Harvey bringt Legal AI in die juristische Ausbildung an vier deutschen Hochschulen
Am Bucerius-Campus bekommt die juristische Ausbildung digitale Verstärkung: Harvey erweitert sein Law School Program nach Deutschland und kooperiert mit der Bucerius Law School, der Universität Leipzig, der Leibniz Universität Hannover sowie der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Das Programm startet an den teilnehmenden Hochschulen zum Beginn des Wintersemesters.
Studierende, Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende erhalten Zugang zur Harvey-Plattform. Sie können sie unter anderem für juristische Recherche, das Erstellen von Dokumententwürfen sowie für Lernen und Ausbildung nutzen. Harvey unterstützt die Hochschulen außerdem bei der gemeinsamen Entwicklung von Lehrplänen und Workshops. Interessierte Hochschulen können sich unter lawschools@harvey.ai an das Unternehmen wenden.
Mehr als ein Zugang zur Software
Harveys Legal Engineers bieten Einführungstrainings für Lehrende und Studierende, zusätzliche Workshops und die Einbindung in Lehrveranstaltungen an. Dabei geht es nicht bloß darum, ein Programm zu bedienen. Vermittelt werden sollen praktische Fähigkeiten, juristisches Urteilsvermögen und ethische Kompetenz für den Einsatz von KI in der Rechtspraxis.
Harvey will Studierende zudem über neue KI-bezogene Karrierewege informieren und mit Kanzleien und Unternehmen darüber sprechen, was künftig von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern erwartet wird. Lehrkräfte können aktuelle Inhalte zu KI und Recht in ihre Lehrpläne integrieren. Die Plattform wird nach Angaben des Unternehmens auch von Partnerkanzleien genutzt.
Die vier Hochschulen setzen dabei unterschiedliche Akzente. An der Leibniz Universität Hannover soll Harvey AI Bestandteil des neuen Micro Degree „KI und Rechtswissenschaften“ werden. Christian Wolf begrüßt den Zugang zu Harvey; ermöglicht wurde er durch Dekanin Susanne Beck und Studiendekan Felipe Temming. Hannover zählt damit neben der Universität Leipzig, der Bucerius Law School und der EBS Law School zu den ersten vier Einrichtungen mit Harvey-Zugang.
Die Universität Leipzig möchte Studierende auf den KI-Einsatz im Jurastudium vorbereiten und zugleich Fairness bei Prüfungen sowie Chancengleichheit unabhängig von Herkunft und finanziellen Möglichkeiten sicherstellen. Die EBS Law School stellt Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden Zugang bereit. An der Bucerius Law School sieht man Möglichkeiten für neue Lehrformate, die praktische Erfahrung, kritische Reflexion und eigenständiges juristisches Urteilsvermögen verbinden.
Die Lücke zwischen Hörsaal und Kanzlei
Nach Einschätzung der Bucerius Law School klafft derzeit eine Lücke zwischen den Anforderungen eines zunehmend KI-geprägten deutschen Rechtsmarkts und der bisherigen Ausbildung. Das Programm soll sie durch praxisorientiertes Lernen kleiner machen: Studierende bearbeiten realistische juristische Aufgaben, prüfen KI-Ergebnisse kritisch und setzen sich mit der Verantwortung auseinander, die weiterhin beim Anwalt liegt.
Auch Graf von Westphalen begrüßt die Kooperation. Die Kanzlei will damit die KI-Kompetenz erhöhen und neuen Mitarbeitenden frühzeitig Zugang zu relevanter Technologie ermöglichen. Harvey erwartet, dass mit der wachsenden Nutzung von Legal AI der Bedarf an KI-kompetenten Fachkräften in Kanzleien und Rechtsabteilungen steigt. Daraus entstehen neue Tätigkeitsfelder.
