Wissenschaftsfreiheit unter Druck: Vollversammlung an der Uni Halle gegen rechte Hochschulpolitik
Heute, am 21. Oktober 2026, lädt die Initiative „Wissenschaft gegen Faschismus“ gemeinsam mit dem SDS an der Uni Halle zur Vollversammlung ein. Von 16:30 bis 18:00 Uhr geht es im Audimax, Hörsaal XXII, um die Frage, wie Hochschulen mit möglichen Angriffen einer rechten Landesregierung auf die Wissenschaftsfreiheit umgehen können. Eingeladen sind alle Mitglieder der Hochschulen.
Auf der Tagesordnung stehen Forderungen und Schutzmaßnahmen für die Hochschulen. Die Veranstalter verweisen auf den Aufstieg rechtsautoritärer Kräfte weltweit und in Sachsen-Anhalt. An den Hochschulen soll außerdem weiter darüber gesprochen werden, welche Verantwortung Wissenschaft für gesellschaftliche Entwicklungen trägt.
Warnung vor politischem Druck
Die Studentin Lilli Dittrich von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bezeichnet den AfD-Wahlsieg als alarmierendes Signal für Studierende in Sachsen-Anhalt. Sie warnt davor, dass politischer Druck auf Hochschulen, die Zurückdrängung kritischer Wissenschaft und Angriffe auf Vielfalt den demokratischen Diskurs gefährden könnten.
Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Professor:innen werden deshalb zu einer kritischen Auseinandersetzung mit autoritären und faschistischen Tendenzen aufgerufen. Als Beispiel nennen die Veranstalter Repressionsmaßnahmen während der Trump-Regierung in den USA. Daraus leiten sie ab, dass Hochschulen besonders vor politischer Einflussnahme geschützt werden müssten. Eine widerstandsfähige Hochschulstruktur soll unabhängige und sichere Lehre ermöglichen.
Die Vollversammlung soll konkrete Forderungen entwickeln, damit Burg und Universität als demokratische Strukturen bestehen bleiben und den demokratischen Diskurs über die eigenen Institutionen hinaus tragen. Dafür sollen Strukturen aufgebaut werden, die einem geplanten institutionellen Umbau durch Rechtsextreme standhalten.
Was die AfD in Sachsen-Anhalt vorhat
Eine am 30. April 2026 veröffentlichte Publikation des CHE Centrum für Hochschulentwicklung in Gütersloh liefert dazu politischen Kontext. Der 26-seitige „CHECK – AfD-geprägte Hochschulpolitik in Sachsen-Anhalt. Zurück zur ‚Herrlichkeit der alten deutschen Ordinarien-Universität‘?“ untersucht die hochschulpolitischen Positionen der AfD Sachsen-Anhalt.
Autor*innen sind Ulrich Müller, Sara Carina Richau, Damian Wollai, Carolina Kaube und Klara Meyer-Wehrmann. Grundlage der Auswertung waren parlamentarische Initiativen der AfD-Landtagsfraktion in der laufenden Legislaturperiode sowie hochschulpolitische Passagen des im April 2026 beschlossenen Regierungsprogramms des AfD-Landesverbandes.
Der „CHECK“ ist als szenariobasierte Folgenabschätzung angelegt. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Konsequenzen entstehen könnten, wenn zentrale hochschulpolitische Positionen der AfD in Regierungshandeln umgesetzt würden. Laut Publikation strebt die AfD eine hierarchischere, ideologischere und stärker abgeschottete Ausrichtung der Hochschulen in Sachsen-Anhalt an.
Die Publikation trägt die ISBN 978-3-911128-32-2. Eine PDF-Datei mit 884,32 KB ist verfügbar; weiterführende Informationen gibt es unter www.resiliente-hochschulen.de.
