Wer am Mittwoch, 30. September 2026, im Saarland unterwegs ist, sollte den Gasfuß im Blick behalten. Mobile Blitzer sind in St. Wendel, auf der B 41 zwischen St. Wendel und Neunkirchen sowie auf der A 620 zwischen Saarlouis und Saarbrücken angekündigt. Die Kontrollstellen können sich täglich ändern; die Übersicht wird täglich aktualisiert.

Auch rund um die Uni Saarland lohnt sich ein genauer Blick auf das Tempolimit. Neben mobilen Messungen gibt es dauerhaft installierte stationäre Blitzer, insbesondere in Saarbrücken. Das Netz dieser Anlagen wird kontinuierlich ausgebaut. Neue Geräte werden nach ihrer offiziellen Inbetriebnahme aufgeführt.

Kontrollen im Saarland: Wo gemessen wird

In Saarbrücken stehen feste Radarfallen, dazu kommen regelmäßige mobile Kontrollen. Schwerpunkte sind die Dudweilerstraße, die Völklinger Straße und die B 51 Richtung Güdingen. In Fechingen wurde ein stationärer Blitzer von Unbekannten mit orangefarbenem Klebeband beklebt und beschädigt. Der Schaden beträgt 6.000 Euro.

Neunkirchen setzt bevorzugt auf Kontrollen in Tempo-30-Zonen und im Umfeld von Schulen. Mobile Radarfallen werden dort unangemeldet aufgestellt. In Saarlouis liegen Schwerpunkte an der B 269 und in stark befahrenen Wohngebieten; kontrolliert wird durch Polizei und städtisches Ordnungsamt. In Homburg wechseln die Messstellen an Einfahrtsstraßen und im Bereich der B 423, wobei Ordnungsamt und Polizei beteiligt sind.

Zuständig für Tempokontrollen ist die Landespolizei Saarland auf Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen. Kommunale Ordnungsämter, unter anderem in Saarbrücken, Neunkirchen, Saarlouis und Homburg, kümmern sich vor allem um innerörtliche Bereiche, Schulen, Kindergärten und Wohngebiete.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

„Blitzer“ und „Radarfalle“ werden im Alltag meist synonym verwendet. Ein Blitzer löst bei einer Überschreitung einen Lichtblitz aus und fotografiert das Fahrzeug. „Radarfalle“ ist dagegen eine umgangssprachliche Bezeichnung für Geschwindigkeitsmessgeräte mit Radar, Laser oder Piezosensoren.

Was zu schnelles Fahren kostet

Nach einer Messung wird der Bußgeldbescheid in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen per Post zugestellt. Innerorts reichen die Sanktionen laut den vorliegenden Angaben von 30 bis 800 Euro, außerorts von 20 bis 700 Euro. Punkte werden innerorts wie außerorts ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen. Ein reguläres Fahrverbot droht innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h über dem Limit.

Überschreitung Innerorts Außerorts oder Autobahn
bis 10 km/h 30 Euro 20 Euro
11–15 km/h 50 Euro 40 Euro
16–20 km/h 70 Euro 60 Euro
21–25 km/h 115 Euro, 1 Punkt 100 Euro, 1 Punkt
26–30 km/h 180 Euro, 1 Punkt 150 Euro, 1 Punkt
31–40 km/h 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 200 Euro, 1 Punkt
41–50 km/h 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51–60 km/h 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 480 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61–70 km/h 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 60 beziehungsweise über 70 km/h Über 60 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot; über 70 km/h: 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot Über 60 km/h: 600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot; über 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Die letzte Tabellenzeile folgt den unterschiedlichen Grenzangaben der Quellen: Die erste Übersicht nennt innerorts „über 60 km/h“ und außerorts oder auf Autobahnen ebenfalls „über 60 km/h“, während der ergänzende Bußgeldkatalog zusätzlich die Stufe „über 70 km/h“ ausweist. Autobahnverstöße werden üblicherweise wie außerörtliche Verstöße behandelt. Verläuft die Autobahn innerorts, gelten die höheren innerörtlichen Sanktionen.

Bei zweimal mindestens 26 km/h zu viel innerhalb von zwölf Monaten kann regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot als Wiederholungstäter verhängt werden. Die Sanktionen können bei Wiederholungstätern generell höher ausfallen. Die Geschwindigkeit muss außerdem an Wetter-, Sicht- und Straßenverhältnisse angepasst werden – Nebel und Glatteis sind keine Nebensache.

Weitere Verstöße kommen hinzu: Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich die Schrittgeschwindigkeit nicht einhält und höchstens 10 km/h zu schnell ist, zahlt 20 Euro, ohne Punkte oder Fahrverbot. Nicht angepasste Geschwindigkeit trotz angekündigtem Bahnübergang, besonderer Straßen- oder Verkehrsverhältnisse oder schlechter Sicht kostet 100 Euro und bringt 1 Punkt; bei Gefährdung sind es 120 Euro, bei Sachbeschädigung 145 Euro.

Wer Kinder, Hilfsbedürftige oder ältere Menschen durch zu hohes Tempo, fehlende Bremsbereitschaft oder zu geringen Seitenabstand gefährdet, muss mit 80 Euro und 1 Punkt rechnen. Unnötig langsames Fahren mit Behinderung des Verkehrsflusses kostet 20 Euro.

Illegale Kraftfahrzeugrennen haben deutlich schwerere Folgen: 3 Punkte, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei einer Gefährdung drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe; bei verletzten Personen sind es ein bis zehn Jahre, in minder schweren Fällen sechs Monate bis fünf Jahre. Auch dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Betrieb oder betriebsbereites Mitführen eines Radarwarn- oder Laser-Störgeräts kostet 75 Euro; das Gerät kann beschlagnahmt und vernichtet werden.

Wenn der Bescheid Zweifel weckt

Gegen einen Bußgeldbescheid kann in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch eingelegt werden – per Brief oder Fax, je nach Behörde auch per E-Mail. Zuständig ist die im Bescheid genannte Bußgeldstelle. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Bescheiddatum. Bei Postzustellung gilt grundsätzlich der dritte Tag nach Aufgabe als Zustelltag, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.

Ein formloser Einspruch ohne ausführliche Begründung ist zunächst meist der praktischere Weg. Er sollte per Einschreiben mit Rückschein versandt oder persönlich gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden. Direkt danach kann Akteneinsicht beantragt werden. Eine Begründung lässt sich nach der Akteneinsicht nachreichen.

Zu prüfen sind etwa falsches Kennzeichen, falsches Datum, eine falsche Tatzeit, fehlende Angaben zum Messgerät, eine nicht ordnungsgemäße Eichung, Fehler der Messbeamten oder ein ungeeigneter Abstand zwischen Messstelle und Verkehrsschild. Im genannten Artikel werden für Berlin 75 Meter Abstand zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln genannt. Von der gemessenen Geschwindigkeit werden Toleranzen abgezogen: unter 100 km/h 3 km/h, über 100 km/h 3 Prozent.

Nach Angaben des Artikels des Rechtsanwalts Bongard weisen mehr als 40 Prozent der Blitzermessungen nachweisbare Fehler auf. Das ist eine Angabe dieses Artikels, kein Freibrief zum Wegwischen jedes Bescheids. Stationäre Blitzer arbeiten unter anderem mit Induktionsschleifen, Radar oder Lasertechnik; Reflexionen an Verkehrsschildern oder