Weiße Kittel vor dem Landtag, selbst gemalte Plakate und Sprechchöre bis zum Graf-Adolf-Platz: Rund 130 Menschen haben am Mittwoch in Düsseldorf für bessere Bedingungen im Medizinstudium demonstriert. Der Protest war Teil eines bundesweiten Aktionstags, zu dem die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) aufgerufen hatte. Auch in Berlin und Göttingen gingen Studierende auf die Straße.

Der Zug startete am Düsseldorfer Hauptbahnhof und führte zum nordrhein-westfälischen Landtag. „Gute Lehre ist doch kein Verbrechen. Wir nehmen Kompromisse nicht in Kauf“, skandierten die Teilnehmenden. Auf Plakaten stand: „Müde Augen stechen oft daneben“ und „Lerneffekt zahlt keine Mieten“. Beteiligt waren Studierende aus Düsseldorf sowie Vertreter der meisten Medizinfachschaften Nordrhein-Westfalens.

„Postleitzahlen-Lotterie“ im Praktischen Jahr

Im Mittelpunkt stand das Praktische Jahr, kurz PJ. Es beginnt nach dem bestandenen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und dient der praktischen Vertiefung des Studiums. Für Johannes Oschilewski, Medizinstudent an der Universität Duisburg-Essen, rückt dieser Abschnitt voraussichtlich in drei Semestern näher. Trotz eines Stipendiums arbeitet er weiterhin am Wochenende, um sein Studium zu finanzieren. Als Gesundheits- und Krankenpfleger kennt er Schicht- und Nachtdienste. Seine Sorge gelte deshalb nicht der Arbeit im PJ, sondern den finanziellen und organisatorischen Bedingungen.

Das PJ ist kein Anstellungsverhältnis: Die Studierenden befinden sich im letzten Studienabschnitt, werden in Kliniken ausgebildet und gelten nicht als Arbeitnehmer. Eine feste Vergütung schreibt die Approbationsordnung für Ärzte den Kliniken nicht vor. Eine Aufwandsentschädigung ist freiwillig und fällt je nach Ausbildungsort unterschiedlich aus. In Düsseldorf erhalten PJ-Studierende derzeit etwa 400 Euro. Oschilewski nannte die Unterschiede eine „Postleitzahlen-Lotterie“.

Vorgesehen sind 48 Wochen in drei Tertialen zu jeweils 16 Wochen: Innere Medizin und Chirurgie sind Pflicht, dazu kommt ein Wahltertial. Das Wahlfach kann der Vorbereitung auf eine angestrebte Fachrichtung dienen; möglich ist auch ein Tertial im Ausland. Einige ausländische Kliniken zahlen höhere Entschädigungen. Das PJ beginnt jeweils in der zweiten Mai- oder Novemberhälfte, soll grundsätzlich ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus stattfinden und kann mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit absolviert werden. Dann verlängert sich die Gesamtdauer. Die Bundesärzteordnung sieht insgesamt acht bis zwölf Monate praktische Ausbildung vor.

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Der Marburger Bund fordert laut Stellungnahme von 2024 bundesweit mindestens 1.000 Euro monatlich. Umgesetzt ist diese Mindestvergütung bislang nicht. Einzelne Länder und Kliniken zahlen freiwillig mehr, andere nicht. Bei geschätzten Aufwandsentschädigungen für 2026 reicht die Spanne von etwa 400 bis 600 Euro an bayerischen Universitätskliniken bis zu 800 bis 1.200 Euro bei privaten Klinikketten. In Hessen, etwa in Frankfurt und Marburg, sind es ungefähr 600 bis 800 Euro, in Nordrhein-Westfalen etwa 550 bis 800 Euro, in Berlin an der Charité etwa 700 bis 900 Euro und in Hamburg etwa 700 bis 950 Euro. Baden-Württemberg liegt ungefähr bei 500 bis 750 Euro. Private Krankenhäuser zahlen häufig mehr als Universitätskliniken, bieten aber teilweise weniger Lehrstruktur.

Die tatsächliche Summe kann je nach Klinik und Tertial abweichen und sollte direkt erfragt werden. Ohnehin zählt nicht nur der Überweisungsbetrag: Kostenlose Mahlzeiten oder Essensmarken können monatlich einem Gegenwert von etwa 150 bis 250 Euro entsprechen, dazu kommen manchmal günstige Wohnheimplätze, ein Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr oder ein Jobticket. Gerade in Städten mit Zimmerpreisen von etwa 700 bis 1.000 Euro macht das einen Unterschied. Der Studierendenstatus bleibt während des PJ erhalten, ebenso unter anderem Semesterticket, Befreiungsmöglichkeiten beim Rundfunkbeitrag und Regelungen zum BAföG. Lehrqualität und Ausbildungsstrukturen gehören deshalb in denselben Vergleich wie Vergütung, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten.

