Heute, am 1. Oktober 2026, fällt die Diagnose an der Uni Kassel ziemlich düster aus: Der Politologe Wolfgang Schröder bewertet die Bundesregierung als zunehmend überfordert. Von Beginn an habe die Koalition große Schwierigkeiten gehabt, angemessen auf die Herausforderungen zu reagieren.

Deutschland braucht Reformen – unter anderem bei Gesundheit, Pflege und Rente. Nach Schröders Einschätzung kommt die Bundesregierung dabei kaum voran. Grundsätzliche Reformen würden in Kommissionen ausgelagert. Die Gasspeicher seien erst aufgefüllt worden, als der Gaspreis stark gestiegen sei. Und das Kanzleramt habe die geplante Zuckersteuer von Lars Klingbeil gestoppt.

„Praktikanten-Regierung“ mit großen Ansagen

Wegen der geringen Regierungserfahrung bezeichnet Schröder die Koalition als „Praktikanten-Regierung“. Beim Bundeskanzler habe es mehrfach große Ankündigungen gegeben, die anschließend nicht umgesetzt worden seien. Neben solchen handwerklichen Problemen sieht der Politologe strukturelle Schwierigkeiten: Die beiden Parteien seien verunsichert, außerdem fehlten Perspektiven, wie sich ihre unterschiedlichen Interessen zusammenführen ließen.

Daraus entstehe eine „toxische Mischung“. Die CDU wolle Sozialstaat und Steuerstaat zurückschneiden, stoße damit aber wiederholt auf Skepsis bei den eigenen Wählern. Die SPD wiederum habe Probleme mit der Führungsfrage und ihrem politischen Profil. Gute Regierungsarbeit werde so schwierig.

In der Bevölkerung bleibe der Eindruck hängen, die Regierung verspreche große Vorhaben, könne aber nicht einmal kleinere Aufgaben angemessen umsetzen. Das führe zu Unzufriedenheit, von der politische Ränder profitierten. Die vergangenen Landtagswahlen hätten diese Entwicklung deutlich gezeigt.

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Die Regierung habe die Wahlergebnisse zwar wahrgenommen, interpretiere sie laut Schröder aber auf eigene Weise. Sie wolle trotz der Probleme weiterregieren und dürfe keine Schwäche zeigen. Ein stärkeres Eingehen auf Veränderungen könne aus ihrer Sicht dazu führen, dass am Ende keine Ergebnisse erreicht würden, die später Anerkennung fänden.

Reformen unter Druck: Rente zwischen Fortschritt und Baustelle

Sozialversicherungen sichern Menschen bei Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit ab. Gleichzeitig stehen sie wegen des demografischen Wandels und der konjunkturellen Schwäche finanziell unter Druck. Geplante Reformen sollen die Systeme finanzierbar und zugleich leistungsfähig halten; die Lasten sollen dabei auf Bevölkerungs-, Einkommens- und Generationengruppen verteilt werden.

Bei der gesetzlichen Rente gilt das Umlageverfahren: Die Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren die laufenden Renten. Weil die Gesellschaft altert, müssen künftig weniger Beitragszahlende für mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen. Ohne Reformen drohen steigende Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau.

Einige Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Das Rentenpaket 2025 ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Es stabilisiert das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031, erkennt die Mütterrente unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes vollständig an und hebt das Anschlussverbot auf. Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, kann beim bisherigen Arbeitgeber sachgrundlos befristet weiterarbeiten.

Ebenfalls seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente. Bis zu 2.000 Euro monatlicher Hinzuverdienst nach Erreichen des Rentenalters bleiben steuerfrei. Laut vorläufigen Zahlen nutzen rund 10.000 Beschäftigte diese Möglichkeit. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit dem 22. Januar 2026 und soll Betriebsrenten vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen verbreiten.

Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist beschlossen und wird ab dem 1. Januar 2027 umgesetzt. Vorgesehen sind Altersvorsorgedepots mit kostengünstigen und renditestarken Produkten; die staatliche Förderung soll einfacher werden.

Im August 2026 beschloss die Bundesregierung außerdem die Frühstart-Rente. Kinder sollen vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro staatliche Förderung für ein Altersvorsorgedepot erhalten. Daraus soll ein Startkapital für die private Altersvorsorge entstehen.

