An der Uni Trier ist am 1. November 2026 ein Fall angekommen, der weit über die Zahnmedizin hinausweist: Die luxemburgische „University for Digital Technologies in Medicine and Dentistry“ (DTMD) geriet wegen offenbar nicht offiziell anerkannter Bachelor- und Masterabschlüsse unter Druck. Inzwischen tritt die Einrichtung nicht mehr als Universität auf. Jahrelang soll sie jedoch unter anderem den „Master of Science Kieferorthopädie“ vergeben haben.

Stéphanie Obertin, in Luxemburg unter anderem für Forschung und Hochschulwesen zuständige Ministerin, erklärte laut „Trierischer Volksfreund“, die DTMD sei dazu nicht berechtigt gewesen. Nach Recherchen von „ZM – Zahnärztliche Mitteilungen“ schrieben sich über Jahre hinweg Hunderte, häufig deutsche Zahnärzte, in die Masterprogramme ein. Bis zu 31.000 Euro zahlten Teilnehmer nach eigenen Angaben. Viel Geld – und für manche der Versuch, Beruf und Weiterbildung irgendwie unter einen Hut zu bringen.

Guter Ruf, teure Hoffnung

Die DTMD war in zahnmedizinischen Kreisen zunächst etabliert. Renommierte Hochschullehrer unterrichteten dort, Fachgesellschaften wiesen auf die Programme hin, Professoren empfahlen die Teilnahme. Wesentliche Kritik an den Lehrinhalten gab es laut „ZM“ zunächst nicht; Studierende berichteten, mit Inhalt und Qualität des Unterrichts grundsätzlich zufrieden gewesen zu sein.

Die Einrichtung wurde im Juni 2017 als private Weiterbildungseinrichtung in Luxemburg gegründet. André Reuter, Ralf Uwe Rößler und Daniel Grubeanu waren die Gründer. Seit spätestens 2020 bot die DTMD berufsbegleitende Masterprogramme in Kieferorthopädie an, später auch in Parodontologie und Implantologie. Die Lehrveranstaltungen fanden unter anderem in Luxemburg, Zürich, Warschau, Frankfurt, Bratislava und Dubai statt.

Eine Kohorte umfasste schätzungsweise 15 bis 30 Studierende. Für 2024 warb die DTMD mit zwölf parallel laufenden Kohorten. Eine Chatgruppe mit rund 200 Betroffenen tauscht sich über die Folgen aus; die Gesamtzahl dürfte höher liegen.

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Ein Zahnarzt zahlte 31.000 Euro für den viersemestrigen „Master of Science Kieferorthopädie“. Nach zwei Semestern erfuhr er, dass die DTMD laut luxemburgischem Ministerium nie als Hochschule akkreditiert war. Sein geplanter Abschluss im Oktober 2027 ist wegen der ungeklärten Rechtslage offen. Die Aussicht auf eine berufliche Abkürzung hatte viele gelockt: Weiterbildungsplätze, besonders an Universitätskliniken, sind knapp und begehrt. Die Praxis aufgeben wollten die Zahnärzte nicht; Studium und Beruf sollten parallel möglich sein.

Die Rolle der Landeszahnärztekammer

Auch die rheinland-pfälzische Landeszahnärztekammer kooperierte zumindest zeitweise mit der DTMD. Nach Angaben einer Kammersprecherin bestand von 2020 bis 2023 eine Vereinbarung. Teilnehmer konnten Inhalte curricularer Fortbildungen der Kammer bei der DTMD anrechnen lassen. Während der Corona-Zeit wurden Kurse per Videokonferenz an DTMD-Teilnehmer übertragen, Online-Seminare der Kammer liefen über die DTMD-Plattform.

Ein Zahnärzteblatt der Kammer erwähnte 2024 außerdem eine gemeinsame Verleihung des Karl-Ludwig-Ackermann-Preises durch Kammer und DTMD auf einem Zahnheilkunde-Kongress. Eine DTMD-Pressemitteilung vom Juni 2019 sprach von einer vereinbarten „internationalen Zusammenarbeit“ mit der Landeszahnärztekammer – in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung zu digitalen Technologien in Medizin und Zahnmedizin und bei gemeinsamen Projekten, Tagungen und Konferenzen. Ziel sei unter anderem eine größere Bekanntheit beider Institutionen und ihrer Aktivitäten gewesen.

Wie viele Zahnärzte aus Rheinland-Pfalz DTMD-Kurse besucht haben, konnte die Kammer nicht mitteilen. Zur Rechtslage erklärte sie: Nicht anerkannte akademische Titel dürften nicht geführt werden.

Akademische Begriffe, unklare Grundlage

Nach Angaben des luxemburgischen Ministeriums besaß die DTMD zu keinem Zeitpunkt eine institutionelle Hochschulakkreditierung. Das luxemburgische Hochschulgesetz von 2023 erlaubt laut MESR nur der Universität Luxemburg und anerkannten spezialisierten Hochschulen, Programme unter den Bezeichnungen „Bachelor“ und „Master“ anzubieten. Auch vor Inkrafttreten des Gesetzes seien DTMD-Abschlüsse keine anerkannten akademischen Grade gewesen, weil die Einrichtung nie als Hochschule akkreditiert war.

