In der Aula der Justus-Liebig-Universität Gießen ist Christoph Ullrich am 31.10.2026 aus dem Amt des Regierungspräsidenten verabschiedet worden. Rund 300 Gäste kamen zu der Feier, darunter Innenminister Roman Poseck, Staatssekretäre, vier ehemalige Regierungspräsidenten, Bürgermeister, Landräte sowie Vertreter aus Parlamenten, Justiz und Polizei. Nach elf Jahren und 28 Tagen endet damit eine Amtszeit, die länger dauerte als die jedes Vorgängers.

Die Festrede hielt Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). Er überreichte Ullrich auch die Ruhestandsurkunde. Moderiert wurde die Veranstaltung von Jens Ihle, musikalisch begleitet von der „LieBigBand“ der Liebigschule. Die Aula dürfte an diesem Nachmittag also nicht nur nach Abschied geklungen haben, sondern zwischendurch auch ziemlich nach Schule, Bühne und vollem Haus.

Lob für Krisenfestigkeit und Nähe

Rhein bezeichnete Ullrich als verlässlich in Krisen, klar in Verfahren und umsichtig bei der Entwicklung der Region. Besonders während der Flüchtlingskrise habe der scheidende Regierungspräsident Verantwortung übernommen. Personalratsvorsitzende Sandra Jost sprach im Namen der rund 1.500 Beschäftigten des Regierungspräsidiums. Sie hob Ullrichs Bodenständigkeit, seine Ansprechbarkeit und sein lösungsorientiertes Handeln hervor.

Für die Kommunen trat Wetzlars Oberbürgermeister Manfred Wagner (SPD) ans Mikrofon. Er betonte die Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Ullrichs Engagement für die Weiterentwicklung Mittelhessens. Das klingt zunächst nach Verwaltungssprache, war in diesem Rahmen aber auch eine persönliche Würdigung: Viele Entscheidungen des Regierungspräsidiums landen irgendwann dort, wo Menschen bauen, investieren, Hilfe beantragen oder schlicht eine Antwort brauchen.

Ullrich selbst zitierte Steve Jobs: „Der einzige Weg, großartige Arbeit zu leisten, ist, zu lieben, was man tut.“ Außerdem dankte er dem damaligen und bei der Verabschiedung anwesenden Ministerpräsidenten Volker Bouffier für das 2015 entgegengebrachte Vertrauen. Sein Leitmotiv als Regierungspräsident lautete: „Für die Menschen, für die Wirtschaft, für die Region.“ Der Staat müsse funktionieren, sagte Ullrich, und dies den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln.

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Seinen Nachfolger Martin Rößler hieß Ullrich willkommen. Rößler dankte ihm für sieben Jahre Zusammenarbeit. Bevor er Innenstaatssekretär wurde, war Rößler Regierungsvizepräsident an Ullrichs Seite.

Eine Behörde für Mittelhessen – und darüber hinaus

Das Regierungspräsidium Gießen ist keine reine Gießener Behörde. Hessen ist in drei Regierungsbezirke gegliedert, denen jeweils ein Regierungspräsidium vorsteht. Das RP Gießen ist für Mittelhessen zuständig, also für die Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis sowie für die Oberzentren Gießen, Marburg und Wetzlar. Die Regierungspräsidien in Kassel und Darmstadt kümmern sich um Nord- beziehungsweise Südhessen.

Als Mittelbehörde der hessischen Landesverwaltung bündelt das RP Aufgaben aus vielen Fachbereichen, koordiniert ressortübergreifend und vermittelt zwischen Landesregierung und Region. Zuständigkeiten werden dort bearbeitet, wenn sie wegen ihrer regionalen Bedeutung nicht auf lokaler Ebene erledigt werden können, besondere Fachkenntnisse verlangen oder teilweise landesweit wahrgenommen werden. Bei komplexen Infrastruktur- und Investitionsvorhaben führt die Behörde Beratung und Entscheidungen aus verschiedenen Bereichen zusammen.

Das RP Gießen vollzieht Landes-, Bundes- und EU-Recht in der Region und sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung. Es arbeitet für die Bevölkerung in Mittelhessen und darüber hinaus und spricht mit Partnern aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Die Regierungspräsidien bündeln Spezialaufgaben für die Region oder ganz Hessen – dadurch sollen zersplitterte Zuständigkeiten und zusätzliche Sonderbehörden vermieden werden.

