Ein Start-up aus Dortmund verkauft Software nach Frankreich, arbeitet mit Zulieferern in Polen und wartet auf Geld aus Spanien. Das Geschäftsmodell ist längst international – die Zahlung dorthin bleibt trotzdem oft mühsam. Hohe Gebühren, lange Überweisungszeiten und unterschiedliche regulatorische Anforderungen können junge Unternehmen mit knappen Ressourcen ordentlich ausbremsen.

Genau hier setzt die Dissertation von Thilo Hett an. Der Wissenschaftler der TU Dortmund untersucht Chancen, Risiken und mögliche Folgen des digitalen Euro für die Internationalisierung von Start-ups. Das geplante europäische finanzpolitische Vorhaben wurde bisher vor allem unter technischen, datenschutzrechtlichen und bankpolitischen Gesichtspunkten diskutiert. Was es für junge Unternehmen bedeutet, ist vergleichsweise wenig erforscht.

Was der digitale Euro für junge Unternehmen ändern könnte

Die Europäische Zentralbank entwickelt den digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld und als digitale Zahlungsoption. Vorgesehen ist eine Nutzung im gesamten Euroraum: im Geschäft, online und zwischen Privatpersonen. Als gesetzliches Zahlungsmittel könnten Nutzer ihn grundsätzlich kostenlos zum Bezahlen und Empfangen von Zahlungen verwenden. Online- und Offline-Zahlungen sollen möglich sein – auch bei schlechter Verbindung oder einem vorübergehenden Stromausfall.

Für Start-ups ist die entscheidende Frage deshalb nicht bloß, ob Geld künftig schneller von A nach B kommt. Hett untersucht insbesondere, ob ein einfacherer grenzüberschreitender Zahlungsverkehr Unternehmen dazu bewegen könnte, früher in neue Märkte zu expandieren. Offen bleibt, wie stark andere Faktoren dagegenhalten: Sprache, Recht, Vertrieb und das Vertrauen potenzieller Kunden spielen bei Internationalisierungsentscheidungen ebenfalls eine Rolle.

Der digitale Euro wäre keine neue Währung, sondern eine weitere Form des Euro – vergleichbar mit Banknoten und Münzen. Bargeld bliebe gesetzliches Zahlungsmittel und würde nicht ersetzt. Verbraucher könnten also weiterhin zwischen Barzahlung, dem digitalen Euro und privaten elektronischen Zahlungsmitteln wählen. Für Händler könnte eine einheitliche europäische Zahlungslösung die Position gegenüber Zahlungsdienstleistern stärken und Kosten senken. Zahlungseingänge sollen in Echtzeit und ohne zusätzliche Kosten möglich sein, sogar ohne Internetverbindung.

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Auch für Zahlungsdienstleister ist Spielraum vorgesehen. Banken und andere beaufsichtigte Anbieter sollen die wichtigsten Endkundendienstleistungen erbringen und über ein Kompensationsmodell angemessen vergütet werden. Das Eurosystem würde keine System- und Bearbeitungsgebühren erheben. Zusätzliche Dienste – etwa bedingte Zahlungen, bei denen das Geld erst nach bestätigter Lieferung fließt – könnten neue Geschäftsmodelle, Einnahmequellen und Kundenangebote hervorbringen.

Privatsphäre, Kontrolle und Alltagstauglichkeit

Vertrauen steht dabei ziemlich weit oben auf der Liste. Hett fragt nach Datenschutz, möglicher staatlicher Kontrolle, künftiger Regulierung, Transaktionssicherheit, Effizienz und Innovationsmöglichkeiten. Fachwissen zum digitalen Euro ist für die Studie nicht erforderlich. Gerade skeptische, kritische oder noch unentschlossene Einschätzungen sind ausdrücklich erwünscht.

Die EZB bezeichnet Privatsphäre als zentrales Gestaltungsziel. Bei Offline-Zahlungen sollen persönliche Transaktionsdaten grundsätzlich nur den beteiligten Personen bekannt sein – ähnlich wie bei Bargeld. Bei Online-Zahlungen könnte das Eurosystem Nutzer nicht direkt identifizieren. Zahlungsdienstleister müssten die Beteiligten allerdings, wie bei Bankkonten, zur Einhaltung der Geldwäschevorschriften kennen. Beim Auf- und Entladen würden entsprechende Kontrollen stattfinden.

Technisch müsste zunächst bei einer Bank oder einem Zahlungsdienstleister in der EU ein entsprechendes Konto eingerichtet werden. Online ließe sich eine Zahlung beispielsweise über ein Smartphone-Terminal oder die Banking-App freigeben. Für den Offline-Einsatz wäre zuerst ein Offline-Guthaben nötig; anschließend könnte man das Smartphone an ein anderes Gerät oder ein Händlerterminal halten. Alle Zahlungen in digitalen Euro wären Echtzeitzahlungen.

Zugänglich soll das System unabhängig von Wohnort, Digitalkenntnissen oder finanzieller Erfahrung sein. Auch Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Bankkonto sollen die Basisleistungen nutzen können. Die geplante App soll unter anderem vollständige Tastaturbedienung, Sprachausgabe, vereinfachte Sprache, optimiertes visuelles Design und Fehlervermeidung bieten – mit Anforderungen, die über den European Accessibility Act hinausgehen. Getestet wird unter anderem mit der ONCE Foundation sowie Beschäftigten der EZB und 19 nationaler Zentralbanken. Die App ist allerdings nur eine von mehreren Zugangsmöglichkeiten; auch die Kanäle der Zahlungsdienstleister sollen offenstehen.

