Für die Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes von 2015 ist der Rechtsstreit noch nicht vorbei. Das Landgericht Braunschweig wies ihre Klage ab. Gefordert hatten sie Schmerzensgeld vom Luftfahrtbundesamt. Der Vorwurf: Die Behörde habe die Flugtauglichkeit des verantwortlichen Co-Piloten nicht ausreichend überwacht.

Das Gericht entschied, Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland schieden zunächst aus. Vorrangig müsse geprüft werden, ob Forderungen gegen Germanwings bestehen. Die Lufthansa-Tochter stellte ihren Betrieb 2020 ein – genau das macht die Sache nun juristisch kompliziert.

Der nächste Schritt könnte nach Celle führen

Jura-Professor Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld erläuterte mögliche weitere Schritte. Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann beim Oberlandesgericht Braunschweig Berufung eingelegt werden. Danach wäre eine Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich.

Den Klägern wurde nahegelegt, Germanwings statt der Muttergesellschaft Lufthansa zu verklagen. Mehrere Gerichte hatten zuvor eine Klage gegen Lufthansa als Konzernmutter zurückgewiesen oder auf die Prüfung der Staatshaftung verwiesen.

Der Grundsatz dahinter heißt Subsidiarität: Die Staatshaftung tritt laut Gericht grundsätzlich zurück, wenn ein anderer Anspruchsgegner vorhanden ist. Das gilt nach Einschätzung Staudingers allerdings nur, wenn ein Anspruch gegen Germanwings rechtlich durchsetzbar und eine Klage für die Hinterbliebenen zumutbar ist. Der Staat könne nicht auf einen Rechtsweg verweisen, der praktisch keine Erfolgsaussichten bietet.

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Existiert Germanwings rechtlich noch?

Das Oberlandesgericht müsste deshalb mehrere Fragen klären: Ist Germanwings noch rechtlich existent oder befindet sich das Unternehmen in Liquidation? Kann es zeitlich noch in Anspruch genommen werden? Sind mögliche Ansprüche verjährt oder aus anderen Gründen ausgeschlossen?

Die zentrale Frage lautet damit, ob es den Klägern heute rechtlich zugemutet werden kann, gegen Germanwings vorzugehen. Staudinger bewertet die Chancen der Hinterbliebenen nicht grundsätzlich negativ. Die Einschätzung des Berufungsgerichts bleibt abzuwarten.

Für den Professor von der Universität Bielefeld geht es dabei um mehr als um die Zuständigkeit im konkreten Verfahren. Die Klärung der staatlichen Verantwortung bei der Überprüfung der Flugtauglichkeit von Piloten und Co-Piloten hält er für eine wichtige Grundfrage.

Neue Sicherheitsleitlinien für die Luftfahrt

Wie stark Behörden Verantwortung bündeln und Sicherheitsfragen verfolgen sollen, ist auch ein aktuelles Thema der deutschen Luftfahrtverwaltung. Der Direktor des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF), Dr. Karsten Baumann, hat ein Bekräftigungsschreiben zu den „Grundsätzen und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit in Deutschland“ unterschrieben.

Die Grundsätze beschloss der Luftverkehrssicherheitsrat; Anfang 2025 setzten sie der Bundesminister für Digitales und Verkehr sowie der Bundesminister der Verteidigung in Kraft. Mit Baumanns Unterschrift bestätigt das BAF die Grundsätze und beteiligt sich aktiv an ihrer Umsetzung.

Die sogenannte „State Safety Policy“ soll den hohen Stellenwert der Luftverkehrssicherheit verdeutlichen, eine positive Sicherheitskultur fördern und einen offenen Austausch über Sicherheitsfragen ermöglichen. Auch die Zusammenarbeit der Luftfahrtakteure in Deutschland soll stärker werden. Luftverkehrssicherheit soll als Grundlage des Handelns in die täglichen Betriebsabläufe einfließen.

Erstmals schaffen die Leitlinien damit eine gemeinsame Grundlage, um Luftverkehrssicherheit in allen deutschen Luftfahrtbehörden zu priorisieren. Unternehmen, Organisationen, Verbände und Vereine der Luftfahrtbranche können sich ebenfalls zu den Grundsätzen bekennen und sie in ihre Managementsysteme aufnehmen.

Zwischen Sicherheitskultur und Bußgeldverfahren

Das BAF war über das Steuerungsteam Luftverkehrssicherheit und den Luftverkehrssicherheitsrat an der Erarbeitung und Verabschiedung beteiligt und brachte Anforderungen aus den eigenen Aufgaben und Zuständigkeiten ein. Nach Angaben des BAF-Direktors Baumann schafft die neue Luftverkehrssicherheitsarchitektur Strukturen, um Anforderungen von ICAO und EASA zu erfüllen.

Sie soll außerdem Sicherheitsthemen, deren Auswirkungen und Querverbindungen sowie Anforderungen an das Behördenhandeln stärker bündeln. Bearbeitet werden sollen diese Fragen innerhalb klar definierter Gremien und Abläufe.

Der Luftverkehrssicherheitsrat ist das höchste Gremium der neuen Luftverkehrssicherheitsstruktur. Das BAF ist dort auf Direktorebene vertreten; auch andere beteiligte Behörden sollen auf Leitungsebene mitarbeiten. Der Rat trifft Grundsatzentscheidungen, damit Luftverkehrssicherheit proaktiv zum Schwerpunkt der luftfahrtbehördlichen Arbeit wird.

Gleichzeitig muss das BAF den Grundsatz der Redlichkeitskultur, die sogenannte „Just Culture“, beachten und bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Luftverkehr verfolgen. Dieses Spannungsverhältnis greift das Bekräftigungsschreiben in einem zusätzlichen Absatz auf. Nach Angaben des BAF wurde dafür ein von der EASA bestätigter, rechtssicherer Ausgleich zwischen beiden Aufgaben geschaffen: Ereignismeldungen sollen nicht zur Einleitung oder Beweisführung in einem Bußgeldverfahren verwendet werden.