An diesem Freitag soll per Livestream bekannt gegeben werden, welche der 16 antragstellenden Universitäten neu den Titel „Exzellenzuniversität“ und zusätzliche Fördermittel erhalten. Auch die zehn bereits verlängerten Exzellenzuniversitäten warten auf die Entscheidung: Erst danach steht fest, wie hoch ihre Förderung ausfällt. Für alle Universitäten gibt es einen gemeinsamen Fördertopf. Heute, am 1.10.2026, richtet sich der Blick deshalb auch an der Uni Magdeburg gespannt auf die nächste Runde der Exzellenzstrategie.

Am 2. Oktober 2026 wird bekannt gegeben, welche Universitäten und Universitätsverbünde neu als Exzellenzstandorte ausgewählt und künftig gefördert werden. Das dauerhaft angelegte Programm von Bund und Ländern soll wissenschaftliche Spitzenleistungen fördern, Profilbildungen und Kooperationen unterstützen, Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken, Leistungsspitzen in der Forschung ausbilden und die Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts insgesamt erhöhen.

Ein Wettbewerb mit langer Wirkung

Ins Leben gerufen wurde die Exzellenzinitiative von Edelgard Bulmahn, Bundesbildungsministerin von 1998 bis 2005. Die Idee dahinter: mehr Konkurrenz, damit deutsche Universitäten international leistungsfähiger werden und sich zu sichtbaren Forschungszentren mit internationaler Ausstrahlung entwickeln. Die Exzellenzinitiative und ihre Nachfolgerin, die Exzellenzstrategie, prägen das deutsche Wissenschaftssystem allerdings weit über die geförderten Hochschulen hinaus.

Eine systematische Evaluation des Nutzens für Forschung und Wissenschaft steht laut dem zugrunde liegenden Artikel weiterhin aus. Der Wettbewerb habe die Verschiebung von staatlicher Grundfinanzierung hin zu Drittmitteln verstärkt; ähnliche Effekte hätten Hochschulpakte und kurzfristige Förderprogramme. Als strukturelles Problem gilt dabei das Kooperationsverbot, das dem Bund eine direkte Finanzierung von Hochschulen untersagt.

Während Universitäten erhebliche Mittel in Exzellenzbewerbungen stecken, fehlt ihnen teilweise das Geld für den Gebäudeerhalt. Die Technische Universität Berlin etwa musste ihr marodes Hauptgebäude wegen eines Betretungsverbots schließen. Und kleinere Universitäten kommen wegen ihrer Größe grundsätzlich vielfach gar nicht für eine Bewerbung infrage. Richard Münch argumentierte bereits 2007, dass die Größe einer Universität den Wettbewerbserfolg und den Zugang zu DFG-Drittmitteln stark beeinflusse. Der Wettbewerb fördere so auch die Entsolidarisierung zwischen Hochschulen.

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Eine begleitende Untersuchung der Kosten und des Nutzens wurde laut Artikel weder durch die Politik noch durch Wissenschaftsrat oder DFG eingerichtet. Der sogenannte Imboden-Bericht von 2016 erklärte ausdrücklich, den Zusammenhang zwischen Exzellenzinitiative sowie Forschungsmenge und -qualität nicht beurteilen zu können. Auf Fragen des Netzwerks Nachhaltige Wissenschaft antworteten DFG und Wissenschaftsrat 2024, dass sie keine Erhebungen zu zusätzlichen Kosten der Hochschulen im Rahmen von Anträgen durchführen.

Jüngere Stellungnahmen des Wissenschaftsrats von Januar 2023 und des DFG-Senats von Juli 2026 äußerten Zweifel daran, Wettbewerbsprogramme einseitig zu fördern, wenn eine ausreichende Grundfinanzierung fehlt. Angesprochen wurden außerdem mögliche Nachteile für die Widerstandsfähigkeit von Universitäten in Zeiten politischen Autoritarismus. Die Autoren des Artikels lehren an der Fernuniversität Hagen, der Universität Tübingen, dem University College Freiburg, der Universität Freiburg und der Hochschule Magdeburg-Stendal. Sie sind Mitglieder des Netzwerks Nachhaltige Wissenschaft.