In einem weiteren Kommentar zur Ankündigung wird allerdings darauf hingewiesen, dass sich Legal-Tech-Entwicklungen bislang weitgehend außerhalb der Universitäten vollziehen. Eine anwaltlich ausgerichtete Juristenausbildung müsse deshalb den Umgang mit entsprechenden Programmen berücksichtigen. Ein anderer Kommentar thematisiert unterschiedliche berufsrechtliche Haftungsstandards für KI-gestützte Entwürfe im deutschen Zivilrecht und im US-amerikanischen Common Law. Das ist kein Detail, das man einfach zwischen zwei Kaffeepausen abhakt.
Die Partnerschaften folgen auf den Start von Harveys Legal Engineer Certification Program und die Eröffnung eines Münchner Büros im März mit spezialisiertem Team und lokaler Expertise.
Was sich in der juristischen Lehre ändern könnte
Wie weit die Debatte reicht, zeigt ein Blick auf die Forschung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Sie untersucht, wie Künstliche Intelligenz sinnvoll in das Jurastudium integriert werden kann. Das Thesenpapier „Hamburger Protokoll: KI-Edition“ entwickelt dafür konkrete Vorschläge und soll die Reformdiskussion über die juristische Ausbildung um die Perspektive der KI erweitern.
Im Mittelpunkt eines Workshops stand die Frage, welche Kompetenzen für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI nötig sind und wie sie vermittelt werden können. Die juristische Ausbildung soll Absolventinnen und Absolventen auf eine Berufswelt vorbereiten, in der generative KI eine zentrale Rolle spielt. Gleichzeitig besteht laut FAU eine Diskrepanz zwischen technologischem Fortschritt, digitaler Realität in der juristischen Praxis und Prüfungen, die diese Entwicklung bislang kaum abbilden.
Als wichtige Zukunftskompetenzen nennt das Papier unter anderem analytisch-logisches Denken, menschliche Kreativität sowie sozial-kommunikative Fähigkeiten. Vorgeschlagen wird, Technologie- und Kommunikationskompetenzen als Teil der juristischen Kernkompetenzen zu verankern, Lehrformate zu entwickeln, die KI kritisch und konstruktiv einbeziehen, und Prüfungsformate anzupassen oder neue Prüfungsformen zu schaffen.
Verfasst wurde die KI-Edition von Prof. Dr. Michael Grünberger, Präsident der Bucerius Law School, Prof. Dr. Tabea Bauermeister von der Universität Regensburg und Prof. Dr. Paulina Jo Pesch von der FAU. Die Autorinnen und Autoren wollen den bereits bestehenden Reformdiskurs in Justiz, Politik, Prüfungsämtern, Fakultäten, unter Studierenden, in Unternehmen und in der Anwaltschaft weiterführen.
Entwickelt wurden die Vorschläge bei einem Workshop im Dezember 2025 an der Bucerius Law School. Eingeladen hatten die Bucerius Law School und die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg. Teilgenommen haben Lehrpersonen, Forschende, Studierende sowie Vertreterinnen und Vertreter von Prüfungsämtern, Justiz, Anwaltschaft und Legal-Tech-Unternehmen.
Die Bucerius Law School setzt sich seit mehreren Jahren für eine Reform des Jurastudiums ein. Im ersten Hamburger Protokoll von 2023 wurden unter anderem eine Reduzierung des Pflichtfachstoffs, die Integration eines Bachelor of Laws (LL.B.) in den Examensstudiengang, barrierefreie Anlaufstellen zur Konfliktvermeidung und ein Monitoring der ersten juristischen Prüfung gefordert. Die KI-Edition ergänzt diese Reformpapiere um konkrete Vorschläge zum Umgang mit KI in Studium und Ausbildung.
Der FAU-Artikel wurde am 25. März 2026 veröffentlicht und am 12. Juni 2026 aktualisiert. Harvey wiederum lädt Hochschulen zum Beitritt ein – per Mail an lawschools@harvey.ai.
