Am 30.09.2026, kurz vor einer Kabinettssitzung, haben sich 46 Ökonominnen und Ökonomen mit einem Aufruf an die Bundesregierung gewandt. In dem dem Handelsblatt vorliegenden Dokument warnen sie davor, das geplante Rentenpaket erneut aufzuschnüren. Ihre Botschaft ist ungewöhnlich geschlossen: „Nur das ganze Paket entfaltet die notwendige Wirkung!“

Der Aufruf wurde von Monika Schnitzer, der Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen, Constanze Janda, der Rektorin der Universität Speyer, Jörg Rocholl, dem Präsidenten der ESMT Berlin, und Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrats, initiiert. Der Ort ESMT Berlin bekommt damit auch eine unmittelbare Verbindung zur Debatte.

Seltene Einigkeit unter Ökonomen

Zu den weiteren Unterzeichnern zählen Gabriel Felbermayr, Wirtschaftsweiser, Ulrike Malmendier, ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrats, Clemens Fuest, Präsident des Ifo-Instituts, Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des WZB, Moritz Schularick, Präsident des Kiel-Instituts, Reint Gropp, Präsident des IWH, Michael Hüther, Direktor des IW, Florian Heider, Direktor des Safe, Christoph Schmidt, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, Michael Eilfort, Leiter der Stiftung Marktwirtschaft, und Bert Rürup, Chefökonom des Handelsblatts.

Ein gemeinsamer Aufruf einer so großen und prominenten Gruppe von Ökonominnen und Ökonomen gilt als selten. Die Unterzeichner befürchten, dass die Bundesregierung den erarbeiteten Kompromiss aufgibt. Ziel dieses Kompromisses ist es, die gesetzliche Rentenversicherung nach rund zehn Jahren ohne Reform zukunftsfest zu machen.

Was dabei auf dem Spiel steht, klingt zunächst nach einer trockenen Kennzahl, betrifft aber Millionen Menschen: das Rentenniveau. Es beschreibt das Verhältnis zwischen dem Durchschnittseinkommen und der Rente einer Person, die 45 Jahre zum Durchschnittslohn gearbeitet hat. Grundlage ist die Standardrente mit 45 Entgeltpunkten, jeweils nach Abzug der Sozialbeiträge und vor Steuern.

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Wichtig ist die Einschränkung: Das Rentenniveau ist eine modellhaft berechnete Kenngröße und nicht der Anteil des letzten Gehalts, den eine Person als Rente erhält. Der gesetzliche Begriff lautet „Sicherungsniveau vor Steuern“. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent.

Was die Haltelinie bedeutet

Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet keine Kürzung der tatsächlich ausgezahlten Renten. Das schließt die gesetzliche Rentengarantie aus. Renten können also trotz eines sinkenden Rentenniveaus weiter steigen – nur langsamer als die Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch die Rentenansprüche der Versicherten werden nicht gekürzt.

Der Hintergrund liegt unter anderem im demografischen Wandel. Für die langfristige Finanzierung der Renten wurden verschiedene Reformen umgesetzt. Die Rentenanpassungsformel wurde um einen Nachhaltigkeitsfaktor und einen Beitragssatzfaktor ergänzt. Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden. Steigt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner stärker als die Zahl der Beitragszahlenden, dämpft er den Rentenanstieg.

Der Beitragssatzfaktor bremst die Rentenanpassung bei steigenden Beitragssätzen. Er berücksichtigt den Altersvorsorgeanteil, die sogenannte „Riestertreppe“, sowie den Beitragssatz zur Allgemeinen Rentenversicherung. Fallen Rentenanpassungen dadurch geringer aus als die Lohnsteigerungen, sinkt das Rentenniveau.

Bis 2025 war ein Rentenniveau von 48 Prozent gesetzlich garantiert. Diese Grenze wird Haltelinie genannt. Eine Niveauschutzklausel greift, wenn die Rentenanpassungsformel rechnerisch ein Niveau unter 48 Prozent ergeben würde. Dann wird der aktuelle Rentenwert so festgelegt, dass ein Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird.