Die Anfang 2026 eingesetzte Alterssicherungskommission legte Ende Juni Reformempfehlungen vor. Anfang Juli beschloss der Koalitionsausschuss, sie umfassend und zügig umzusetzen. Angestrebt werden eine dauerhaft finanzierbare und verlässliche Rente, eine gerechtere Verteilung der Lasten, langfristig sinkende Beitragssätze und ein höheres Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge.

Kern der geplanten Reform ist eine zusätzliche verpflichtende Kapitalrente. Ihre Erträge sollen das Rentenniveau erhöhen und die Finanzierung stabilisieren. Die Kommission rechnet vor: Ein 47-jähriger Durchschnittsverdiener könnte bis zum Renteneintritt zusätzlich 150 Euro Kapitalrente erwerben, eine 22-jährige Berufseinsteigerin zusätzlich 777 Euro.

Gesundheit, Pflege und die Rechnung, die näher rückt

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen kämpfen mit steigenden Ausgaben, einer älter werdenden Bevölkerung und wachsendem Fachkräftebedarf. Reformen sollen Beiträge stabil halten und die Versorgung zugänglich und bezahlbar machen. Das klingt nüchtern, betrifft aber jeden, der irgendwann einen Arzttermin braucht, Angehörige pflegt oder seine monatliche Abrechnung öffnet.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll den Ausgabenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen und Beiträge für Versicherte sowie Arbeitgeber verlässlicher halten. Die GKV-Ausgaben stiegen zuletzt um knapp acht Prozent jährlich, während die Beitragseinnahmen 2025 um rund fünf Prozent zunahmen.

Für 2027 wird eine Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro erwartet. Bis 2030 könnte sie auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Ohne Gegenmaßnahmen wäre ein Beitragssatz von bis zu 19,3 Prozent möglich gewesen. Bei einer Finanzierungslücke von rund 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 hätte etwa die Hälfte über höhere Zusatzbeiträge finanziert werden müssen. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 Euro entspräche das einer geschätzten jährlichen Mehrbelastung von rund 380 Euro pro versicherter Person.

Krankenkassen sollen stärker bei Verwaltung und Werbung sparen. Werbeausgaben werden begrenzt, die Vergütungen außertariflich beschäftigter Führungskräfte bei Krankenkassen, Landesverbänden und Medizinischen Diensten gedeckelt. Der Bund beteiligt sich außerdem stärker an den Gesundheitskosten von Menschen in der Grundsicherung, Pharmaunternehmen leisten künftig einen höheren Finanzierungsbeitrag.

Der Bundeszuschuss für Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern steigt auf 250 Millionen Euro im Jahr 2027 und auf zwei Milliarden Euro ab 2031. Leistungen mit begrenztem medizinischem Zusatznutzen sollen entfallen, darunter die Erstattung von Cannabisblüten oder homöopathischen Mitteln.

Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft; weitere Regelungen folgen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028. Die FinanzKommission Gesundheit soll bis Ende 2026 Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung der GKV erarbeiten.

Auch die Notfallversorgung soll neu sortiert werden. Die Reform wurde vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Der Ausbau der 116117 und die Einrichtung Integrierter Notfallzentren werden vorbereitet. Ziel sind eine schnellere Vermittlung zur passenden medizinischen Hilfe und eine Entlastung der Notaufnahmen.

Geplant ist, die 116117 zu einer zentralen medizinischen Lotsenstelle auszubauen. Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern sollen Patientinnen und Patienten zunächst einschätzen und weiterleiten. Rettungsdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Krankenhäuser sollen besser zusammenarbeiten. Bei akuten Beschwerden könnten Menschen telefonisch eingeschätzt und etwa an eine Bereitschaftsdienstpraxis oder ein Notfallzentrum verwiesen werden.

In der Pflegeversicherung zeichnet sich ebenfalls ein harter Ritt ab. Sie wird 2026 voraussichtlich mit einem deutlichen Defizit abschließen. Ohne Reform könnte das Defizit 2027 mehr als 7,6 Milliarden Euro und 2028 mehr als 15 Milliarden Euro betragen. Eine geplante Pflegereform soll die soziale Pflegeversicherung langfristig sichern – mit besserer Unterstützung für pflegende Angehörige, einer Stärkung ambulanter Pflegeangebote und einer Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen.

Genau an diesem Nebeneinander zeigt sich das Spannungsfeld, in dem die Koalition steckt: Es gibt bereits beschlossene Maßnahmen, laufende Verfahren und Kommissionen mit konkreten Aufträgen. Gleichzeitig bleiben die großen Baust