Im Bucerius Kunst Forum in Hamburg ist derzeit die Ausstellung „Von Monet bis Picasso. Jüdische Kunstsammler:innen in Deutschland“ zu sehen. Im Zentrum stehen jüdische Sammlerinnen und Sammler – und die Kollektionen, die während der NS-Zeit auseinandergerissen wurden. Rund 100 Gemälde, Grafiken und Skulpturen führen durch diese Geschichte, darunter Arbeiten von Claude Monet, Pablo Picasso, Paul Cézanne, Lovis Corinth, Ernst Ludwig Kirchner, Paula Modersohn-Becker, Max Pechstein, Franz Marc und Paul Klee.

Durch die Ausstellung führt die Kunsthistorikerin und Mäzenin Rosa Schapire als Audiofigur. Ihre Geschichte bleibt dabei nicht bloß Hintergrundrauschen. Schapire lebte in Hamburg in einer von Karl Schmidt-Rottluff gestalteten Wohnung: grüne Wände, gelbe, braune und ultramarinblaue Möbel, dazu Gemälde, Skulpturen und Kunsthandwerk. Schmidt-Rottluff arrangierte sogar die Einrichtung und die Kakteen. Er porträtierte Schapire als Lesende in einem grünen Kleid und fertigte einen Holzschnitt von ihr an, der 1937 in der NS-Ausstellung „Entartete Kunst“ gezeigt wurde.

Eine Wohnung, ein Netzwerk, ein erzwungener Aufbruch

Nach 1933 wurde Schapires Arbeit immer stärker eingeschränkt. Sie erhielt Hausverbot in wichtigen Hamburger Museen, musste ihre privaten Kunstsalons aufgeben, und ihre Werke wurden beschlagnahmt. Auch der Maler Emil Nolde, den sie gefördert hatte, äußerte sich 1934 antisemitisch. Spätestens ab 1938 plante Schapire ihre Flucht.

Mit Unterstützung von Fritz Saxl, dem emigrierten Direktor des Warburg-Instituts, bekam sie ein Transitvisum. Im August 1939 gelangte sie, kurz vor Beginn des Zweiten Weltkriegs, nach London. Zehn Reichsmark hatte sie noch bei sich. Retten konnte sie sechs Gemälde, mehrere Plastiken, Kunsthandwerk, Postkarten und bis 1938 entstandene Druckgrafiken Schmidt-Rottluffs. Die erhaltenen Werke der anderen Sammlungen sind heute über die ganze Welt verstreut.

Vier Jahre lang recherchierten Kathrin Baumstark, Direktorin des Bucerius Kunst Forums, und der Journalist Stefan Koldehoff für die Ausstellung. Vorgestellt werden unter anderem der Bankier Paul Schüler und seine Frau Clothilde, Martha und Walter Blank, der Unternehmer Max Silberberg, Margarete Oppenheim sowie der Unternehmer Max Emden. Das Kuratoren-Duo trug Werke aus 15 Privatsammlungen zusammen; jede Sammlung erhält einen eigenen Ausstellungsbereich.

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Viele jüdische Sammler mussten nach 1933 Kunst verkaufen, um sich selbst und Angehörige im Exil zu finanzieren. Max Emden etwa war trotz Schweizer Pass und protestantischer Taufe gezwungen, Bilder weit unter Wert abzugeben. Walter Blank starb 1938 in Spanien, seine Söhne überlebten die NS-Zeit. Ein großer Teil der Sammlung blieb verschwunden – die Familie sucht bis heute nach den fehlenden Werken.

Zwangssteuern, Vermögenssperren und Devisenauflagen drängten viele jüdische Eigentümer zur Aufgabe ihres Besitzes. Händler, Museumsmitarbeiter und Käufer halfen bei der Umsetzung dieser NS-Maßnahmen. Zugleich zeigt die Ausstellung, wie maßgeblich jüdische Sammler dazu beitrugen, moderne Kunst in Deutschland bekannt zu machen. Man läuft also nicht nur an großen Namen vorbei, sondern an Lebensgeschichten, die hinter den Bildern kleben.

Wenn Provenienzforschung Konsequenzen hat

Wie der Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kunst heute aussehen kann, zeigt ein Fall am Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg. Das Museum einigte sich mit den Erben zweier jüdischer Kunsthändler und des Kunsthistorikers Curt Glaser. Grundlage waren eine umfassende Provenienzforschung und die Anerkennung der historischen Verantwortung.

Im Fall der Familie Lion ging es um fünf Werke: eine vergoldete Vase, ein geschnitztes Musikemblem, einen Paravent, eine Zeichnung und ein Vortragekreuz aus dem 14. Jahrhundert. Das Museum hatte sie 1933, 1934 und 1936 bei der Münchner Kunsthandlung der Brüder Louis, Hans und Fritz Lion erworben. Die Brüder waren wegen der nationalsozialistischen Judenverfolgung gezwungen worden, ihr Geschäft aufzugeben.