Unmittelbar nachgeordnet sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden sowie das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen. Die sechs HÄVS bearbeiten unter anderem Elterngeld, das Schwerbehindertenrecht nach SGB IX, das soziale Entschädigungsrecht und das Ehrenamt in der Jugendarbeit.

Sieben Abteilungen, viele Fachgebiete

Das RP Gießen besteht aus sieben Abteilungen, zahlreichen Dezernaten, zwei Stabsstellen und Sonderbeauftragten. Der Regierungspräsident ist Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt die Gesamtverantwortung für das Verwaltungsgeschehen. Der Regierungsvizepräsident vertritt ihn, leitet die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- und Dezernatsleitungen sowie der übrigen Bediensteten. Der Organisationsplan ist mit Stand Oktober 2026 angegeben.

  • Abteilung I – Zentralabteilung: Information und Kommunikation, Personal, Aus- und Fortbildung, Service und Beschaffung, Liegenschaftsverwaltung, Vertragswesen und Justiziariat sowie Kommunales und Haushalt. Sie untersteht dem Regierungsvizepräsidenten.
  • Abteilung II – Arbeitsschutz und Inneres: Hoheitsverwaltung und Sport, Zuständige Stelle, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländerwesen und Rückführungen sowie Arbeitsschutz.
  • Abteilung III – Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr: Regional- und Bauleitplanung, Bauaufsicht und Wohnungswesen, Verkehr und Regionalversammlung.
  • Abteilung IV – Umwelt: Immissions-, Grund- und Hochwasserschutz, Abwasser, Altlasten, Bodenschutz und Abfall sowie Bergaufsicht, Gentechnik und Strahlenschutz.
  • Abteilung V – Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz: Arten- und Naturschutz, Veterinärwesen und Landwirtschaft, Qualitätssicherung für ökologische und pflanzliche Produkte, Milch, Futtermittel und tierische Erzeugnisse, Marktstruktur, Fischerei und Pflanzenschutz. Dazu kommen Forsten, Biodiversität, Landschaftspflege und -entwicklung sowie Verbraucherschutz.
  • Abteilung VI – Soziales: Sie führt die hessenweite Fachaufsicht über die HÄVS, insbesondere beim Schwerbehindertenrecht, sozialen Entschädigungsrecht, Elterngeld und bei den ärztlichen Diensten. Außerdem übernimmt sie die Rechtsaufsicht bei Grundsicherung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe und ist für weitere Sozial- und Förderangelegenheiten zuständig.
  • Abteilung VII – Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration: Sie ist für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) zuständig, zu der das Ankunftszentrum und zahlreiche Standorte in ganz Hessen gehören.

Hinzu kommen die Stabsstelle P mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Angelegenheiten der Region Mittelhessen und dem persönlichen Büro des Regierungspräsidenten sowie die Stabsstelle OE „Organisation und Entwicklung“. Dort geht es um personelle und organisatorische Aufgaben und um strategische Entwicklungsplanung.

Eine weitere Sonderaufgabe liegt bei der Landesbeauftragten für barrierefreie IT (LBIT). Sie ist seit dem 21. September 2018 für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Richtlinie 2016/2102 zuständig und leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle beim RP Gießen. Die Fachaufsicht liegt beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Planen, prüfen, eingreifen

Das Spektrum reicht von Kommunalwesen, Ausländerrecht und Datenschutz über Wirtschaft, Regionalplanung, Verkehr und Bauwesen bis zu Gesundheitswesen, Versorgungsverwaltung, Verbraucher- und Arbeitsschutz sowie Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Forsten. Im Haus arbeiten Menschen mit rechts-, verwaltungs-, wirtschafts-, natur- und ingenieurwissenschaftlichen sowie medizinischen, tiermedizinischen und pharmazeutischen Fachkenntnissen.

Das RP wirkt an Regional- und Bauplanung sowie an großen Infrastrukturvorhaben mit – etwa an Flughäfen, Bahntrassen und Bundesstraßen. Es weist Schutzgebiete für Natur, Landschaft und Trinkwassergewinnung aus und genehmigt Anlagen für Trinkwassergewinnung, Energieversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Rohstoffgewinnung und Hochwasserschutz.

Auch umweltrelevante gewerbliche und industrielle Anlagen fallen in seinen Aufgabenbereich, unter anderem in den Branchen Chemie, Pharmazie, Metall, Nahrungsmittel, Baustoffe und Bergbau. Überwacht werden außerdem Datenschutz und Gewerberecht, Arzneimittelsicherheit, Arbeitsschutz, Lenk- und Ruhezeiten im gew