Bild und Klang: Heilige Räume im Wandel der Kirchen
Am Dienstag, 27. Oktober 2026, ist die Vorlesungsreihe „Bild und Klang“ in der Dortmunder Stadtkirche St. Reinoldi ins Wintersemester 2026/27 gestartet. Heute, am 28. Oktober, liegt der Auftakt gerade erst hinter dem Publikum. Veranstaltet wird die Reihe von der TU Dortmund gemeinsam mit dem Stadtarchiv Dortmund und dem KLANGVOKAL Musikfestival Dortmund. St. Reinoldi wird dabei zum Hörsaal – mit Kirchenraum, Kunstwerken und all den Spuren, die sich in so einem Gebäude ablagern.
„Heilige Räume“ lautet das Semesterthema. Die Reihe richtet sich an Studierende ebenso wie an die städtische Öffentlichkeit und verbindet Kunstgeschichte, Musikwissenschaft und Geschichte in interdisziplinären Gesprächen vor Ort. Der Raum ist dabei nicht bloß Kulisse: Er wird selbst zum Thema, ordnet die Vorträge ein und steht teilweise sogar im Kontrast zu Bildern und Klängen, die nicht unmittelbar in ihn hineinpassen.
Jerusalem zwischen Geschichte und Musik
Die Veranstaltungen finden dienstags von 19:30 bis 21:00 Uhr statt. Beim ersten Termin ging es um „Jerusalem“ – eine Stadt mit zahlreichen, überlagerten und miteinander verflochtenen heiligen Orten. Christliche, jüdische und islamische Stätten liegen dort in unmittelbarer Nachbarschaft. Ein ziemlich dichter Zusammenhang, räumlich wie historisch.
Dr. Stefan Mühlhofer vom Stadtarchiv Dortmund behandelte die Geschichte der Grabeskirche. Das unter Kaiser Konstantin errichtete Gebäude hat eine wechselvolle Geschichte und wird heute von sechs christlichen Konfessionen betrieben. Verehrt werden dort unter anderem der Ort der Kreuzigung Jesu Christi, sein Begräbnisort und ein mutmaßlicher Aufenthaltsort des Schädels Adams.
Vinzenz Laarmann von der TU Dortmund untersuchte die musikalische Darstellung des Himmlischen Jerusalem. Die vorgestellten Komponisten und Musiker reichen von Hildegard von Bingen über Hubert Parry und Emerson, Lake & Palmer bis Naomi Schemer. In Kirchenmusik und weiteren musikalischen Zusammenhängen erscheint das Himmlische Jerusalem als Ausdruck menschlicher Sehnsucht. Prof. Barbara Welzel von der TU Dortmund analysiert außerdem die Ausstattung der Reinoldikirche und ihre Bezüge zum historischen und zum Himmlischen Jerusalem.
Für den weiteren Verlauf sind der 3., 10., 17. und 24. November, der 1. und 8. Dezember 2026, der 12., 19. und 26. Januar 2027 sowie der 2. Februar 2027 vorgesehen. Zusammen mit dem Auftakt am 27. Oktober umfasst das Wintersemester zwölf Termine. Die Themen reichen von Gedenkorten und Mahnmalen bis zu „Heiligen Hallen“ sowie von Jerusalem über Venedig bis Rom. Geplant sind unter anderem Filmvorführungen, ein Gesprächskonzert und Erzählungen.
Universität und Kirche im Film
Eine Veranstaltung trägt den Titel „Universität und Kirche“. Beteiligt sind Dirk Baxmann, Judith Palm, Manfred Stinshoff und Prof. Dr. Barbara Welzel. Gezeigt wird der Film „Orte und Anfänge. Die Universität in Dortmund, das Dorf Eichlinghofen und die Kirche St. Margareta“. Anschließend ist ein Gespräch mit dem Filmteam vorgesehen.
Der inhaltliche Bogen der Reihe ist größer als einzelne Gebäude. Raumforschung hat in den vergangenen Jahrzehnten neue Perspektiven entwickelt; nach den ortlosen Erfahrungen während der Corona-Pandemie bekam die Frage nach konkreten Orten zusätzlichen Nachdruck. Es geht um die leibliche Verortung von Menschen, um die Wahrnehmung und Bedeutung von Kunstwerken und Musikaufführungen, um Erinnerungen an Ereignisse und die Gestaltung von Erinnerungsorten – aber auch um Repräsentation und soziale Interaktionen.
Anlass für das Semesterthema ist der Wandel der Kirchen: Zahlreiche Gebäude werden möglicherweise umgenutzt oder aufgegeben, während sich Innenstädte und Quartierszentren verändern. „Bild und Klang“ untersucht vor diesem Hintergrund die Bedeutung heiliger Orte und beteiligt sich an der gesellschaftlichen Diskussion. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wenn der Sakralraum seine Nutzung verliert
Die Umnutzung von Kirchengebäuden ist ein gesellschaftlicher Strukturwandel, an dem Architektur, Theologie und Denkmalpflege beteiligt sind. Neu ist das allerdings nicht. Im 16. Jahrhundert wurde etwa eine Kapelle eines Augustinerinnenklosters in Lemgo zum Schulraum, im 19. Jahrhundert das Kloster Dalheim in Lichtenau zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. Besonders während der Reformation und der Säkularisation nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kam es zu zahlreichen Umnutzungen und Abrissen.
