An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) laufen die Untersuchungen nach einem großflächigen Datendiebstahl weiter. Die Hochschule arbeitet den Cyber-Angriff derzeit auf; der genaue Umfang des Vorfalls ist noch nicht geklärt.

Nach aktuellem Stand geht die Universität davon aus, dass Unbefugte Zugriff auf rund 51.000 Bewerbungsdatensätze hatten. Betroffen sind Bewerbungen für das Sommersemester 2026 sowie für das Wintersemester 2026/2027. Die Zahl bezeichnet Datensätze, nicht zwingend einzelne Personen: Mehrfachbewerbungen sind möglich. Die Universität Halle ist die größte Hochschule in Sachsen-Anhalt.

Welche Daten betroffen sein könnten

Aus den Bewerbungen sollen unter anderem Telefonnummern und Adressen ausgespäht worden sein. Möglicherweise zugänglich waren außerdem Bewerbernummern, Namen und Wohnanschriften, private E-Mail-Adressen, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort.

Auch Angaben zum gewünschten Studiengang, zum angestrebten Abschluss, zum Fachsemester und zum Stand des Zulassungsverfahrens könnten betroffen sein. Hinzu kommen möglicherweise hochgeladene Bewerbungsunterlagen – abhängig davon, welche Dokumente die jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber eingereicht hatten. Welche Dateien tatsächlich kopiert wurden, ist bislang unklar.

Die Universität erfuhr am 14. Oktober 2026 von dem Angriff und bestätigte den Vorfall am 16. Oktober. Daraufhin leitete die Hochschule Gegenmaßnahmen ein, richtete einen Krisenstab ein, informierte Behörden und erstattete Strafanzeige. Die forensische Untersuchung läuft weiter. Ursache der Sicherheitslücke, Täter sowie eine mögliche Weitergabe oder missbräuchliche Nutzung der Daten sind noch nicht bekannt.

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Warnung vor gefälschten Nachrichten

Die möglicherweise erbeuteten Informationen könnten für gezielte Betrugsversuche verwendet werden – etwa für Nachrichten über angeblich fehlende Unterlagen, offene Gebühren oder Probleme bei der Zulassung. Auch Identitätsmissbrauch ist grundsätzlich möglich. Eine tatsächliche kriminelle Nutzung der Daten wurde bisher allerdings nicht festgestellt.

Die Universität informiert betroffene Personen und hat eine Informationsseite eingerichtet. Wer unerwartete Nachrichten zu Bewerbungen, erneuten Dateneingaben, Dokumentenuploads oder Zahlungen erhält, sollte zweimal hinschauen. Für Rückfragen sollten ausschließlich bekannte offizielle Kontaktwege der Universität genutzt werden, nicht die Kontaktdaten aus einer verdächtigen Nachricht.

Falls Passwörter möglicherweise betroffen oder mehrfach verwendet wurden, kann eine Änderung sinnvoll sein. Eine Kompromittierung von Passwörtern ist bislang nicht bestätigt. Die Universität will Betroffene über neue Erkenntnisse informieren.

Hochschulen als Angriffsziele

Der Fall aus Halle passt in eine Entwicklung, die das HIS-Institut für Hochschulentwicklung in einer Studie vom 1. Oktober 2025 beschreibt. In den vergangenen Jahren haben Cyberangriffe auf Hochschulen deutlich zugenommen. Das Spektrum reicht von Phishing- und Spam-Attacken bis zu mutmaßlich staatlich gesteuerten Operationen. Cybersicherheit ist damit zu einem zentralen Handlungsfeld für Hochschulen und Wissenschaftspolitik geworden – auch an der Uni Bremen, dem Ort dieses Berichts.

Die Veröffentlichung trägt den Titel „Cybersicherheit an Hochschulen: Föderale Ansätze und (gemeinsame) Wege“. Autor:innen sind Mathias Stein, Maren Lübcke und Harald Gilch. Das HIS-Institut untersuchte erstmals systematisch, wie die deutschen Bundesländer die Cybersicherheit an Hochschulen fördern. Grundlage waren eine Dokumentenanalyse und Befragungen von Wissenschaftsministerien sowie Computer Emergency Response Teams (CERTs) im Sommer 2024.

Ein einheitliches Bild ergibt sich dabei nicht. Einige Länder haben umfassende Strategien und zentrale Anlaufstellen, andere setzen überwiegend auf eigenständige Lösungen der Hochschulen. Unterschiede zeigen sich bei der Zuordnung von Zuständigkeiten, bei Unterstützungsleistungen und bei der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Landesstrukturen. CERTs sind häufig auch für Hochschulen zuständig, werden von diesen aber nur in geringem Umfang genutzt.

Geprägt wird der Handlungsspielraum zudem durch rechtliche Vorgaben wie die NIS-2-Richtlinie, Landes-IT-Gesetze und die Vielfalt föderaler Zuständigkeiten. Die Studie versteht Cybersicherheit nicht als rein technisches Problem. Hochschulen müssen Krisenmanagementprozesse etablieren und Zuständigkeiten eindeutig regeln; Wissenschaftsministerien sollen Unterstützungsstrukturen bereitstellen und passende institutionelle Rahmenbedingungen schaffen. Länderübergreifende Kooperation und systematischer Wissenstransfer gelten dabei als wichtige Voraussetzungen für widerstandsfähige Strukturen.

Die Studie behandelt Ziele, Methodik und Bedrohungslage, rechtliche Grundlagen und föderale Zuständigkeiten, die Umfrageergebnisse der Ministerien und CERTs, ministerielle Cybersicherheitsansätze und CERT-Unterstützungsleistungen sowie die Situation in allen 16 Bundesländern. Untersucht wurden Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Veröffentlicht wurde die Untersuchung als HIS-HE: Forum 3|2025 „Cybersicherheit an Hochschulen“. In Halle laufen derweil die Untersuchungen weiter – und für viele Bewerberinnen und Bewerber bleibt vorerst die unangenehme Frage, ob ihre Daten tatsächlich kopiert wurden.