Das seltene Vortragekreuz entstand um 1310 bei Regensburg und ist beidseitig mit einem gekreuzigten Christus bemalt. Zunächst gab das Museum alle fünf Werke an die Erben zurück, kaufte das kunsthistorisch bedeutende Kreuz jedoch unmittelbar wieder zurück. Es gehört seit vielen Jahren zur Dauerausstellung und bleibt dadurch öffentlich zugänglich.

Die Erbengemeinschaft lobte den konstruktiven Dialog und die schnelle Bearbeitung innerhalb weniger Monate. Erbenanwalt Hannes Hartung bezeichnete die Einigung als Würdigung des Schicksals der verfolgten Brüder Lion und als Akt historischer Gerechtigkeit in Nürnberg. In einem weiteren Fall streitet die Familie noch mit dem Freistaat Bayern über die Rückgabe eines Gemäldes von Friedrich von Amerling aus den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.

Auch mit den Erben Curt Glasers einigte sich das Museum. Es geht um acht Zeichnungen aus dem 16., 17. und 18. Jahrhundert, die Glaser im Mai 1933 in Berlin hatte versteigern lassen und die das Museum dort direkt erwarb. Die Erben wurden nach Angaben des Museums angemessen entschädigt; mit ihrer Zustimmung bleiben die Blätter in der Sammlung.

Glaser war bis 1933 Direktor der Kunstbibliothek Berlin. Die Nationalsozialisten entfernten ihn wegen seiner jüdischen Herkunft aus dem Staatsdienst. Im Juni 1933 emigrierte er und ließ zuvor große Teile seiner Kunst- und Grafiksammlung, seine Wohnungseinrichtung sowie seine Kunstbibliothek versteigern. Über zwei Gemälde und zwei Aquarelle aus seiner ehemaligen Sammlung hatten sich Museum und Erben bereits 2013 geeinigt; auch diese Werke blieben in der Sammlung.

Vom Washingtoner Prinzip zur Schiedsgerichtsbarkeit

Die Grundlage für solche Verfahren reicht zurück: Am 3. Dezember 1998 verabschiedeten Deutschland, 43 weitere Staaten und zwölf Nichtregierungsorganisationen die Washingtoner Prinzipien. Sie zielen unter anderem darauf, für als NS-verfolgungsbedingt entzogen identifizierte Kunstwerke eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden.

Am 9. Dezember 1999 verabschiedeten Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände eine Gemeinsame Erklärung zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz. Darin bekannten sie sich zu den Washingtoner Prinzipien und forderten öffentliche kulturgutbewahrende Einrichtungen zur Umsetzung auf. 2001 entwickelten Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände eine Handreichung zur Provenienzforschung und zur Prüfung NS-verfolgungsbedingter Entzüge; eine Neufassung erschien 2019.

Die Orientierungshilfe dieser Handreichung wurde 2025 durch einen Bewertungsrahmen ersetzt. Er entstand im Zusammenhang mit der Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Zum 1. Dezember 2025 löste sie die Beratende Kommission NS-Raubgut ab; das zugrunde liegende Verwaltungsabkommen war im März 2025 unterzeichnet worden.

Die Schiedsgerichtsbarkeit entscheidet über strittige Restitutionsfragen im Einklang mit den Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999. Ihre Entscheidungen beruhen auf einem Bewertungsrahmen, sind rechtlich bindend und können einseitig von Antragsberechtigten angerufen werden. Dafür müssen kulturgutbewahrende Einrichtungen ein „stehendes Angebot“ zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung abgeben.

Die Kunstverwaltung des Bundes gab ein solches Angebot im Mai 2025 ab. Antragsberechtigte können es nach Abschluss des Vorverfahrens annehmen. Die Kunstverwaltung verwendet den Bewertungsrahmen außerdem außerhalb von Schiedsgerichtsverfahren für eigene Bewertungen. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Kunstverwaltung des Bundes beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, untersucht erneut systematisch die Provenienzen von Kulturgütern in Bundesbesitz, deren Entstehungszeit vor 1945 liegt und bei denen ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht auszuschließen ist. Wird ein solcher Entzug festgestellt, erfolgt die Rückgabe an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer oder deren Rechtsnachfolgende.

Seit 1998 restituierte die Bundesrepublik Deutschland insgesamt 72 Einzelwerke und eine Bibliothek aus ehemaligem Reichsvermögen an die jeweiligen Berechtigten, Stand Oktober 2026. Ausführliche Forschungsergebnisse zu den restituierten Ob