Am 9. Oktober 2026 ist die Stimmung an der Bucerius Law School und an der Universität Hamburg angespannt. Der Fachschaftsrat Rechtswissenschaft der Universität Hamburg hat einen offenen Brief an Wissenschaftssenatorin Blumenthal gerichtet. Darin warnt er vor einer finanziellen und strukturellen Verschlechterung der juristischen Ausbildung. Der Satz, der über allem steht, klingt knapp und ziemlich alarmierend: „Unsere Ausbildung wird schlechter. Jetzt!“

Seit Monaten äußern auch Anwaltschaft, Richterschaft, Notariat und juristische Berufsverbände Kritik am Sparkurs. Dekan Prof. Dr. Repgen erklärte, der Fakultätsbetrieb sei bei gleichbleibenden Ausgaben ab 2028 nicht mehr finanzierbar. In der Anhörung „Wissenschaft unter Druck“ berichteten Studierendenvertreter bereits von gestrichenen Angeboten, unbesetzten Stellen und den Folgen für den Studienalltag.

Was ab 2027 wegfallen soll

Ab 1. Januar 2027 sollen Stellen im akademischen Mittelbau an der Fakultät für Rechtswissenschaft nicht nachbesetzt werden. Damit könnten Promotionsstellen wegfallen und Dozierende für Arbeitsgemeinschaften fehlen. Auch freie Professuren werden nicht ausgeschrieben; langfristig könnten dadurch Professuren verloren gehen.

Geplant ist außerdem, die Finanzierung von Moot Courts und Law Clinics aus dem Fakultätsetat vollständig zu streichen. Im Hamburger Examensklausurenkurs sollen künftig nur noch Probeexamina korrigiert werden. Nach Angaben der Unterzeichnenden würden damit weniger als ein Viertel der angebotenen Klausuren kostenlos korrigiert. Das AMBSL-Stipendienprogramm soll eingestellt werden, für die Zentralbibliothek Recht gilt ein Erwerbstopp für Printmedien.

Studierende erzählten, manche würden sich inzwischen wünschen, die private Bucerius Law School finanzieren zu können, weil sie die staatliche Ausbildung zunehmend als schlechter wahrnähmen. Der Fachschaftsrat hält dagegen: Gute juristische Ausbildung dürfe nicht zu etwas werden, das man sich privat leisten müsse. Wenn die universitäre Examensvorbereitung dünner wird, könnten Studierende auf private Repetitorien und kostenpflichtige Korrekturangebote ausweichen. Für Menschen aus einkommensschwachen Familien wäre das eine zusätzliche Hürde; der Zugang zu juristischen Berufen könnte stärker vom Elternhaus abhängen. Das Ende des Stipendienprogramms könnte diesen Effekt noch verschärfen.

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Eine starke universitäre Examensvorbereitung brauche Besprechungen von Originalexamensklausuren, universitäre Repetitorien und Klausurenkurse sowie aussagekräftiges Feedback. Die geplanten Kürzungen bei Klausurenkorrekturen und Promotionsstellen seien damit nicht vereinbar, schreiben die Unterzeichnenden. Moot Courts und Law Clinics vermittelten zudem praktische Kompetenzen, die klassische Vorlesungen nur eingeschränkt abdeckten. Ihr Wegfall aus der Grundfinanzierung widerspreche der Forderung nach mehr Praxisorientierung und Berufsbefähigung.

Ein breiter Protest gegen den Sparkurs

In einem weiteren offenen Brief warnen sechs juristische Organisationen und ein Vertreter des Vereins Rechtsstandort Hamburg vor Folgen für Studium, Nachwuchsgewinnung und Rechtsstaat. Das Schreiben richtet sich unter anderem an Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher und Justizsenatorin Anna Gallina.

Unterzeichnet haben die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, der Hamburgische Anwaltverein, der Hamburgische Richterverein, der Hamburgische Notarverein e.V., der Rechtswissenschaftliche Fakultätsclub der Universität Hamburg und Friedrich-Joachim Mehmel, Vorsitzender des Vereins Rechtsstandort Hamburg. Ein Korrekturhinweis ersetzt dabei die Hamburger Notarkammer als Unterzeichnerin durch den Hamburgischen Notarverein e.V.

Die finanzielle Lage der Universität ist der Hintergrund. Das Universitätsbudget steigt nominal um jährlich 2 Prozent. Nach Darstellung der Unterzeichnenden reicht das angesichts von Inflation und Tarifsteigerungen nicht aus. Gleichzeitig sind die Kosten für Energie, Liegenschaften und Infrastruktur gestiegen, Rücklagen seien aufgebraucht. Der von der Universitätsleitung auferlegte Kostenbeitrag steigt von 4,5 Prozent im Jahr 2026 auf 6 Prozent in den Jahren 2027 und 2028. Nominale Budgetsteigerungen bewerten die Unterzeichnenden unter diesen Bedingungen faktisch als Kürzung.