Was gefördert wird – und wer entscheidet

Die Exzellenzstrategie hat zwei Förderlinien. Exzellenzcluster unterstützen international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an deutschen Universitäten und Universitätsverbünden. Exzellenzuniversitäten erhalten auf Grundlage erfolgreicher Exzellenzcluster eine institutionelle Stärkung. Seit Januar 2026 werden 40 Exzellenzcluster an 43 deutschen Universitäten gefördert. Für diese Förderlinie ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft zuständig.

Seit 2019 werden zehn Universitäten und ein Universitätsverbund als Exzellenzstandorte gefördert. Der Wissenschaftsrat ist für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten zuständig. Dazu gehören die Evaluation der bisher geförderten Exzellenzuniversitäten und des Exzellenzverbunds sowie ein Neuausschreibungsverfahren für antragstellende Universitäten und Universitätsverbünde.

Über Antragsskizzen und Anträge entscheiden das Committee of Experts und die Exzellenzkommission. Das Committee besteht aus 39 ausgewiesenen Forschenden aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten und repräsentiert das gesamte Disziplinenspektrum. Die Mitglieder bringen außerdem langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft mit. Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats sowie der Präsident oder die Präsidentin der DFG gehören dem Committee ohne Stimmrecht an und führen gemeinsam den Vorsitz.

Das Gremium legt Förderbedingungen fest, bewertet Skizzen und Anträge auf Grundlage fachwissenschaftlicher Begutachtungen, gibt Förderempfehlungen an die Exzellenzkommission und entscheidet, welche Skizzen zur Antragstellung berechtigen. Außerdem bewertet es die Evaluationsergebnisse der Exzellenzuniversitäten. Die Mitglieder werden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz gemeinsam vom DFG-Senat und der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats vorgeschlagen.

Die Exzellenzkommission setzt sich aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder zusammen. Sie entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen des Committees über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten – und über die Anträge in beiden Förderlinien. Grundlage der Exzellenzstrategie ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.

Derzeit beträgt die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten jährlich 533 Millionen Euro. Ab 2026 soll das Gesamtbudget auf 687 Millionen Euro pro Jahr steigen. Weitere Informationen zum Programm sowie zu den aktuell geförderten Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten stehen auf www.exzellenzstrategie.de; zusätzliche Informationen stellt auch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz auf ihrer Webseite zur Exzellenzstrategie bereit.

Mehr Anträge, mehr Management

Seit 2022 können auch Hochschulen für Angewandte Wissenschaften an einem vergleichbaren Wettbewerb teilnehmen. In der DFG-Förderlinie „Forschungsimpulse“ erhalten eine HAW und ihre Verbundpartner bis zu acht Jahre lang jährlich eine Million Euro. Die dritte und vierte Ausschreibungsrunde dieser Förderlinie laufen derzeit parallel.

Parallel zur Förderlogik ist ein eigener Apparat gewachsen: Beraterinnen, Coaches und Wissenschaftsmanager unterstützen bei Präsentationen, bei der Orientierung in Drittmittelprogrammen und bei Antragsverfahren. Laut Artikel führt der Wettbewerb zu einem „Wettrüsten“ bei Beratung und Antragstellung. Wissenschaftliches Personal auf verschiedenen Hierarchieebenen übernimmt zunehmend Drittmittelanträge und Verwaltungsaufgaben.

Das hat Folgen für die Karrierewege. Wegen der Personalstrukturen an deutschen Universitäten wechseln Beschäftigte zunehmend ins Wissenschaftsmanagement, wo mehr Dauerstellen entstehen als in der Wissenschaft selbst. Der Antrag stapelt sich, die Präsentation muss sitzen, und irgendwo dazwischen soll dann noch Forschung passieren.

Als Reformziele werden deshalb eine stärkere Grundfinanzierung, ein neues Verhältnis zwischen Grundmitteln und Drittmitteln sowie eine Reform des Hochschulpersonalmodells genannt. Im Flur der Uni Magdeburg klingt das zunächst trocken. Für viele Beschäftigte entscheidet sich daran allerdings ganz praktisch, ob am Ende Zeit für Forschung bleibt – oder wieder nur für den nächsten Antrag.