Mehr Fehltage, aber noch kein Geld auf dem Konto

Anlass für den Aktionstag waren auch jüngste politische Entscheidungen. Der Bundesrat stimmte zehn zusätzlichen Krankheitstagen im PJ zu. Bisher waren höchstens 30 Fehltage einschließlich Urlaub, Krankheit und sonstiger Abwesenheiten möglich. Nach geltendem Recht dürfen davon höchstens 20 Tage auf einen Ausbildungsabschnitt entfallen; Urlaub und Krankheit werden auf dasselbe Kontingent angerechnet. Bei besonderer Härte können auf Antrag weitere Tage berücksichtigt werden, solange das Ausbildungsziel nicht gefährdet ist.

Die Beschlüsse seien ein Fortschritt, sagte Oschilewski. Ein Prüfauftrag decke aber noch keine Mietkosten. Gemeint ist die Bitte des Bundesrates, eine bundesweit einheitliche PJ-Vergütung auf BAföG-Niveau mit einem Ausgleichsmechanismus für Krankenhäuser zu prüfen. Derzeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die ÄApprO setzt lediglich eine Obergrenze für Geld- und Sachleistungen: 475 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Unterkunft, insgesamt 855 Euro monatlich. Wie viel tatsächlich gezahlt wird, bestimmt das Krankenhaus.

Stand heute, am 28. Oktober 2026, gilt weiterhin das bisherige Recht in der Fassung vom 7. Juni 2023. Das Bundesgesundheitsministerium legte dem Bundesrat eine Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vor. Der Bundesrat stimmte am 16. Oktober 2026 mit Maßgaben zu. Inkrafttreten kann sie erst, wenn die Bundesregierung diese Maßgaben übernimmt und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Der im Entwurf genannte Termin 1. November 2026 steht daher noch nicht fest.

Der Entwurf sieht bis zu zehn zusätzliche Fehltage je Abschnitt bei ärztlichem Attest oder glaubhaft gemachtem wichtigen Grund vor, also bis zu 30 Tage je Abschnitt. Die bisherige Härtefallregelung soll entfallen. Auf der PJ-Bescheinigung soll es ein eigenes Feld für Krankheitstage oder andere wichtige Gründe geben; gegenüber dem Landesprüfungsamt wären Attest oder Glaubhaftmachung nötig. Außerdem soll die gesetzliche Vergütungsobergrenze wegfallen, sodass das Krankenhaus die Höhe frei festlegen könnte. Die Teilzeitregelung bliebe unverändert. Der Bundesrat bat zusätzlich um die Prüfung einer einheitlichen Vergütung in Höhe des BAföG-Bedarfs. Ein Prüfauftrag ist noch keine geltende Regelung. Die Begründung nennt eine einheitliche Fehltageregelung und eine freiere Vergütung, insbesondere im ländlichen Raum, als Ziele.

Ein voller Ausbildungstag, oft ohne Extra für Dienste

Wie es im Alltag aussieht, zeigt das PJ-Barometer 2025 des Marburger Bundes. Rund 1.800 Studierende nahmen im November und Dezember 2025 an der Befragung teil. Der Anteil derjenigen ohne Aufwandsentschädigung ging zwar zurück, doch bei der Mehrheit lag die Vergütung weiterhin deutlich unter existenzsichernden Schwellen. Viele waren auf familiäre Unterstützung angewiesen.

Im ersten Tertial verbrachten 55 Prozent der Befragten 40 bis 50 Stunden pro Woche in der Ausbildungseinrichtung. Knapp 42 Prozent leisteten Nacht- oder Wochenenddienste. Von ihnen erhielten 79 Prozent dafür keine zusätzliche Vergütung. Kritisiert wurde außerdem, dass Krankheitstage den Urlaub verkürzen. „Lerneffekt zahlt keine Mieten“ klingt auf dem Plakat deshalb weniger nach Spruch als nach ziemlich nüchterner Haushaltsrechnung.

Yamina Probst, Medizinstudentin an der Heinrich-Heine-Universität und Mitorganisatorin der Düsseldorfer Aktion, forderte Veränderungen, damit Überlastung nicht zum Standard werde. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP im NRW-Landtag, Susanne Schneider, und Maximilian Kisters von der Düsseldorfer Linken bekundeten ihre Unterstützung. Die Studierenden machten zugleich klar: Die Möglichkeit, Ärztin oder Arzt zu werden, dürfe nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.

Zwischen Wahlfach und Wohnheimplatz

Auch das Studium selbst soll moderner werden. Digitalisierung, künstliche Intelligenz, demografischer Wandel und die Folgen des Klimawandels würden bislang zu wenig oder gar nicht behandelt, sagen die Demonstrierenden. Beim Wahltertial können Studierende in Allgemeinmedizin oder einem anderen klinisch-praktischen Fachgebiet arbeiten. Eine bundesweit einheitliche Positivliste gibt es nicht; welche Fächer angeboten werden, legen die Universitäten gemeinsam mit ihren Lehrkrankenhäusern