Grundrecht mit langer Vorgeschichte
Rechtlich steht die Wissenschaftsfreiheit nicht auf wackeligen Beinen. Öffentliche Hochschulen können sich ebenso wie einzelne Forschende auf Art. 5 Abs. 3 GG berufen, obwohl sie staatlich gegründet und finanziert werden. Ihre grundsätzliche Berechtigung wurde bereits in der Weimarer Zeit anerkannt und früh vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Das hängt mit einer langen Geschichte von Konflikten zwischen Hochschulen und politischer Gewalt zusammen. Geschützt ist, dass Hochschulen Fragen von Forschung und Lehre eigenständig entscheiden. Dazu gehört die organisatorische Selbstständigkeit, also die Hochschulautonomie.
Der Gesetzgeber darf Universitäten gründen und ihre Grundstruktur festlegen. Grundsätzlich muss die Universität jedoch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler organisiert und verwaltet werden. Zur Wissenschaftsfreiheit berechtigt sind nicht nur Professorinnen und Professoren, sondern alle Forschenden sowie Institutionen, die Forschende vertreten und für sie handeln.
Aus der Hochschulautonomie folgt ein internes Recht auf Selbstverwaltung. Forschende haben das Recht und die Pflicht, über die Besetzung universitärer Ämter zu entscheiden. Auch Verwaltungsmitarbeitende besitzen Mitbestimmungsrechte, weil Hochschulen auf ihre Arbeit angewiesen sind. Über wissenschaftliche Fragen – etwa Forschungsinhalte oder Berufungen – muss aber nach dem Grundsatz entschieden werden, dass die Verwaltung der Wissenschaft dient.
In der Praxis treffen deshalb häufig verschiedene Wissenschaftsfreiheiten aufeinander. Sie müssen abgewogen und ausgehandelt werden, was selten so glatt läuft wie auf Papier.
Wo der Druck entstehen kann
Derzeit ist die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland nicht primär dadurch gefährdet, dass der Staat konkrete Forschungsfragen vorschreibt und sanktioniert. Konflikte entstanden häufiger, wenn der Staat seine Vorstellungen einer demokratischen oder politischen Hochschulorganisation durchsetzen wollte – etwa durch die Einbindung von Nichtforschenden wie Wirtschaftsvertretern in Hochschulgremien.
Das Bundesverfassungsgericht erinnerte den Gesetzgeber in solchen Fällen wiederholt daran, dass Hochschulen weder Unternehmen noch Verwaltungen sind. Zur Wissenschaftsfreiheit und zum Hochschulrecht gibt es zahlreiche Entscheidungen von Verfassungs- und Verwaltungsgerichten. Das Rechtsgebiet ist umfassender untersucht als viele andere Grundrechte; darin zeigt sich auch ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein der Hochschulen gegenüber dem politischen Prozess.
Eine allgemeine politische Neutralitätspflicht der Hochschulen besteht nicht. Zwei Sonderregeln setzt das Hochschulrecht dennoch: Studierendenvertretungen besitzen kein allgemeinpolitisches Mandat und dürfen sich in ihrer Vertretungsfunktion nur zu Angelegenheiten der Hochschule äußern. Außerdem begrenzt Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG die Lehrfreiheit im Hinblick auf die Verfassungstreue. Die Forschungsfreiheit ist davon nicht umfasst; Professorinnen und Professoren dürfen nicht im Namen der Wissenschaft gegen den demokratischen Rechtsstaat hetzen.
Art. 5 Abs. 3 GG garantiert allerdings keine dauerhafte Finanzierung der Hochschulen und schützt sie nicht zwingend vor Schließungen. Mittelkürzungen können als informelles politisches Druckmittel eingesetzt werden, um unliebsame Forschung zu verhindern. Ansätze dafür wurden in den USA beobachtet, auch in Deutschland gab es entsprechende Entwicklungen, unter anderem in umstrittenen Äußerungen der früheren Bundesforschungsministerin.
Hochschulen sollten sich gegen solche Maßnahmen auf ihre Grundrechte berufen und gerichtlichen Rechtsschutz suchen. Wenn die Lage zugespitzt ist, reichen rechtliche Mittel allein möglicherweise nicht aus. Dann braucht es politisches Handeln und die Solidarität des gesamten Wissenschaftssystems – und heute Nachmittag im Audimax vielleicht erst einmal einen freien Stuhl neben dem eigenen.
