Duisburgs Richthalle soll zum Zentrum für Forschung und Start-ups werden
In Duisburg-Wedau-Nord soll das ehemalige DB-Areal an der Masurenallee zu einem Technologie-Quartier für Wissenschaft und Wirtschaft werden. Die städtische Flächenentwicklungstochter Nerra GmbH treibt das Vorhaben voran. Geschäftsführer ist Michael Buchholz. Duisburg hofft für das Projekt auf Fördermittel in Höhe von 56 Millionen Euro.
Das rund 30 Hektar große ehemalige Bahnareal liegt im Süden Neudorfs, entlang der Regattabahn. Mittendrin: die historische Richthalle des früheren DB-Werks. Ihr industrieller Charakter soll nicht einfach verschwinden, sondern in die neue Nutzung einfließen. Ein ziemlich großer Umbau, bei dem Vergangenheit und Zukunft unter einem Dach landen sollen.
Die Richthalle als Herzstück
Die Gebäudeeigentümerin GEBAG will die gesamte Richthalle in einem zusammenhängenden Bauprojekt zu einem Technologiezentrum entwickeln. Es soll das zentrale Element des geplanten Quartiers werden und Unternehmen, Start-ups sowie Forschung zusammenbringen.
Für die erste Konzeptarbeit bewilligte das Land Nordrhein-Westfalen rund 175.000 Euro als „Transformationsbooster“. Der Förderbescheid wurde von Dr. Michael Henze aus dem NRW-Wirtschaftsministerium übergeben. Mit dem Geld soll eine Konzeptstudie zur Umwandlung der Richthalle entstehen. Vorgesehen ist ein ganzheitliches Baukonzept; erstellt werden sollte die Studie innerhalb von fünf Monaten.
Nach Angaben der GEBAG sollte sie bis Ende Februar 2024 vorliegen. Zunächst war als Ziel Ende des ersten Quartals 2024 genannt worden. Die Planungen wurden bei einem Pressegespräch in der alten Richthalle vorgestellt.
Eine frühere Machbarkeitsstudie von Stadt Duisburg, GEBAG und Universität Duisburg-Essen hatte bereits ein mögliches Betriebs- und Geschäftsmodell, denkbare Kompetenzfelder und die wirtschaftliche Tragfähigkeit untersucht. Für Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende der Universität Duisburg-Essen soll das Technologiezentrum eine Plattform bieten, auf der Forschungsergebnisse und Ideen etwa durch Ausgründungen oder Anwendungsprojekte zu Innovationen werden können.
Gemeinsame Gesellschaft, offene Aufgaben
Für den weiteren Prozess wollen die Stadt Duisburg, die Universität Duisburg-Essen, die GEBAG und Duisburg Business & Innovation (DBI) eine gemeinsame Projektgesellschaft gründen. Sie soll die bisherigen Ergebnisse konkretisieren und den Bau sowie später den Betrieb des Technologiezentrums vorantreiben. Die Gründung war vorbehaltlich der Zustimmung des Rates für Januar 2024 geplant.
Wirtschaftsdezernent Michael Rüscher sollte zunächst Geschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Parallel sollte mithilfe einer Personalberatung ein Verfahren zur Suche einer hauptamtlichen Geschäftsführung starten. Auf der Aufgabenliste stehen unter anderem die Ausarbeitung der Kompetenzprofile, die Definition künftiger Leistungen, die Netzwerkpflege und die Gewinnung künftiger Nutzer des Technologiezentrums.
Auch digital ist einiges vorgesehen: Ein Rechenzentrum und ein Glasfaser-Knotenpunkt sollen die Grundlage der Infrastruktur bilden. Weitere Anträge von Stadt und GEBAG für Altlastensanierung, Flächenaufbereitung und den Bau des Technologiezentrums werden für das NRW-„5-Standorte-Programm“ vorbereitet. Gerade bei der Altlastensanierung steckt der sprichwörtliche Wurm oft im Detail.
Strukturwandel mit Förderkulisse
Das 5-StandorteProgramm unterstützt die ehemaligen Steinkohlekraftwerksstandorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und den Kreis Unna beim Strukturwandel. Dafür stehen rund 662 Millionen Euro aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen bereit. Gefördert werden Investitionen, die Innovation, Klimaschutz und Nachhaltigkeit stärken, gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen und neue Wertschöpfung ermöglichen.
Zum förderfähigen Spektrum gehören der Erwerb, die Erschließung und die Revitalisierung von Wirtschaftsflächen ebenso wie der Bau von Technologie-, Gründer- und Gewerbezentren. Ebenfalls vorgesehen sind Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Der Zuschuss von Bund und Land kann bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Das geplante Quartier passt damit in mehrere Handlungsfelder des Regionalen Handlungskonzepts: nachhaltige und zielgerichtete Flächenentwicklung, die Weiterentwicklung des Innovationssystems, Energie und Klimaschutz in Verbindung mit der Wirtschaft, die Wertschöpfungskette Bildung sowie intermodale und neue Mobilität.
Vorausgesetzt wird unter anderem eine Förderempfehlung des Strukturstärkungsrats. Das Vorhaben muss zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung beitragen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Es muss außerdem in einem der fünf Standorte umgesetzt werden.
Was beantragt werden kann
Antragsberechtigt sind die fünf Standorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und Kreis Unna, Gesellschaften und Einrichtungen im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen oder eines der fünf Standorte, Forschungseinrichtungen sowie sonstige juristische Personen, sofern sie mit dem Projekt eine öffentliche Aufgabe erfüllen.
Die Antragsfrist laut Programmangabe reicht vom 17. August bis 31. Dezember 2026. Projektskizzen können laut FAQ jederzeit eingereicht werden, dafür besteht keine Frist. Beratung zu Projektideen bieten das Projektbüro der Business Metropole Ruhr in Essen und die Projektbüros an den jeweiligen Standorten. Bei der Qualifizierung von Projektskizzen hilft der Strukturstärkungsrat; ihm gehören unter anderem Vertreter der fünf Standorte, Landesressorts, Bezirksregierungen, Wirtschaftskammern, Umweltverbände, Gewerkschaften, Hochschulen und der Agentur für Arbeit an.
Förderfähig sind sämtliche investitionsbezogenen Ausgaben, darunter Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren, Handwerkerleistungen, Roh- und Baustoffe, Grundstückserwerb und projektbezogene Personalausgaben. Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen. Fördermittelgeber ist das Land Nordrhein-Westfalen. Für Bewilligung und Nachweise ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig; bewilligt wird durch die Dezernate 34 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Mit der Antragstellung wird der Verarbeitung der Antragsdaten, der elektronischen Bescheidbekanntgabe per E-Mail und der Veröffentlichung von Programmdaten zugestimmt. Ob die frühere Richthalle bald nach Glasfaser, Baustelle und neuen Laborideen klingt, hängt nun an Planung, Finanzierung und den nächsten Förderentscheidungen. Der aktuelle Bericht zum Vorhaben wurde am 17. Oktober 2026 veröffentlicht.
