Hautkrebs durch Sonnenarbeit: Osnabrücker Dermatologe fordert besseren EU-Arbeitsschutz
Am 26. Oktober 2026 sprach der Hautarzt Prof. Dr. Swen Malte John von der Universität Osnabrück im Europäischen Parlament in Brüssel über ein Risiko, das viele Beschäftigte jahrelang unterschätzen: Hautkrebs durch berufliche Arbeit im Freien und in der Sonne.
Rund sieben Millionen Menschen arbeiten in Deutschland regelmäßig draußen, in der Europäischen Union sind es etwa 70 Millionen. Viele von ihnen sind über Jahre hohen, oft unbemerkten UV-Strahlungen ausgesetzt. Der Klimawandel verschärft die Lage – und der Schutz vor den langfristigen Folgen ist in Europa bislang unzureichend.
Forschung soll auf der Baustelle ankommen
Bei einer Expertenanhörung forderte John, wissenschaftliche Erkenntnisse endlich in konkrete Schutzmaßnahmen zu übersetzen. Die Grundlagen dafür seien vorhanden, erklärte der Mediziner vom Institut für interdisziplinäre dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) der Universität Osnabrück. Die meisten Hautkrebsfälle durch berufliche Sonnenexposition wären durch geeignete Prävention vollständig vermeidbar.
Nach Angaben der WHO wird weltweit jeder dritte Todesfall durch Hautkrebs durch berufliche Sonnenexposition verursacht. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl dieser Todesfälle um 88 Prozent gestiegen. John nahm am 14. Oktober an der Expertenanhörung im Europäischen Parlament in Brüssel teil; am 26. Oktober sprach er dort erneut über Hautkrebs und Schutzmaßnahmen für Menschen, die beruflich viel im Freien und in der Sonne arbeiten.
Die Universität Osnabrück ist über John an einer aktuellen Gesetzesinitiative des Europäischen Parlaments beteiligt. Sie soll Menschen besser schützen, die angesichts des Klimawandels im Freien arbeiten müssen. John arbeitet außerdem mit einem Expertengremium der EU sowie nach eigenen Angaben mit der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV) daran, Haut- und Arbeitsschutz auf europäischer Ebene zu verbessern. Für Beschäftigte im Freien setzt er sich dabei für einen besseren Arbeitsschutz ein.
UV-Schäden entstehen oft still
Die Haut bildet die Grenzschicht zwischen Körper und Umwelt und ist deshalb den zunehmenden Belastungen durch den Klimawandel unmittelbar ausgesetzt. UV-Strahlung kann die Gesundheit schädigen, selbst wenn kein Sonnenbrand zu sehen ist. Langfristig kann sie Hautkrebs verursachen.
Seit der Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 5103 – „Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ – im Jahr 2015 wurden bis 2022 mehr als 38.617 Fälle anerkannt. Heller beziehungsweise weißer Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung gehört damit zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.
Für Europa wird künftig ein durchschnittlicher jährlicher Anstieg der Fälle von nicht-melanozytärem Hautkrebs um etwa 8 Prozent erwartet. Nach Angaben von Prof. Manigé Fartasch hat sich die Hautkrebsrate seit dem Jahr 2000 verdoppelt. Die aktuellen Erkrankungen gehen dabei oft auf Schädigungen zurück, die viele Jahre zuvor entstanden sind – wenn der Arbeitstag längst vergessen ist.
Mehr Sonne, weniger Spielraum
Der Klimawandel bringt unter anderem weniger Bewölkung und längere Sonnenscheindauern. Dadurch nimmt die durchschnittliche UV-Belastung zu. Zusätzlich werden sogenannte Niedrigozonereignisse, auch „low ozone events“ oder „Miniozonlöcher“ genannt, häufiger registriert. Sie können kurzfristig unerwartet hohe UV-Expositionen verursachen und das Risiko einer Überbelastung erhöhen.
Forschende des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV stellten anhand von Mess- und Analysedaten fest, dass bereits ein Aufenthalt im Freien während etwa 20 Prozent der täglichen Arbeitszeit zu einer hohen UV-Belastung führen kann. Auch bei geringerer Exposition sind mittel- bis langfristig gesundheitliche Schäden möglich. Ein kurzer Gang nach draußen ist also nicht automatisch harmlos.
Das Forschungsprojekt GENESIS-UV erhebt seit 2014 Messdaten zur beruflichen solaren Exposition und erstellt daraus ein Kataster für Beschäftigte, die im Freien arbeiten. Die Daten zeigen, wo und wie stark Menschen bei ihrer Arbeit der Sonne ausgesetzt sind.
Verantwortung liegt auch bei den Betrieben
In Unternehmen und Einrichtungen ist die Unternehmensleitung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich – einschließlich des Schutzes vor Sonneneinstrahlung. An Arbeitsplätzen mit möglicher natürlicher UV-Belastung müssen die Gefährdungen bei Tätigkeiten im Freien ermittelt werden.
Anschließend sind gezielte Maßnahmen abzuleiten, um die UV-Belastung zu beseitigen oder zumindest zu verringern. Frühzeitige Schutzmaßnahmen sollen die Gesundheit der Beschäftigten erhalten. Für die sieben Millionen Menschen in Deutschland, die schätzungsweise im Freien arbeiten und dabei beruflich stark UV-Strahlung ausgesetzt sind, ist das keine Nebensache, sondern Teil eines normalen Arbeitstags.
Quelle 1: OS-Radio
Quelle 2: Universität Osnabrück
Quelle 3: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
