Am 28. September tagte der Wissenschaftsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft von 13 bis 18:30 Uhr im Reimarus-Saal der Patriotischen Gesellschaft. Auf der Tagesordnung stand die finanzielle Lage der Hamburger Universitäten und Hochschulen – vor allem die geplanten Kürzungen der Hochschulbudgets.

Die Sitzung sorgt nun, am 2.10.2026, auch an der Uni Hamburg für Gesprächsstoff. Im Mittelpunkt steht weniger nur die knappe Kasse als die Frage, wer in einer solchen Anhörung eigentlich sprechen darf. Für viele Beschäftigte ist das keine Formalität, sondern eine ziemlich direkte Frage des Arbeitsalltags.

Streit um ein Rederecht

Die Linksfraktion warf SPD und Grünen vor, Hochschulbeschäftigten während der Anhörung kein Rederecht zur Lage der Universitäten eingeräumt zu haben. Nach Angaben der Linken seien für den Fall einer Wortmeldung sogar disziplinarrechtliche Konsequenzen angedroht worden.

Ein Antrag von CDU und Linken, den Betroffenen eine Wortmeldung als Sachverständige zu ermöglichen, sei abgelehnt worden. Die Linken bezeichneten das Vorgehen als „Maulkorb“ und kritisierten eine angebliche Einschüchterung der Beschäftigten. Gleichzeitig hätten sich laut der Linksfraktion Hunderte Betroffene aus verschiedenen Statusgruppen zu prekären Bedingungen im Wissenschafts- und Studienalltag geäußert.

Privatperson oder Sachverständige?

Die SPD wies die Kritik zurück. Jede anwesende Person habe sich als Privatperson äußern können; davon sei auch Gebrauch gemacht worden. Auch die Grünen verwiesen auf den Charakter der Sitzung: Die Anhörung sei auf Antrag der Linken als Bürgeranhörung zum Haushaltsentwurf angesetzt gewesen.

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Nach Angaben der Grünen kamen dabei Studierende, Beschäftigte und Hochschulleitungen zu Wort. SPD-Sprecher Patrick Schembecker erläuterte, dass eine öffentliche Anhörung allen Bürgerinnen und Bürgern die Wortmeldung ermöglicht. Bei einer Sachverständigenanhörung lädt der Ausschuss dagegen gezielt Expertinnen und Experten für eine offizielle fachliche Einschätzung ein.

Die Unterscheidung zwischen einer Äußerung als Privatperson und als Sachverständige entspreche laut Schembecker der Geschäftsordnung der Bürgerschaft und müsse eingehalten werden. Für die Betroffenen dürfte das trotzdem nach einem ziemlich schmalen Grat klingen: sprechen ja – aber mit einer anderen Rolle eben nicht.

Die Debatte über die Hochschulbudgets ist damit eng mit einer zweiten Auseinandersetzung verbunden. Es geht um Geld, um prekäre Bedingungen im Wissenschafts- und Studienalltag und um die Regeln, nach denen politische Gremien diese Lage verhandeln. An der Uni Hamburg dürfte die Sitzung deshalb nicht so schnell aus den Fluren verschwinden.

Quelle: Eimsbütteler Nachrichten