Die Ursachen sind meist ökonomischer, ökologischer oder politisch-gesellschaftlicher Natur. Bauliche Transformationen sollen vorhandene Bausubstanz und Ressourcen erhalten, Abriss und Neubau vermeiden und den historischen Symbolwert sowie den „Genius Loci“ eines Gebäudes bewahren. Gerade bei Kirchen liegt darin ein heikler Spagat: Der Raum soll sich verändern, ohne dass seine Geschichte einfach unter den Tisch fällt.
In den vergangenen 20 Jahren ist eine erneute Säkularisierungswelle bei Kirchengebäuden festzustellen. 2012 waren etwa 1,4 Prozent der Kirchengebäude von Aufgabe, Abriss oder Umnutzung betroffen. Rund zehn Jahre später lag der Anteil laut Artikel bei etwa 4 Prozent. Für die folgenden zehn Jahre wird eine Entwicklung auf beinahe 20 Prozent prognostiziert – damit könnte jede vierte bis fünfte Kirche ihre ursprüngliche Nutzung als Gottesdienstraum verlieren.
Sinkende Mitgliederzahlen und geringere Kirchensteuereinnahmen treiben diese Entwicklung an, in der katholischen Kirche kommt der Priestermangel hinzu. Kirche und Gesellschaft müssen deshalb gemeinsam entscheiden, welche Rolle Kirchen künftig als religiöse, kulturelle und städtebauliche Orte haben und welche neuen Nutzungen möglich sind.
Gebaut wurden Kirchen als christliche Versammlungs- und Gottesdiensträume, also als relativ nutzungsgebundene Gebäudetypen. Zu ihren typischen Merkmalen gehören Kirchturm und Glocken, ein meist nach Osten ausgerichteter Altar, Kanzel oder Ambo, ein Taufort und Sitzplätze für die Gemeinde. Katholische Kirchen besitzen zusätzlich Tabernakel und Beichtstuhl.
Theologisch gilt ein Raum als sakral, wenn in ihm die „vierfache Begegnung“ möglich ist: mit Gott, mit anderen Menschen, mit sich selbst und mit der Welt. Aus architektonischer Sicht sind Kirchen zugleich relativ zweckfreie Bauten, deren Gestaltung nicht unmittelbar durch die Nutzung bestimmt wird. Der Schweizer Kirchenarchitekt Walter Maria Förderer bezeichnete seine skulpturalen Betonkirchen als „Gebilde von hoher Zwecklosigkeit“. Rudolf Schwarz gestaltete den Chorraum der Aachener Fronleichnamskirche mit leeren weißen Wänden; die Leere sollte die nicht vom Menschen gestaltbare göttliche Sphäre markieren.
Daraus entsteht ein Spannungsverhältnis. Theologisch ist die Nutzung als Gottesdienstraum eng definiert, architektonisch erscheint der Kirchenraum als „zweckfreier“ und damit grundsätzlich wandelbarer Ort. Bei denkmalgeschützten Kirchen kommt die Denkmalpflege als dritter Akteur hinzu. Sie möchte die Kirche äußerlich und innerlich als Sakralraum erkennbar erhalten, bewertet sie vor allem von außen als Teil des baulichen Erbes. Die Theologie betrachtet sie dagegen von innen anhand ihrer geistlichen Nutzung. Nach einer Entwidmung bleibt das Gebäude für die Denkmalpflege eine schützenswerte Kirche; für die christlichen Kirchen verliert es formal seinen sakralen Wesenskern.
Neunutzung, Denkmal und Nachkriegskirchen
Architektur und Denkmalpflege verwenden „Umnutzung“ meist wertfrei und fachlich. In der Theologie wird der Begriff teilweise vermieden, weil er bereits die Aufgabe des Sakralraums und eine Entwidmung nahelegt. Häufig ist deshalb von „Neunutzung“ die Rede. Leitlinien der katholischen und evangelischen Kirche aus dem Jahr 2003 bewerteten den Abriss zwar als „ultima ratio“, sahen ihn aber als vorzugswürdig gegenüber einer als unangemessen bewerteten Umnutzung. In der katholischen Kirche wurde dazu weiterhin auch die Nutzung durch eine islamische Gemeinde gezählt.
Nach einer liturgischen Entwidmung wird ein Kirchenraum kirchenrechtlich zum Profanbau. Die Kirchen sehen sich dennoch weiterhin in der Verantwortung: Das äußere Erscheinungsbild verweist auf den ursprünglichen sakralen Zweck, und auch nach einem Verkauf soll nicht jede Nachnutzung erlaubt sein. Religiöse Gefühle christlicher Gläubiger sollen nicht verletzt werden. So entsteht ein weiteres Paradox: Die Entwidmung gibt den Raum grundsätzlich zur Umnutzung frei, zugleich bleiben bestimmte neue Nutzungen ausgeschlossen.
Es gibt auch Modelle ohne vorherige Profanierung – zusätzliche kommunale oder kulturelle Nutzungen
