Polizei räumt besetzten Hörsaal an der Universität Kassel nach Streit um Zivilklausel
In der Nacht zum Donnerstag hat die Polizei einen besetzten Hörsaal der Universität Kassel geräumt. Der Einsatz begann gegen 3:30 Uhr, um etwa 6:30 Uhr war der Raum vollständig leer. Draußen vor dem Universitätsgebäude demonstrierten anschließend mehrere Dutzend Studierende friedlich; kurz nach 7 Uhr löste sich die Versammlung auf.
Am Mittwochnachmittag hatten ursprünglich rund 100 Studierende den Hörsaal besetzt. Auslöser war der Beschluss des Universitätssenats, die bisher geltende Zivilklausel abzuschaffen beziehungsweise zu ändern. Damit kann sich Forschung und Lehre der Universität künftig grundsätzlich für Kooperationen mit Rüstungsunternehmen und militärischen Forschungseinrichtungen öffnen. Auch Projekte mit militärischem Bezug oder Ergebnissen, die militärisch genutzt werden könnten, sind dadurch möglich.
Gespräche, dann die Räumung
Die Proteste auf dem Universitätsgelände hatten bereits am Mittwochvormittag begonnen. Gegen 12:20 Uhr drangen rund 100 Personen in einen Hörsaal ein. Die Polizei rückte an und sprach mit den Protestierenden sowie mit Verantwortlichen der Universität. Nach Aufforderungen verließ ein Teil der Personen den Raum, die Einsatzkräfte blieben zunächst vor Ort.
Rund 50 Menschen harrten trotz der Gespräche mit der Universitätsleitung weiter im Hörsaal aus. Die Universität stellte Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs. Als die Räumung in der Nacht begann, widersetzten sich einige Besetzer laut Polizei erheblich. Teilweise mussten sie mit körperlicher Gewalt entfernt werden. Sechs Personen saßen auf einem etwa fünf Meter hohen Fenstersims; Höheninterventionskräfte brachten sie sicher zu Boden.
Bei dem Einsatz wurden sechs Polizeibeamte leicht verletzt. Gegen 47 Besetzer wird wegen Hausfriedensbruchs und wegen Verstoßes gegen das Hessische Versammlungsgesetz ermittelt. Gegen drei Personen kam zusätzlich eine Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte hinzu. Nach Angaben der Polizei wurde niemand verletzt; zugleich wird geprüft, ob im Zusammenhang mit der Besetzung weitere Straftaten begangen wurden.
Was die Zivilklausel bisher bedeutete
Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung einer Hochschule, Forschung und Lehre ausschließlich zivilen beziehungsweise friedlichen Zwecken zu widmen. Sie soll verhindern, dass wissenschaftliche Erkenntnisse unmittelbar militärischen Interessen oder der Entwicklung von Waffensystemen dienen. Die durch das Grundgesetz geschützte Freiheit von Lehre und Forschung wird dabei nur auf freiwilliger Grundlage eingeschränkt.
Mit der Abschaffung in Kassel erhält die Universität mehr Spielraum für Kontakte zur Rüstungsindustrie und zu militärischen Einrichtungen. Genau darin liegt der Streit: Viele Forschungseinrichtungen lehnen Zivilklauseln ab, weil sie nach eigener Darstellung ohnehin ausschließlich zivil arbeiten. Befürworter halten das für ein Scheinargument. Schließlich können zahlreiche zivile Entwicklungen auch militärisch verwendet werden – „Dual Use“ nennt sich dieser doppelte Verwendungszweck. Satellitenforschung für rüstungsrelevante Unternehmen ist ein naheliegendes Beispiel, weil Satellitensysteme ebenso militärisch eingesetzt werden können.
Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Inzwischen haben etwa 70 deutsche Universitäten und Hochschulen entsprechende Regelungen eingeführt. Außerhalb Deutschlands gibt es solche Klauseln nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan. Die Idee kommt aus der Friedensbewegung und steht in Verbindung mit Abrüstungspolitik.
Bremen beschloss 1986, Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung abzulehnen und Forschungsthemen sowie -mittel mit möglichem Rüstungsbezug öffentlich zu diskutieren und gegebenenfalls zurückzuweisen. 1991 verpflichtete sich die Universität ausdrücklich zu ziviler Forschung. 2012 bestätigte der Akademische Senat die früheren Beschlüsse und erklärte, die Universität sei dem Frieden verpflichtet und dürfe ausschließlich zivile Zwecke verfolgen. Durch das Dritte Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 wurden die Hochschulen im Land Bremen schließlich gesetzlich verpflichtet, in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke zu verfolgen und öffentliche wie private Mittel nur für entsprechende Vorhaben einzusetzen.
