bank eine unzureichende Sicherung des Tresorraums vor. Die Verfahren in Nordrhein-Westfalen sind eigenständig zu bewerten, weisen laut ARD-Rechtsredaktion aber deutliche Parallelen zum Norderstedter Fall auf.

Was ein Schließfach tatsächlich absichert

Für Studierende und Beschäftigte an der Uni Bremen klingt ein Bankschließfach zunächst nach einer ziemlich beruhigenden Idee: Wertgegenstände und wichtige Unterlagen liegen nicht in der Schreibtischschublade oder in der Wohnung, sondern extern und meist in einem gesicherten Tresorraum. Viele Schließfächer sind langfristig vergeben, freie Kapazitäten bleiben knapp. Die Nutzung ist ein Mietverhältnis mit vertraglich geregelten Rechten und Pflichten.

Nur: Sicherheit und finanzielle Absicherung sind zwei verschiedene Dinge. Entscheidend sind der Schließfachvertrag, die Versicherungsbedingungen und die Nachweise über den Inhalt. Banken und Sparkassen haften häufig nur begrenzt; übliche Haftungsobergrenzen liegen laut den vorliegenden Informationen bei etwa 10.000 bis 15.000 Euro, höhere Grenzen können individuell vereinbart werden. Schäden darüber trägt grundsätzlich der Kunde, wenn keine zusätzliche Absicherung besteht.

Die gesetzliche Einlagensicherung hilft hier nicht weiter. Sie schützt Kontoguthaben bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank, nicht aber Bargeld, Schmuck oder Dokumente im Schließfach. Bargeld darf grundsätzlich dort liegen, automatisch versichert ist es trotzdem nicht. Ob und bis zu welcher Höhe Schutz besteht, hängt von der Hausrat- oder Spezialversicherung, dem Bankvertrag und gegebenenfalls einer Schließfachversicherung ab.

Gerade bei Bargeld wird der Nachweis im Schadenfall schnell mühsam. Dokumentiert werden sollten Betrag, Stückelung und Zeitpunkt der Einlagerung; bei größeren Summen zusätzlich Seriennummern der Scheine und Fotos. Für die Versicherungssumme zählt der realistische Gesamtwert des Inhalts, auch bei Dokumenten mit ideellem oder finanziellem Wert. Als Grundlage dienen Kaufpreise, bei hochwertigen Gegenständen kann ein Wertgutachten sinnvoll sein.

Versicherer und Banken können Kaufbelege oder Kontoauszüge, Gutachten und Zertifikate, detaillierte Inventarlisten mit Beschreibung und Schätzwert sowie Fotos oder Videos verlangen. Diese Unterlagen sollten regelmäßig aktualisiert und außerhalb des Schließfachs aufbewahrt werden – verschlüsselt digital oder an einem separaten Papierstandort. Bei Gold, Uhren und Sammlerstücken lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Versicherungssumme, weil Marktwerte schwanken. Maßgeblich ist der Gesamtwert, nicht nur der Preis einzelner Stücke.

Üblicherweise erlaubt sind Schmuck, Edelmetalle, wichtige Dokumente, Bargeld und Datenträger wie USB-Sticks oder externe Festplatten. Waffen, illegale Drogen, Lebewesen, radioaktive Substanzen sowie gesetzlich oder behördlich verbotene Gegenstände gehören nicht hinein. Einzelheiten stehen in den Schließfach-AGB oder Hausordnungen. Kontrolliert wird der Inhalt von Banken und Sparkassen in der Regel nicht; für Zulässigkeit, Versicherung und Nachweis bleiben die Kunden verantwortlich.

Schließfächer liegen häufig in gesicherten Tresorräumen oder Wertschutzschränken. Die Sicherung ist baulich, technisch und organisatorisch,