Thüringens Hochschulen zwischen 3,1 Milliarden Euro und wachsendem Spardruck
In Weimar geht es um viel Geld – und um die Frage, wie viel Hochschule sich Thüringen künftig noch leisten kann. Die Landesregierung will trotz knapper Kassen alle zehn Hochschulstandorte erhalten. Gleichzeitig sollen die Ausgaben begrenzt werden. Nach dem Entwurf der neuen Hochschulrahmenvereinbarung sollen die Hochschulen von 2027 bis 2031 insgesamt rund 3,1 Milliarden Euro vom Land bekommen, genauer: etwas mehr als 3,1 Milliarden. Vorgesehen sind rund 608 Millionen Euro im Jahr 2027 und 643 Millionen Euro im Jahr 2031.
Die jährlichen Steigerungen liegen zwischen 1,24 und 1,75 Prozent. Ende 2025 war noch eine Steigerung von 3,5 Prozent vereinbart worden; in der vorherigen Vereinbarung waren etwa vier Prozent vorgesehen. Die bisherige Regelung war um ein Jahr verlängert worden, trat 2021 in Kraft und gilt bis Ende 2025. Bis Dezember müssen Land und Hochschulen eine neue Vereinbarung beschließen. Sie soll am 1. Januar in Kraft treten.
Mehr Geld, aber nicht genug Luft
Am Freitag beriet der Thüringer Landtag über die neue Hochschulrahmenvereinbarung. Am Vortag war eine Petition mit mehr als 2.800 Unterschriften übergeben worden; bis Ende Juli standen 2.874 Unterschriften von Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten darunter. Die Initiatorinnen und Initiatoren, maßgeblich Beschäftigte des akademischen Mittelbaus, stellten ihre Forderungen im Petitionsausschuss vor. Viele von ihnen sind nicht verbeamtet und arbeiten mit befristeten Verträgen.
Gefordert wird unter anderem, Tarifsteigerungen sowie höhere Pensions-, Energie- und Materialkosten vollständig auszugleichen. Die Initiatoren verweisen auf steigende Kosten und schlechtere Bedingungen in Studium, Lehre und Forschung. Ihrer Einschätzung nach reichen die geplanten Erhöhungen dafür nicht aus. Clemens Beck, Mitinitiator der Petition, warnt bei einer Umsetzung der aktuellen Pläne ab 2027 vor erheblichen Einsparungen – bis hin zu einem größeren Stellenabbau oder der Zahlungsunfähigkeit einzelner Hochschulen.
Peter Benz, Vorsitzender der Thüringer Landespräsidentenkonferenz und Präsident der Bauhaus-Universität Weimar, hält die vorgesehenen Steigerungen ebenfalls für zu niedrig. Er nennt steigende Versorgungskosten für Personal sowie höhere Betriebs- und Infrastrukturkosten. Nach seinen Angaben ist Thüringen das einzige Bundesland, in dem Pensionskosten etwa für Professorinnen und Professoren über die Hochschulhaushalte abgerechnet werden. Diese Lasten sollen in den kommenden Jahren durchschnittlich um rund acht Prozent jährlich steigen. 2031 könnte der Zuwachs der Versorgungslasten laut Benz etwa 20 Millionen Euro betragen. Nach Abzug dieser Kosten bleibe von den zusätzlichen Mitteln praktisch nichts übrig.
Die Versorgung von Beamtinnen und Beamten sei grundsätzlich Aufgabe des Landes, argumentiert Benz, und dürfe nicht mit Ausgaben für Forschung und Lehre konkurrieren. Eine Kernforderung der Hochschulen – die Übernahme dieser Kosten durch den Landeshaushalt – ist bislang jedoch nicht erfüllt. Die Hochschulen wollen die Vereinbarung deshalb nicht unverändert akzeptieren. Sie streben eine Nachverhandlung an, verlangen höhere jährliche Steigerungen und vor allem, dass das Land die Pensionskosten übernimmt. Das wäre für Benz ein wichtiger Schritt, um die wachsende Lücke zwischen Finanzierung und tatsächlicher Kostenentwicklung zu verkleinern.
Auch die übrigen Rechnungen laufen nicht einfach davon. Personalkosten steigen durch Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Pensionen verbeamteter Professorinnen und Professoren wurden nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich erhöht. Gebäudeinstandhaltung und Spezialmaschinen werden teurer, Energie ebenso. Hochschulen prüfen deshalb Einsparungen, etwa indem frei werdende Stellen nicht wiederbesetzt werden. Benz erwartet wachsende Schwierigkeiten, wenn Tarif- und andere Kosten weiter steigen.
Standorte bleiben – Kooperationen sollen helfen
Eine Schließung kleiner Hochschulstandorte wird derzeit nicht diskutiert. Alle zehn Standorte sollen erhalten bleiben. Thüringen hat – abgesehen von der Friedrich-Schiller-Universität Jena – überwiegend kleinere Hochschulen mit relativ wenigen Studierenden. Viele sind historisch gewachsen und eng mit ihrer regionalen Wirtschaft und Identität verbunden, etwa die TU Ilmenau.