Die Universität bildet diejenigen aus, die später als Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare sowie Juristen in Verwaltung und Wirtschaft arbeiten. Die Folgen für Ausbildung und juristischen Nachwuchs würden nach Einschätzung der Briefunterzeichnenden innerhalb von fünf bis zehn Jahren sichtbar. Verschlechterungen bei Examensvorbereitung, Bibliothek und Zusatzangeboten könnten Hamburg zudem als Studienstandort unattraktiver machen. Dann könnten Studierende ausbleiben, die später für Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft gebraucht werden.

Hamburg ist Standort zahlreicher Kanzleien und Unternehmen und spielt eine wichtige Rolle für Handels-, Gesellschafts-, Versicherungs-, Transport- und Seerecht. Gerade dort braucht es Nachwuchs. Die Unterzeichnenden fordern deshalb eine Universitätsfinanzierung, die Kostensteigerungen abdeckt und die Einschnitte an der juristischen Fakultät verhindert. Die Hamburgische Bürgerschaft solle sich der juristischen Ausbildung mit ähnlicher Entschlossenheit widmen wie 2023 der Lehrkräfteausbildung.

Rechtsstaat, Forschungsbauten und offene Einladungen

Universitätspräsident Prof. Dr. Hauke Heekeren bestätigte die finanziellen Probleme. Gekürzt werde vor allem bei Leistungen, zu denen die Universität gesetzlich nicht verpflichtet sei. Für die Studierenden ist das trotzdem ein Warnsignal für die juristische Ausbildung.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz verweist auf Investitionen in Forschungsbauten, Infrastruktur und Exzellenzcluster. Der Fachschaftsrat entgegnet, Großforschungsanlagen wie HAFUN oder PETRA IV lösten keine Probleme der juristischen Ausbildung – etwa bei Büchern oder Probeexamensklausuren. Im Haushaltsentwurf wird die „Sicherung des Rechtsstaats“ als Schwerpunkt genannt. Ein funktionierender Rechtsstaat brauche aber gut ausgebildete Juristinnen und Juristen und eine solide Finanzierung ihrer Ausbildung, argumentiert der Fachschaftsrat.

Auch die Kommunikation mit der Behörde sorgt für Ärger. Eine Einladung zu einer Podiumsdiskussion sei unbeantwortet geblieben. Eine erneute Einladung während der Anhörung habe ebenfalls keine Reaktion ausgelöst. Der Fachschaftsrat fordert Senatorin Blumenthal nun auf, die Fakultät zu besuchen, mit Studierenden zu sprechen und die Folgen der Sparmaßnahmen vor Ort zu prüfen.

Hamburg führt 2026 den Vorsitz der Justizministerkonferenz. Deren 97. Sitzung begrüßte laut dem offenen Brief Handlungsempfehlungen zur Zukunft der volljuristischen Ausbildung. Das passt schlecht zu einer Entwicklung, bei der genau jene Angebote dünner werden, die Studierende durch das Studium und in Richtung Examen bringen sollen.

Artikelstand des Berichts zu den geplanten Einschnitten: 26. September 2026, 11:48 Uhr. Der Brief des Fachschaftsrats endet mit einem Satz, der nach Zukunft klingt und zugleich nach Zeitdruck: „Wissenschaft bleibt Zukunftsaufgabe. Wir studieren aber jetzt.“

Das größere Finanzierungsproblem

Der Streit in Hamburg steht in einem größeren hochschulpolitischen Zusammenhang. Die Bundesländer sichern als Träger der Hochschulen deren Grundfinanzierung. Rund 90 Prozent der Hochschulmittel stammen aus öffentlichen Quellen: etwa 75 Prozent von den Ländern und etwa 15 Prozent vom Bund. Rund 10 Prozent kommen aus privaten Quellen, vor allem aus Auftragsforschung, privaten Spenden, Sponsoring und Studienbeiträgen.

Der Bund ist in der jüngeren Vergangenheit als Finanzier der Hochschulen wichtiger geworden. Gründe waren die stark gestiegene Nachfrage nach Studienplätzen, der nötige Ausbau der Hochschulkapazitäten und die wachsende Bedeutung von Forschung und Innovation im globalen Wettbewerb. Zugleich fällt es den Ländern zunehmend schwer, Hochschulen ausreichend grundzufinanzieren. Ihre Haushalte sind unter anderem durch bundesrechtlich vorgegebene Verpflichtungen, insbesondere Sozialausgaben, stark gebunden; zusätzliche eigene Einnahmen für steigende Bildungsausgaben können sie nur begrenzt erzielen.

Der Bund erhöhte deshalb seine Forschungsausgaben kontinuierlich. 2007 starteten Bund und Länder den Hochschulpakt, um die gestiegene Nachfrage nach Studienplätzen zu bewältigen. Weil der Bund seine Mittel nur befristet bereitstellen konnte, verschob sich die Finanzierungsstruktur zulasten der Grundfinanzierung: Programm- und Projektmittel nahmen zu, Daueraufgaben wurden zunehmend mit befristeten Mitteln finanziert.

Nach der Reduzierung gemeinsamer Finanzierungen durch die Föderalismusreform von 2006 begann die Debatte über erweiterte Mitfinanzierungsrechte des Bundes. Eine entsprechende Grundgesetzänderung trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Zuvor durfte der Bund im Hochschulbereich nur Forschung mitfinanzieren