Der digitale Euro könnte von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen mit dauerhaftem oder vorübergehendem Wohn- beziehungsweise Sitz in einem Mitgliedstaat des Euroraums genutzt werden. Zugang wäre auch für Personen möglich, die sich privat oder beruflich dort aufhalten. Außerhalb des Euroraums ansässige Personen, Unternehmen und öffentliche Stellen könnten ihn verwenden, wenn sie ein Konto bei einem geeigneten Zahlungsdienstleister eröffnen und entsprechende Vereinbarungen zwischen EU, Drittland, EZB und den zuständigen nationalen Zentralbanken bestehen.

Ein Projekt mit engem Zeitplan

Die Untersuchungsphase des Eurosystems lief von 2021 bis 2023, die Vorbereitungsphase von November 2023 bis Oktober 2025. Beide sind abgeschlossen, technische Arbeiten und die Einbindung von Marktteilnehmern laufen aber weiter. Seit November 2025 befindet sich das Projekt in der „Technical Readiness Phase“. Dabei entwickelt das Eurosystem die zentrale Abwicklungsplattform Digital Euro Service Platform, kurz DESP, und testet erste Anwendungsfälle.

Für die zweite Jahreshälfte 2027 ist ein zwölfmonatiger Pilotbetrieb geplant. Eine Beta-Version soll in echten Situationen zeigen, wie Technik, Abläufe und Benutzerfreundlichkeit funktionieren. Getestet werden Zahlungen an der Ladenkasse per NFC, im E-Commerce und M-Commerce, online zwischen Privatpersonen sowie offline im stationären Handel und zwischen Privatpersonen. Ausgewählte Banken, andere Zahlungsdienstleister, Händler und Mitarbeitende des Eurosystems sollen teilnehmen. Europaweit sind mehr als 36 Zahlungsdienstleister aus 20 Ländern beteiligt; die EZB nennt 36 vom Eurosystem ausgewählte Anbieter, darunter Banken und Nichtbanken.

Der Auswahlprozess für geeignete Zahlungsdienstleister wurde Anfang Juli 2026 abgeschlossen. Beschäftigte teilnehmender Zentralbanken sollen online und offline untereinander sowie in ausgewählten Cafés, Restaurants und Online-Shops bezahlen. Die Ergebnisse fließen in weitere Vorbereitungen und Entscheidungen ein. Das Eurosystem möchte für eine mögliche Erstausgabe 2029 bereit sein.

Am 28. Juni 2023 legte die Europäische Kommission das Paket zur einheitlichen Währung vor. Es enthält Vorschläge zum Schutz der Bargeldnutzung und zur möglichen Einführung des digitalen Euro. Der Rat der EU beschloss seinen Standpunkt am 19. Dezember 2025, das Europäische Parlament folgte am 9. Juli 2026. Bereits am 23. Juni 2026 hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments seine Position zum „Single Currency Package“ festgelegt. Anfang Juli stimmte das Parlament über das Gesetzespaket ab; danach begannen die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat.

Ein Abschluss des europäischen Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2026 gilt als möglich. Das Eurosystem erwartet die Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften bis dahin. Erst anschließend entscheidet der EZB-Rat über die Ausgabe. Die endgültige Fassung des Regelwerks soll nach Erlass der Einführungsverordnung fertiggestellt werden. Die Rulebook Development Group hatte im Juni 2025 einen Entwurf zur Marktkonsultation vorgelegt; die Konsultation endete im Oktober 2025. Von November 2025 bis April 2026 wurden Rückmeldungen ausgewertet und eingearbeitet, im Juli 2026 folgte ein neuer vorläufiger Entwurf.

Standards, Haltelimit und die offenen Fragen

Ein Schwerpunkt liegt auf der Interoperabilität. Standards sollen die Kommunikation zwischen Karten, Mobilgeräten und Terminals ermöglichen. Der europäische Zahlungsverkehr arbeitet derzeit vielfach mit proprietären internationalen Standards. Im April 2026 unterzeichnete das Eurosystem deshalb Vereinbarungen mit drei europäischen Standardisierungsorganisationen. Die relevanten Vorgaben wurden gemeinsam mit Marktteilnehmern in der Rulebook Development Group identifiziert.

Offene, einheitliche Standards könnten europäischen Zahlungsdienstleistern erlauben, eigene Lösungen zu entwickeln und ihre Reichweite im Euroraum auszubauen. Mehrere Anwendungsfälle ließen sich womöglich ohne wesentliche zusätzliche Anpassungen an Bezahlterminals umsetzen. Das könnte den Implementierungsaufwand gerade im stationären Handel drücken. Nationale und regionale Zahlungssysteme sollen den digitalen Euro außerdem integrieren und über bisherige Grenzen hinaus einsetzen können. Karten und Wallets könnten mit mehreren Zahlungsanwendungen ausgestattet werden, der digitale Euro als europaweite Back-up-Lösung dienen.

Programmierbares Geld soll er nicht werden: Der digitale Euro dürfte nicht auf bestimmte Zwecke, Zeiten oder Empfänger beschränkt werden. Bedingte Zahlungen wären dagegen möglich, etwa erst nach bestätigter Lieferung. Das könnte beim Onlinehandel