Mehrweg vom Pilotprojekt zum Alltag: „Change(K)now!“ zieht Bilanz in Kopenhagen
In Kopenhagen ging am 23. Oktober 2026 die dreijährige Zusammenarbeit im Interreg-Projekt „Change(K)now!“ zu Ende. Bei der Reusable Food Packaging Conference drehte sich alles um eine ziemlich praktische Frage: Wie gelingt der Wechsel von Einweg- zu Mehrwegverpackungen bei der Lebensmitteldarreichung?
Der Artikelverfasser von der Uni Kiel war als Projektpartner für die wissenschaftliche Evaluation der Pilotprojekte im Ostseeraum zuständig. Getestet wurde in Schul- und Betriebskantinen, bei Veranstaltungen sowie bei urbanen Takeaway-Angeboten. Im Mittelpunkt stand der Bewusstseins- und Verhaltenswandel hin zu Mehrwegsystemen – also nicht nur die Verpackung selbst, sondern auch die Gewohnheiten dahinter.
Vom Pilotprojekt zum Alltag
Vertreter aus Politik und Praxis tauschten sich in Kopenhagen über die Projektergebnisse und die nächsten Schritte aus. Es ging um die Etablierung und Skalierung zirkulärer Verpackungssysteme: Wie lassen sich Lösungen, die an einzelnen Orten funktionieren, in größerem Maßstab ausrollen, ohne dass der Alltag dabei ins Stocken gerät?
Das Projekt „Change (K)now!“ zur Förderung von Mehrwegsystemen in (Schul-)Kantinen stand bereits am 28. September 2026 kurz vor dem Abschluss. Sein Ziel: ein Umdenken von Einweg- hin zu Kreislauf- und Mehrwegsystemen bei Lebensmittel-Lieferungen in Städten und bei den Einwohnerinnen der Ostseeregion.
Zum Projektabschluss entwickelten die Partnerorganisationen Empfehlungen für Kommunen und andere Entscheidungsträgerinnen. Sie bündeln die Erfahrungen aus den Pilotprojekten, sollen öffentlich zugänglich sein und enthalten konkrete Schritte für den Wechsel von Einweg zu Mehrweg sowie Hintergrundinformationen. Kofinanziert wird das Projekt von Interreg Baltic Sea Region. Weitere Informationen gibt es über die Projektseite „Change (K)now! | Ökomarkt Hamburg“.
Mehrweg ist längst auch eine Rechtsfrage
Mehrwegverpackungen sollen Verpackungsabfälle vermeiden und Ressourcen schonen. Die EU und Deutschland fördern sie deshalb mit gesetzlichen Regelungen. Die EU-Verpackungsverordnung, Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, definiert in Artikel 11 wiederverwendbare Verpackungen: Sie müssen dafür konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht werden, mehrfach für denselben Zweck verwendet werden zu können. Künftig müssen sie außerdem als wiederverwendbar gekennzeichnet werden, wie Artikel 12 Absatz 2 vorsieht.
Artikel 29 legt Wiederverwendungsziele fest. Ab 2030 müssen beispielsweise mindestens 40 Prozent der Verpackungen für den Produkttransport wiederverwendbar sein. Weitere Ziele gelten unter anderem für Umverpackungen und Getränkeverpackungen.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen sich alle Verpackungshersteller im Verpackungsregister LUCID registrieren – auch jene, die Mehrwegverpackungen in Verkehr bringen. Für den To-go-Bereich gilt nach § 60 VerpackDG: Endvertreiber müssen bestimmte Einwegverpackungen zusätzlich in Mehrwegverpackungen anbieten. Dazu zählen Einweg-Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff und Einweg-Getränkebecher aus allen Materialien.
Das Mehrwegangebot darf nicht teurer sein als die Einwegvariante. Ein angemessenes Pfand auf Mehrwegverpackungen ist zulässig, Verbraucher können zwischen Einweg und Mehrweg wählen. Endvertreiber müssen außerdem deutlich sicht- und lesbare Hinweistafeln zum jeweiligen Mehrwegangebot anbringen.
Kleine Verkaufsstellen sind von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen, wenn sie höchstens fünf Beschäftigte und höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Mitgebrachte Mehrwegbehälter müssen sie jedoch befüllen können (§ 61 VerpackDG). Ein Detail, das im hektischen Mittagsgeschäft schnell untergeht.
Beim Getränk bleibt die Lücke groß
Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie soll den Verbrauch und die Umweltbelastung durch Einwegkunststoffprodukte verringern, die häufig an europäischen Stränden gefunden werden. Dazu gehören Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen für den Sofortverzehr sowie Einwegkunststoff-Getränkebecher einschließlich Deckeln und Verschlüssen.
Deutschland setzte die Vorgaben ab dem 1. Januar 2023 zunächst im Verpackungsgesetz und anschließend im Verpackungsgesetz-Durchführungsgesetz, dem VerpackDG, um. Für den Getränkebereich formuliert § 44 VerpackDG ein Ziel von mindestens 70 Prozent Getränken in Mehrwegverpackungen.
Der Mehrweganteil wird jährlich ermittelt und berichtet. Dafür beauftragt das Umweltbundesamt bundesweite Datenerhebungen. Eingeflossen sind unter anderem Daten des Statistischen Bundesamtes, von Getränkeverbänden und Packmittelherstellern. Sie dienen dazu, den jährlichen Getränkeverbrauch nach Verpackungsart zu bestimmen. Gesetzesänderungen, etwa eine Ausweitung der Einwegpfandpflicht, können die Ergebnisse beeinflussen.
2026 wurden Daten für das Jahr 2024 veröffentlicht. In pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Mehrweganteil bei 34,5 Prozent. Der Einweganteil sank gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte zugunsten von Mehrwegverpackungen. Das gesetzliche Ziel von 70 Prozent wurde dennoch verfehlt.
Forschung zwischen Kantine und Lieferkette
Das Umweltbundesamt forscht zu Verpackungsvermeidung und berät das zuständige Bundesministerium zu politischen Handlungsoptionen. Im Mai 2019 veröffentlichte es eine Studie zur ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus-Verzehr, einschließlich Informationen zu Ökobilanzen von Einweg- und Mehrwegbechern.
Im Forschungsvorhaben „Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs“ untersuchte das Umweltbundesamt bestehende Systeme sowie Potenziale für neue Systeme entlang der Lieferkette und im Handel. Ein Bericht zur Förderung und Optimierung von Mehrwegsystemen im Getränkebereich erschien im Dezember 2022. Empfehlungen für Mehrwegverpackungen im Versandhandel und weiteren Einsatzbereichen wurden im Mai 2025 veröffentlicht.
Die Kopenhagener Konferenz setzt damit einen Schlusspunkt unter drei Jahre Projektarbeit – und schiebt die Sache zugleich weiter. Zwischen Kantinen, Stadtlieferungen, Take-away-Schalen und den dicken Gesetzestexten bleibt die einfache, manchmal lästige Frage: Greift am Ende jemand zur Mehrwegbox und bringt sie auch wieder zurück?
