Berlins Linke zwischen Vergesellschaftung, Koalitionsstreit und Antisemitismusvorwürfen
Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin ist die Freude über den Erfolg schnell von einer alten Frage eingeholt worden: Ist die Partei zu radikal, um zu regieren? An der Freien Universität Berlin wird darüber am 25.09.2026 ebenfalls gesprochen werden – vor allem mit Blick auf die geplanten Koalitionsverhandlungen und die innerparteilichen Konflikte.
Spitzenkandidatin Elif Eralp hatte die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne bereits vor der Wahl zur Bedingung für Koalitionsverhandlungen gemacht. Zugleich stehen wiederholte Antisemitismusvorwürfe gegen den umstrittenen Berliner Bezirksverband der Linken in Neukölln im Raum. Das macht die Regierungsbildung nicht gerade leichter.
Wohnungen, Koalition und ein schwieriger Start
Im Mittelpunkt der Debatte steht die Idee, große Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum zu überführen. Nach dem Wahlerfolg will die Linke mit diesem Ziel in Gespräche gehen. Rund 240.000 Wohnungen könnten dadurch in Landesbesitz übergehen. Betroffen wären nach Angaben der Partei etwa acht Konzerne, die jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen.
Vorgesehen ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie soll Kredite aufnehmen, die Wohnungsbestände kaufen und anschließend deren Verwaltung übernehmen. Dafür wäre zunächst zusätzliches Personal nötig. Finanziert werden soll das Vorhaben vor allem über Kredite; für diese würde das Land bürgen. Wenn die Anstalt ihre Rückzahlungen nicht stemmen könnte, müssten womöglich die Steuerzahler einspringen.
Ob es überhaupt so weit kommt, ist offen. Zunächst müsste die Linke SPD und Grüne als mögliche Koalitionspartner überzeugen. Erst nach der Bildung einer Regierung könnte der Gesetzgebungsprozess beginnen. Die betroffenen Unternehmen dürften gegen die Maßnahme klagen.
Der öffentliche Wohnungsanteil in Berlin könnte durch die Übernahme von derzeit etwa 20 auf mehr als 30 Prozent steigen. In landeseigenen Wohnungsunternehmen liegen die Durchschnittsmieten gegenwärtig deutlich unter denen privater Anbieter. Die Linke erwartet deshalb, dass niedrigere Mieten in den übernommenen Beständen auch den übrigen Mietmarkt beeinflussen – etwa durch sinkende Mietspiegel in einzelnen Bezirken.
Entschädigung als Knackpunkt
Ob Mieterinnen und Mieter tatsächlich entlastet würden, hängt nach Einschätzung von Fachleuten und Behörden stark von den Entschädigungskosten ab. Der Berliner Landesrechnungshof meint, die Entschädigung müsste sehr niedrig ausfallen, damit Mieten sinken oder ihre Steigerung gebremst wird. Je stärker die Zahlung unter dem Verkehrswert liegt, desto größer sei allerdings das rechtliche Risiko.
Ein Kauf zum Marktpreis könnte laut dem DIW-Wohnungsmarktforscher Konstantin Kholodilin sogar Mieterhöhungen nötig machen: Die hohen Kredite müssten schließlich finanziert werden. Der Rechnungshof warnt außerdem, dass Unternehmen bei einer Entschädigung weit unter dem Marktwert Milliarden an Vermögenswerten verlieren könnten. Eine solche Abweichung würde deutlich von der bisherigen Rechtsprechung abweichen. Am Ende müssten Gerichte über die Rechtmäßigkeit entscheiden.
Rechtlich berufen sich die Befürworter auf Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes. Artikel 15 erlaubt grundsätzlich die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft – gegen Entschädigung. Nach dem Berliner Volksentscheid vom September 2021, bei dem eine Mehrheit für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne stimmte, prüfte eine Expertenkommission die Verfassungsmäßigkeit. Ihr Ergebnis: Ein Vergesellschaftungsgesetz sei grundsätzlich mit den Voraussetzungen des Grundgesetzes vereinbar.
Die Linke hält eine Zahlung deutlich unter dem Marktwert für möglich. Der Landesrechnungshof sieht das kritisch. Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte nach dem Wahlsieg der Linken Pläne für ein gesetzliches Verbot solcher Enteignungen. Er begründete das mit einem Signal an internationale Investoren gegen Enteignungen privaten Eigentums in Deutschland.
Neukölln und die Antisemitismusvorwürfe
Neben der Wohnungsfrage belastet der Streit über den Berliner Bezirksverband in Neukölln die Partei. Im Zentrum steht der Neuköllner linke Bundestagsabgeordnete Ferat Koçak. Auf einer Wahlparty ließ er sich mit Ibrahim Ibrahim fotografieren, der laut Artikel zum Umfeld einer palästinensischen Terrororganisation gehören soll.
Später wurden Chats zwischen Koçak und dem Sohn des Clan-Chefs Issa Rammo bekannt. Darin bat Koçak darum, dessen Vater „mit Respekt“ zu grüßen. Gegen Hannah Bruns, Aktivistin der Landesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität der Berliner Linken, wurde nach der Wahl wegen israelfeindlicher Aussagen ein Parteiausschluss beantragt.
Gerade weil die Linke nun über Verantwortung in einer Landesregierung spricht, dürften solche Vorgänge in den Koalitionsgesprächen wieder auf den Tisch kommen. Die Wohnungsfrage lässt sich politisch verhandeln. Der Umgang mit Antisemitismusvorwürfen, umstrittenen Kontakten und möglichen Ausschlussverfahren ist deutlich heikler.
Eine Krise, die auf dem Mietmarkt begann
Die Berliner Angebotsmieten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Ein 2020 eingeführter Mietendeckel wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Für viele Berlinerinnen und Berliner ist die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung seither kein Nebenthema, sondern der Moment, in dem jeden Monat gerechnet, telefoniert und wieder abgesagt wird.
Als Alternativen zur Vergesellschaftung gelten mehr öffentlicher Wohnungsbau und eine stärkere Unterstützung von Wohnungsgenossenschaften. Laut Kholodilin könnte damit neuer Wohnraum entstehen und zugleich die Zahl landeseigener Wohnungen wachsen. Auch Vonovia-Chef Luka Mucic setzt auf bessere Rahmenbedingungen für mehr Neubau statt auf Vergesellschaftung.
Ob die Linke mit ihrem Vorhaben SPD und Grüne tatsächlich mitnimmt, ob die Finanzierung hält und wie Gerichte die Entschädigung bewerten, bleibt offen. Sicher ist nur: Der Streit beginnt jetzt erst richtig – zwischen Koalitionszimmern, Gerichtssälen und den Berliner Mietwohnungen, in denen die nächste Erhöhung schon im Briefkasten liegen könnte.
