Das Zentrum für Wissenschaftsmanagement (ZWM) hat am 25. September 2026 um 09:40 Uhr die digitale Ausgabe „Innovationstreiber 2.2026“ veröffentlicht. Das Magazin entsteht zweimal jährlich in Kooperation mit DUZ Wissenschaftskarriere und richtet sich insbesondere an ZWM-Alumnae und -Alumni. Die aktuelle Ausgabe ist als 3,6 MB große PDF-Datei verfügbar: Originalpublikation.

Im Mittelpunkt stehen Trends und Praxisthemen aus dem Wissenschaftsmanagement: Personalentscheidungen, Infrastrukturprojekte, Drittmittelakquise, strategische Kooperationen sowie Zukunftsstrategien für Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit. Also genau jene Fragen, bei denen es selten mit einem schnellen Haken auf der To-do-Liste getan ist.

Transfer, Hochschulleitung und Fördermittel

Eine Kolumne von Kathleen Fritzsche und Désirée Bösemüller widmet sich der Messung und dem Nachweis der Wirkung von Transferaktivitäten. Die Autorinnen nehmen dabei nicht nur einzelne Ergebnisse in den Blick, sondern die gesamte Wirkungskette – prozessorientiert, Schritt für Schritt.

Veronika Renkes spricht mit Dr. Ulrike Graßnick, Kanzlerin der Universität Trier, über die Rolle von Kanzlerinnen und Kanzlern als Verbindung zwischen Verwaltung und Wissenschaft. Der Ort Trier passt da ganz gut: Wo Forschungsideen, Haushaltsfragen und Verwaltungsabläufe aufeinandertreffen, wird es schnell konkret.

Dr. Darius Harwardt, Förderberater an der TU Dortmund, erzählt in einem Alumnus-Portrait von seinem Einstieg und weiteren Weg im Forschungsmanagement. Dazu kommen das „One face to the customer“-Prinzip und eine spielerische Übersicht über Fördergeber in Form eines Förderquartetts. Ein bisschen Kartenstapel statt Förderdschungel – warum eigentlich nicht?

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Exportkontrolle als Teil der Forschungssicherheit

Dr. Stephan Benz und Nicolas Lunz beschäftigen sich mit dem Zusammenspiel von Exportkontrolle und Forschungssicherheit an Wissenschaftseinrichtungen. Ihr Beitrag fragt auch danach, welche Sicherheitssysteme geeignet sind. Gemeint sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Professorinnen und Professoren, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Mitarbeitende und sonstige Vertretungen, die mit Exportkontrolle und Forschungsvorhaben befasst sind.

Deutschland hat sich international verpflichtet, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die unkontrollierte Anhäufung konventioneller Rüstungsgüter zu verhindern. Zur Nichtverbreitungsstrategie gehört deshalb die Kontrolle sensibler Güter – einschließlich Technologie und Software. Sensitives Technologiewissen gibt es auch in deutschen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Fachhochschulen. Diese „Academia“ unterliegt daher außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten.

Solche Pflichten können etwa bei Forschungskooperationen mit ausländischen Einrichtungen, bei der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, beim Versand wissenschaftlicher Geräte ins Ausland oder bei Veröffentlichungen greifen. Die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von den Kontrollvorschriften für Dual-Use- und Rüstungsgüter.

Staatliche Kontrollen allein können nicht sämtliche Proliferationsrisiken abdecken. Die Beteiligten im akademischen Bereich sollen relevante Einzelfälle erkennen und bewerten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) startete dafür 2019 die Initiative „Outreach to Academia“. Sie soll die Wissenschaft durch Sensibilisierung und Wissensvermittlung dazu befähigen, interne Exportkontrollen einzuführen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit sensiblen Gütern und organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Außenwirtschaftsrechts sollen schwerwiegende Nachteile verhindern.