Das MESR stuft die DTMD als privaten Anbieter zahnmedizinischer Fort- und Weiterbildung ein. Ihre Programme seien nicht akademisch anerkannt und führten nicht zu akademischen Graden. Rechtmäßig hätte eine Durchführung laut Ministerium nur über eine Kooperation mit einer ordnungsgemäß akkreditierten Hochschule erfolgen können. Das MESR forderte die DTMD wiederholt auf, keine entsprechenden Diplome mehr auszustellen, und reichte wegen weiterer Abschlüsse Klage bei der Staatsanwaltschaft ein.

Verwirrend wurde es auch durch die Außendarstellung: Die DTMD verwendete hochschulbezogene Strukturen und Begriffe wie Präsidium, Rektorat, Prüfungskommission, Masterstudium, ECTS und Promotionszugang. Eine eigene „Zulassungs- und Anerkennungsordnung gemäß VAE“ regelte die Anerkennung beruflicher Vorleistungen sowie Zugänge zu Master- und Promotionsprogrammen.

Die Akkreditierungsagentur AHPGS akkreditierte das Masterprogramm Kieferorthopädie am 10. Dezember 2020 zunächst bis zum 30. September 2026. Auf Antrag der DTMD ruhte diese Akkreditierung seit dem 22. Februar 2025; ab dem 5. März 2025 kennzeichnete die AHPGS das Programm als „ruhend“. Trotzdem trugen spätere Unterlagen weiterhin das AHPGS-Logo – unter anderem eine Rechnung, ein Programm für das Sommersemester 2026 und ein im Mai 2026 ausgestellter Leistungsnachweis.

Die DTMD stellte Leistungsnachweise mit ECTS-Punkten aus. In einem Dokument wurde ECVET mit ECTS gleichgesetzt. Die beiden Systeme gehören allerdings unterschiedlichen Bereichen an und sind nicht identisch. Ab 2021 bot die DTMD zudem Promotionsprogramme wie „Doctorate in Advanced Medicine“ und „Doctorate in Business Administration“ an. Geworben wurde mit Doktortitel, Thesis, Kolloquium, ECTS und AHPGS-Akkreditierung.

Trakia, Liechtenstein – und viele offene Fragen

2022 wurde eine weitere DTMD-Aktiengesellschaft gegründet. Im August 2025 kam zusätzlich eine rechtlich unabhängige Gesellschaft hinzu, das „DTMD – Institut Supérieur de Formation Continue“.

2024 schloss die DTMD Kooperationsverträge mit der bulgarischen Trakia University. Darin sollte die DTMD als anerkannte und akkreditierte Zweigstelle der Universität dargestellt werden. Abschlüsse sollten künftig von der Trakia University verliehen werden, während die Urkunden das DTMD-Siegel tragen sollten. Bulgarische Behörden bestätigten laut luxemburgischem Ministerium jedoch, dass die Trakia University über keine zahnmedizinische Fakultät verfügt.

Im Februar 2025 teilte die DTMD der AHPGS mit, sie dürfe wegen geänderter luxemburgischer Hochschulgesetze Begriffe wie „University“, „Master“ und „Doktorat“ nicht mehr verwenden und keine akademischen Titel mehr vergeben. Im April 2026 kündigte sie an, ihre Masterprogramme an die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) zu übertragen. Vorgesehen war ein „Master of Advanced Studies“ mit 120 ECTS, der laut DTMD durch die AHPGS als gleichwertig mit einem „Master of Science“ bescheinigt werden sollte. Studierenden wurden unveränderte Inhalte und Lehrende sowie keine zusätzlichen Kosten zugesichert.

Die UFL stellte allerdings klar, dass jeder Wechsel individuell rechtlich und akademisch geprüft werde und keine generelle Aufnahmezusage bestanden habe. Mehreren DTMD-Studierenden, darunter dem betroffenen Zahnarzt, verweigerte sie den Wechsel, weil die bisherigen Studienleistungen nicht an einer rechtlich anerkannten Hochschule erbracht worden seien.

Seit dem Sommersemester 2026 bietet die UFL ein eigenes Programm „MAS Kieferorthopädie und Alignertherapie“ mit 120 ECTS an. Zwei ehemalige DTMD-Dozenten lehren dort.

Im Juli 2026 erklärte die DTMD, der Studienbetrieb werde künftig als Außenstelle der Trakia University fortgeführt. Zugleich verwies sie auf Probleme, weil die Trakia University sich nicht an vertragliche Vereinbarungen halte. Das luxemburgische Hochschulministerium bestätigte, dass DTMD-Diplome weder aktuell noch früher von ihm akkreditiert waren. Das Wirtschaftsministerium bestätigte lediglich eine Betriebsgenehmigung für berufliche Aus