Nach dem Rentenpaket 2025 soll das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert werden. Die Bundesregierung soll 2029 einen Bericht vorlegen, wie das Vertrauen in die Stabilität und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nach 2031 gestärkt werden kann. Ohne eine Verlängerung der Haltelinie würde das Rentenniveau voraussichtlich bis 2031 auf 47 Prozent sinken. Die Renten würden dann künftig voraussichtlich weniger stark steigen als bei einer Haltelinie von 48 Prozent.

Mehr Kindererziehungszeit, größere Rücklage

Zum Paket gehört auch die Mütterrente III. Sie ist keine eigenständige Rente, sondern eine zusätzliche Anerkennung von Erziehungsleistungen innerhalb der gesetzlichen Rente. Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Die zusätzlichen Zeiten fließen ab 2028 in die Rentenberechnung ein.

Für ab 1992 geborene Kinder können bereits bis zu 36 Monate anerkannt werden. Bei vor 1992 geborenen Kindern gelten derzeit bis zu 30 Monate. Bis zum 30. Juni 2014 waren höchstens zwölf Monate anrechenbar. Durch die Mütterrente I wurde dieser Zeitraum ab 1. Juli 2014 auf bis zu 24 Monate erhöht, durch die Mütterrente II ab 1. Januar 2019 auf bis zu 30 Monate ausgeweitet. Die Mütterrente III stellt die Kindererziehungszeiten für vor und ab 1992 geborene Kinder vollständig gleich.

Auch die Nachhaltigkeitsrücklage wird verändert. Sie soll kurzfristige Liquiditätsschwankungen der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Das System arbeitet im Umlageverfahren: Laufende Ausgaben werden aus laufenden Einnahmen und nicht aus einem angesparten Kapitalstock finanziert. Die Rücklage entsteht aus Überschüssen.

Bisher sollte sie zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben liegen. Das Rentenpaket 2025 hebt die Untergrenze auf 0,3 Monatsausgaben an. Grund dafür sind unterjährige Schwankungen bei Einnahmen und Ausgaben: Zur Jahresmitte steigen die Rentenausgaben häufig wegen der jährlichen Rentenanpassung, zum Jahresende erhöhen sich die Einnahmen meist durch Sonderzahlungen vieler Beschäftigter.

Arbeiten im Rentenalter

Die Aktivrente ist keine eigene Rentenleistung, sondern ein Steuerfreibetrag. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, sollen einen monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro erhalten. Das Weiterarbeiten im Rentenalter soll dadurch attraktiver werden. Die Rentenversicherung darf hierzu allerdings keine steuerliche Beratung oder verbindlichen Auskünfte geben.

Erleichtert werden soll außerdem die befristete Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber. Bislang verhinderte das sogenannte Anschlussverbot eine erneute Befristung ohne sachlichen Grund. Für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, soll eine befristete Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber künftig auch ohne Sachgrund möglich sein. Damit soll der Verbleib oder die Rückkehr von Rentnerinnen und Rentnern zum bisherigen Arbeitgeber leichter werden.

Die Debatte bleibt derweil politisch empfindlich. Der Aufruf der 46 Fachleute richtet sich nicht gegen einzelne Bausteine, sondern gegen ein erneutes Aufschnüren des gesamten Kompromisses. Material, das im Umfeld der Rentendebatte kursiert, ist allerdings nicht automatisch eine zusätzliche inhaltliche Quelle: Der gelieferte Inhalt eines Dokuments der Hanns-Seidel-Stiftung besteht aus technischen PDF-Daten und Metadaten, nicht aus einem lesbaren Nachrichtenartikel. Erkennbar sind dort unter anderem die PDF-Version 1.6, der PDF/X-4-Standard, die Erstellung mit Adobe InDesign 20.5 unter Windows, das Erstellungsdatum 7. August 2025, der Dateiname „AA-104__Stand_06-08-2025.indd“ sowie Angaben zu mehreren PDF-Seitenobjekten und Schrift- und Bildressourcen.