Zur Sensibilisierung für Proliferationsrisiken in der Forschung und für die Grundlagen der Exportkontrolle veröffentlichte das BAFA einen Flyer für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Im September 2025 kam eine Broschüre hinzu, die sich vor allem an Forschende und andere Hochschulmitarbeitende richtet und Orientierung zur eigenen Betroffenheit und Verantwortung geben soll.

Außerdem entwickelte das BAFA ein Handbuch zu den rechtlichen Grundlagen der Exportkontrolle, zum Aufbau der Güterlisten sowie zu Beispielen und Empfehlungen für Compliance-Strukturen. Die zweite Auflage erschien im Dezember 2022. An den Veröffentlichungen wirkten unter anderem die Helmholtz-Zentrum für Materialien und Energie GmbH, die Forschungszentrum Jülich GmbH, die Fraunhofer-Gesellschaft, das Leibniz-Institut DSMZ – Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., das Robert Koch-Institut und die Universität Hamburg mit.

Was Forschungseinrichtungen prüfen müssen

Die Europäische Kommission veröffentlichte die Empfehlung (EU) 2021/1700 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle von Forschung im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern. Sie bezieht sich auf die Verordnung (EU) 2021/821 zur Kontrolle der Ausfuhr, Vermittlung, technischen Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.

Die Empfehlung ist eine EU-weit einheitliche, rechtlich nicht verbindliche Handreichung für Wissenschaft und Forschung und enthält Leitlinien für ein Internal Compliance Programme (ICP). Erarbeitet wurde sie unter dem Vorsitz der EU-Kommission von einer Unterarbeitsgruppe der Artikel-24-Koordinierungsgruppe „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“. Die deutsche Fassung veröffentlichte die Kommission am 15. September 2021.

Wie weit der Blick reichen muss, zeigt ein Beitrag von Prof. Dr. Benedikt Kaufer, Leiter des Instituts für Virologie der Freien Universität Berlin, vom 9. April 2025. Wissenschaftsfreiheit und internationaler Austausch sind grundrechtlich geschützt und wichtige Grundlagen wissenschaftlicher Innovation. Zugleich kann Dual-Use-Forschung zivile wie militärische Anwendungen ermöglichen; Forschungsergebnisse können unter Umständen für sicherheitsgefährdende Zwecke missbraucht werden.

An der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Charité wurde deshalb die Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) eingerichtet. Sie berät Forschende bei Projekten mit möglichen sicherheitsrelevanten Risiken – etwa durch entwickelte Technologien oder internationale Kooperationen, insbesondere mit Einrichtungen in Ländern wie Iran oder Nordkorea, für die besondere exportkontrollrechtliche und sicherheitsrelevante Rahmenbedingungen gelten.

Leitfragen sollen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und ethisch sowie rechtlich zu prüfen, ohne die Wissenschaftsfreiheit unnötig einzuschränken. Die KEF arbeitet unabhängig, vertraulich und lösungsorientiert. Exportkontrolle betrifft dabei nicht nur physische Güter, sondern auch Wissen, etwa wenn sensible Forschungsergebnisse ins Ausland weitergegeben werden. In der akademischen Praxis wurde diese Bedeutung von Wissen lange wenig beachtet, gewinnt aber zunehmend an Relevanz.

Die Koordinierungsstelle Exportkontrolle der Freien Universität berät Forschende zu möglichen Genehmigungspflichten, internationalen Kooperationsvorhaben und dem postalischen Versand von Materialien. Ziel der Exportkontrolle ist laut Beitrag nicht, Forschung zu verhindern, sondern Rechts- und Handlungssicherheit zu gewährleisten. Risiken sollen frühzeitig erkannt und gemeinsam tragfähige Lösungen entwickelt werden. Für ethische Fragen ist die KEF unter kef@fu-berlin.de erreichbar, für exportrechtliche Anliegen die Koordinierungsstelle unter exportkontrolle@zuv.fu-berlin.de.