Viele Modelle, viel Streit
Zu den weiteren deutschen Hochschulen mit Zivilklauseln zählen die TU Berlin, die eine Regelung seit den 1950er-Jahren und fortgeführt 1991 hat, sowie die TU Dortmund und die Universität Konstanz seit 1991. Es folgten die Universität Oldenburg 2007, die Universität Tübingen 2010, die Universität Halle 2018, die Universität Erfurt 2019 und die TH Köln 2020. Die Universität Tübingen nahm ihre Zivilklausel im September 2010 in die Grundordnung auf.
In Niedersachsen war eine Zivilklausel von 1993 bis 2002 Teil des Hochschulgesetzes. Dort hieß es, Forschung solle friedlichen Zwecken, dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Weiterentwicklung von Lehre und Studium dienen. Eingeführt wurde die Regelung von Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder.
Auch an anderen Hochschulen gab es Abstimmungen und Initiativen gegen Rüstungsforschung. In Köln stimmten Ende 2010 65 Prozent für eine Zivilklausel. An der Universität Augsburg sprachen sich im Juni 2012 bei einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung 77 Prozent dafür aus: 144 Ja-, 38 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. In Frankfurt votierten 2013 in einer Urabstimmung mehr als 76 Prozent für einen Passus zugunsten ziviler und friedlicher Forschung und des Studiums. In Göttingen beschloss der Senat im Februar 2013 die Aufnahme einer Zivilklausel in die Studienordnung. Studierende der Universität Kiel stimmten in einer nicht bindenden Befragung mit etwa zwei Dritteln dafür, doch die Universitätsleitung lehnte dies ab. In Augsburg bezogen sich die Befürchtungen insbesondere auf den geplanten Innovationspark.
Die TU Darmstadt nahm 2012 eine Zivilklausel in ihre Grundordnung auf; im November 2014 beschloss ihr Senat zusätzlich ein Umsetzungsverfahren. Im grün-roten Koalitionsvertrag Baden-Württembergs von 2011 wurde dagegen keine Zivilklausel aufgenommen, obwohl sich beide Parteien zuvor dafür ausgesprochen hatten.
Die Debatte ist keineswegs nur akademisch. Der Kieler Institutsleiter Joachim Krause kritisierte Zivilklauseln, weil sie Kontakte zu Bundeswehr und wehrtechnischer Industrie diskreditieren könnten. Außerdem würden sie von linken und linksextremen Gruppen zur Einflussnahme oder Störung des Universitätsbetriebs genutzt. Befürworter verweisen umgekehrt darauf, dass Sicherheits- und Rüstungspolitik sonst aus der hochschulpolitischen Öffentlichkeit verschwinden könnte und Verteidigungsgelder von Universitäten in die Rüstungsindustrie verlagert werden könnten.
Vom KIT bis zur Bundeswehrdebatte
Das Karlsruher Institut für Technologie nimmt eine Sonderstellung ein. Es entstand 2009 aus der Fusion der Universität Karlsruhe mit dem Forschungszentrum Karlsruhe. Wegen der früheren zivilen Ausrichtung des Forschungszentrums wurde geprüft, ob diese Klausel auf das KIT übergehen sollte. In den KIT-Weiterentwicklungsgesetzen von 2012 und 2021 wurde jedoch keine Zivilklausel aufgenommen; militärische Forschung bleibt dort im universitären Bereich grundsätzlich möglich.
Die Universität Witten/Herdecke besitzt keine Zivilklausel im engeren Sinne. Ihre Forschung soll sich am Konzept des Gemeinwohls orientieren. Das Leitbild betont eine verantwortungsvolle Mitgestaltung gesellschaftlicher Transformationsprozesse angesichts globaler Krisen und Bedrohungsszenarien.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 und den Debatten über die Ausstattung der Bundeswehr nahm die Kritik an Zivilklauseln zu. Der acatech-Präsident Johann-Dietrich Wörner forderte im Juni 2022, die Klauseln auf ihre Aktualität zu prüfen oder im Sinne einer friedlich ausgerichteten Verteidigungspolitik neu zu formulieren. CDU-Vorsitzender Friedrich Merz sprach sich ebenfalls für die Aufhebung von Zivilklauseln aus, die militärische Forschung an Hochschulen verbieten. Die bayerische Staatsregierung beschloss am 23. Januar 2024 einen Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr, der bayerischen Hochschulen die Einführung einer Zivilklausel verbieten soll.
Schon am 25. November 2013 berichteten die Süddeutsche Zeitung und der NDR über militärische Forschungsprojekte an deutschen Hochschulen, die vom US-Verteidigungsministerium finanziert wurden. Darunter waren auch Hochschulen mit Zivilklausel. Nach Recherchen des Spiegel flossen von 2008 bis 2019 insgesamt 21
