Ein neues Kapitel in der akademischen Landschaft der Rechtswissenschaften wird an der Ruhr-Universität Bochum aufgeschlagen. Seit Dezember 2025 ist Prof. Dr. Maren Wöbbeking Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht. Die Juristin hat sich bereits einen Namen gemacht, nicht nur durch ihre beeindruckende akademische Laufbahn, sondern auch durch ihr Engagement in der aufstrebenden Disziplin des Digitalwirtschaftsrechts.

Maren Wöbbeking studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und promovierte 2023 mit einer interdisziplinären Arbeit, die an der Schnittstelle von Informatik, Computerlinguistik und allgemeinem Vertragsrecht angesiedelt ist. Dieses spannende Thema wurde durch ein Stipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert, und sie erhielt den Fakultätspreis der Juristischen Fakultät für ihre herausragenden Leistungen. Ihre Promotion ist nicht der einzige Beleg für ihre Forschungskompetenz; ein knapp einjähriger Forschungsaufenthalt am Information Society Project der Yale Law School sowie ein Aufenthalt am Berkman Klein Center for Internet & Society an der Harvard Law School zeigen die internationale Anerkennung ihrer Fähigkeiten.

Fokus auf Künstliche Intelligenz

Wöbbeking beschäftigt sich vorrangig mit Themen rund um Künstliche Intelligenz (KI), Urheberrecht und Digitalwirtschaftsrecht. Insbesondere analysiert sie die Haftungsfragen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit KI aufkommen. Dabei wird deutlich, dass der Einsatz dieser Technologie nicht nur technische, sondern auch tiefgreifende rechtliche und ethische Herausforderungen mit sich bringt. Im Kontext der rechtlichen Ausbildung stellt der Umgang mit Risiken im Zusammenhang mit KI eine zentrale Herausforderung dar. Hier setzt auch das Weiterbildungsangebot der Universität Oldenburg an, das Teilnehmenden die nötigen Kenntnisse im Bereich KI-Recht vermittelt und Lösungen für Governance und Compliance entwickelt. Es werden die zentralen europäischen Rechtsakte des KI-Rechts näher betrachtet, wobei auch die Verantwortlichkeiten entsprechend dem AI Act erklärt werden.

In ihrer Funktion als Teil des Organisationsteams der „Law and AI Research Group“ plant Wöbbeking eine Zusatzausbildung zu KI, Digitalisierung und Recht in enger Zusammenarbeit mit der Fakultät für Informatik. Diese Initiative zeigt, wie wichtig es ist, interdisziplinäre Ansätze in die Rechtswissenschaft zu integrieren. Die Verknüpfung von Recht und Technologie wird immer relevanter in einer schnell digitalen Welt, wie sie auch in den Angeboten von Technologierechtsanwälten ersichtlich ist. Diese Experten sind zunehmend gefordert, komplexe rechtliche Fragen zu beantworten, die sich aus der Nutzung technischer Innovationen ergeben.

Die Rolle der Juristen in der digitalen Zukunft

Technologierechtsanwälte brauchen ein gutes Händchen dafür, den Überblick über die stets wachsenden rechtlichen Anforderungen zu behalten. Ihre Beratungsfelder erstrecken sich von IT-Recht über Datenschutzrecht bis hin zu E-Commerce-Recht. In einer Zeit, in der Unternehmen schnell auf technologische Entwicklungen reagieren müssen, spielt die rechtliche Absicherung eine entscheidende Rolle. Wöbbeking und ihre Kollegen stehen vor der Aufgabe, die gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz und zum Beispiel Blockchain-Technologien im Einklang mit wirtschaftlichen Interessen zu bringen.

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In einer Welt, die zunehmend durch digitale Technologien geprägt ist, wird die Fähigkeit, rechtliche Herausforderungen zu meistern, zur Schlüsselkompetenz der Zukunft. Prof. Dr. Maren Wöbbeking ist sich dessen bewusst und will aktiv dazu beitragen, dass die Rechtswissenschaften in der digitalen Ära nicht nur bestehen, sondern auch florieren. Wie die Entwicklungen weitergehen werden, bleibt spannend zu beobachten.

Für weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten der KI und dem Digitalwirtschaftsrecht, können Sie die Berichterstattung von news.rub.de, uol.de und anwaltskanzlei-ki.de verfolgen.