Die Standorte haben aus Sicht ihrer Vertreter durchaus handfeste Vorteile: bessere Betreuungsquoten als in anderen Bundesländern, vergleichsweise niedrige Lebenshaltungskosten und Studienplätze in Wohnortnähe, auch für Abiturientinnen und Abiturienten aus ländlichen Regionen. Hochschulen im ländlichen Raum, etwa in Ilmenau und Schmalkalden, werben gezielt um ausländische Studierende. Ob der Spardruck es künftig schwieriger macht, Abiturienten aus Thüringen im Land zu halten, ist offen.
Langfristig soll mehr Zusammenarbeit Kosten sparen. Geplant sind unter anderem gemeinsame Verwaltungsaufgaben und mehr Wechsel von Studierenden zwischen den Hochschulstandorten. Umstritten bleibt allerdings, wie das Geld verteilt wird. Der ursprüngliche Vorschlag, die Finanzierung stärker an die Studierendenzahl zu koppeln, wurde aufgegeben. Davon könnte insbesondere die TU Ilmenau profitieren: Ihr naturwissenschaftlich-technisches Profil verursacht hohe Kosten, zugleich sinken dort die Studierendenzahlen. Aus der Universität Erfurt gibt es deshalb Berichten zufolge Unmut.
Die Zahl der Studierenden in Thüringen ist ohnehin rückläufig. Im vergangenen Jahr waren rund 45.000 Menschen eingeschrieben, 2011 waren es noch mehr als 53.000. Als Gründe gelten unter anderem niedrigere Geburtenraten und die Anziehungskraft größerer Städte. Walter Bauer-Wabnegg, Präsident der Universität Erfurt, zeigt Verständnis für die Petition, fordert aber zugleich eine Anpassung an die Haushaltslage, Profilbildung und Innovation statt eines unveränderten „Weiter so“.
Politischer Druck bis Dezember
Benz bewertet die geplante Gesamtsumme von 3,1 Milliarden Euro angesichts der Haushaltslage als beachtlich und begrüßt die damit verbundene Planungssicherheit. Im politischen Verfahren will er dennoch zusätzliche Mittel erreichen, insbesondere für kaum beeinflussbare Kosten wie Pensionen und Energie. Die Hochschulpräsidenten unterstützen die Petition teilweise.
Die Linke im Thüringer Landtag trägt die Forderungen teilweise mit und sieht weiteren Gesprächsbedarf. Ihre Stimmen könnten für die Verabschiedung entscheidend sein, denn die Minderheitsregierung aus CDU, SPD und „Thüringen Gerecht“ ist auf Unterstützung angewiesen. Eine öffentliche Anhörung im Landtag ist für den 5. November vorgesehen, im Dezember soll der Beschluss folgen.
Land und Hochschulen sollen die neue Vereinbarung bis Jahresende unterzeichnen. Die Hochschulen wollen Planungssicherheit – laut Benz aber keine Vereinbarung, deren Finanzierung sie nicht stemmen können. Das ist ein ziemlich schmaler Grat, und bis zum Jahreswechsel wird in Erfurt wie in Weimar noch manche Zahl hin- und hergeschoben werden.
Wer Hochschulen finanziert
Hochschulen und Universitäten sind Landeskompetenz. Der größte Teil der Mittel für Forschung und Lehre kommt in Thüringen deshalb vom Freistaat. Die Rahmenvereinbarung soll über mehrere Jahre sichern, dass Gehälter, Sanierungen und Forschungsprojekte weiterfinanziert werden können. Bundesweit tragen die Länder als Träger der Hochschulen deren Grundfinanzierung. Rund 90 Prozent der Hochschulmittel stammen aus öffentlichen Quellen: etwa 75 Prozent aus den Ländern und rund 15 Prozent aus dem Bund, insbesondere für Forschungsprojekte, Sonderprogramme und Forschungsbauten.
Etwa zehn Prozent kommen aus privaten Quellen – vor allem aus Auftragsforschung, privaten Spenden, Sponsoring und Studienbeiträgen. Dass der Bund in der Hochschulfinanzierung an Bedeutung gewonnen hat, hat mehrere Gründe: Die Nachfrage nach Studienplätzen stieg, Forschung und Innovation wurden im globalen Wettbewerb wichtiger, und die Länder hatten zunehmend Schwierigkeiten, die nötige Grundfinanzierung sicherzustellen. Ihre Haushalte waren unter anderem durch Sozialausgaben stark gebunden; im Bildungsbereich gab es nur begrenzte Möglichkeiten, zusätzliche eigene Einnahmen zu erzielen.
Der Bund erhöhte seine Forschungsausgaben fortlaufend. 2007 starteten Bund und Länder den Hochschulpakt, um zusätzliche Studienplatzkapazitäten zu finanzieren. Weil der Bund seine Mittel nur befristet bereitstellen konnte, verschob sich die Finanzierungsstruktur zulasten der Grundfinanzierung: Programm- und Projektmittel nahmen zu, Daueraufgaben wurden zunehmend mit befristeten Mitteln bezahlt. Nach der Föderalismusreform 2006, die Mischfinanzierungen reduzierte, begann deshalb eine Debatte über erweiterte Mitfinanzierungsrechte des Bundes.
Eine entsprechende Grundgesetzänderung trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Zuvor durfte der Bund Hochschulen dauerhaft nur im Bereich der Forschung mitfinanzieren; das Kooperationsverbot untersagte eine dauerhafte Bundesfinanzierung der Hochschullehre. Seit 2015 kann der Bund auch zur Finanzierung der Lehre beitragen.
