Nach einer nächtlichen Räumung ist der größte Hörsaal der Universität Kassel wieder frei. Der reguläre Lehrbetrieb kann laufen. Am Donnerstag gegen 3:30 Uhr begann die Polizei, den besetzten Hörsaal zu räumen; um etwa 6:30 Uhr war der Einsatz beendet.

Seit dem Vorabend hatten sich dort nach Polizeiangaben rund 40 bis 50 Personen aufgehalten. Die Universität sprach je nach Zeitpunkt von 50 bis 100 beteiligten Studierenden. Begonnen hatte die Besetzung am Mittwochnachmittag, als rund 100 Studierende den Hörsaal in Beschlag nahmen.

Streit um die Zivilklausel

Auslöser war eine Entscheidung des Universitätssenats am Mittwoch. Die bisherige Zivilklausel schrieb vor, dass Forschung, Lehre und Entwicklung ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen. Der Senat lockerte diese Vorgabe. Künftig sollen Forschung und Lehre auch Kooperationen mit Rüstungsunternehmen ermöglichen.

Gespräche mit der Hochschulleitung brachten die verbliebenen etwa 50 Studierenden nicht dazu, den Raum zu verlassen. Die Universität stellte deshalb Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs. Nach Angaben der Hochschule war die Räumung nötig, um den Lehrbetrieb im größten Hörsaal aufrechtzuerhalten.

Einige Besetzer widersetzten sich laut Polizei erheblich und mussten teilweise mit körperlicher Gewalt entfernt werden. Sechs Polizeibeamte wurden leicht verletzt. Sechs Personen hatten sich auf einem etwa fünf Meter hohen Fenstersims aufgehalten; Höhen-Spezialkräfte brachten sie sicher zu Boden. Gegen 47 Besetzer wird wegen Hausfriedensbruchs und Verstößen gegen das Hessische Versammlungsgesetz beziehungsweise das Versammlungsfreiheitsgesetz ermittelt. Drei Personen erhielten zusätzlich Strafanzeigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

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Vor dem Universitätsgebäude demonstrierten am frühen Morgen mehrere Dutzend Studierende friedlich. Die Versammlung endete kurz nach 7 Uhr. Die Protestgruppe erklärte, der Protest innerhalb und außerhalb des Gebäudes sei friedlich gewesen. Die Studierenden warfen der Universitätsleitung vor, mit dem Einschalten der Polizei die Lage unnötig eskaliert zu haben.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete den Einsatz dagegen als „richtig und wichtig“ und verurteilte Gewalt gegen Einsatzkräfte. Er sprach von einem weiteren Beispiel für eine Radikalisierung am linken Rand. Die GEW Hessen kritisierte den Polizeieinsatz gegen Studierende und forderte die Hochschulleitung auf, die Strafanträge zurückzuziehen.

Ausfälle im Lehrbetrieb

Die Besetzung hatte ganz praktische Folgen: Rund 17 Lehr- und Informationsveranstaltungen mussten verlegt oder abgesagt werden. Betroffen war auch der „Tag der Technik“ mit Schülerinnen und Schülern. Nach der Räumung kann der Hörsaal wieder regulär genutzt werden – für den Uni-Alltag, der manchmal weniger laut daherkommt, aber trotzdem ziemlich eng getaktet ist.

Was eine Zivilklausel bedeutet

Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich für zivile beziehungsweise friedliche Zwecke zu forschen. Wegen der grundgesetzlich geschützten Freiheit von Lehre und Forschung kann sie grundsätzlich nur freiwillig auferlegt werden.

Die Idee entstand aus der Friedensbewegung und steht im Zusammenhang mit Abrüstungspolitik. Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Inzwischen haben etwa 70 deutsche Universitäten und Hochschulen entsprechende Regelungen. International gibt es solche Klauseln nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan.

Bremen beschloss 1986, Beteiligungen an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung durch den Akademischen Senat abzulehnen. Forschungsthemen und -mittel mit möglichem Rüstungsbezug sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 verpflichtete sich die Universität Bremen ausdrücklich zu ziviler Forschung. 2012 bestätigte der Akademische Senat die früheren Beschlüsse und erklärte, die Universität sei dem Frieden verpflichtet und dürfe nur zivile Zwecke verfolgen.

Seit dem Dritten Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 sind Hochschulen im Land Bremen gesetzlich verpflichtet, eine Zivilklausel zu führen. Forschung, Lehre und Studium sollen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen; bereitgestellte Mittel sollen nur für entsprechende Vorhaben verwendet werden.

Andere Hochschulen gingen eigene Wege: Die TU Berlin hat eine Zivilklausel seit den 1950er-Jahren, 1991 wurde sie fortgeführt. TU Dortmund und Universität Konstanz beschlossen sie 1991, die Universität Oldenburg 2007, die Universität Tübingen 2010, die Universität Halle 2018, die Universität Erfurt 2019 und die TH Köln 2020.

In Niedersachsen war die Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Sie schrieb Forschung für friedliche und umwelterhaltende Zwecke sowie für Lehre und Studium vor. Eingeführt wurde sie durch die damalige Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder.

Die Universität Tübingen nahm die Klausel im September 2010 in ihre Grundordnung auf. Ende 2010 stimmten in Köln 65 Prozent für ihre Einführung. Bei einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung in Augsburg votierten im Juni 2012 144 Studierende dafür, 38 dagegen, vier enthielten sich. Das entsprach 77 Prozent Zustimmung zu einer Zivil- und Transparenzklausel. Als Anlass der Debatte wurden mögliche militärische Bezüge des Augsburger Innovationsparks genannt.

Im Koalitionsvertrag der baden-württembergischen Landesregierung von 2011 wurde trotz früherer Befürwortung beider Koalitionspartner keine Zivilklausel aufgenommen. Die TU Darmstadt nahm sie 2012 in ihre Grundordnung auf und beschloss im November 2014 ein Umsetzungsverfahren. Bei einer Urabstimmung in Frankfurt stimmten 2013 mehr als 76 Prozent der Studierenden für eine Regelung, nach der Forschung und Studium zivilen und friedlichen Zwecken dienen sollen.

Der Senat der Universität Göttingen beschloss im Februar 2013 eine Zivilklausel für die Studienordnung. In Kiel stimmten Studierende in einer nicht bindenden Befragung zu etwa zwei Dritteln dafür; die Universitätsleitung lehnte sie ab. Der Kieler Sicherheitsforscher Joachim Krause erklärte, eine solche Klausel diskreditiere wissenschaftliche Kontakte mit der Bundeswehr und der Rüstungsindustrie. Außerdem kritisierte er eine mögliche politische Einflussnahme auf den Universitätsbetrieb.

Friedensgebot, Dual Use und Militärforschung

Viele Forschungseinrichtungen lehnen Zivilklauseln mit dem Argument ab, ohnehin ausschließlich zivil zu forschen. Befürworter halten das für ein Scheinargument: Zahlreiche zivile Forschungsbereiche können auch militärisch genutzt werden – Stichwort Dual Use. Satellitenforschung etwa könnte rüstungsnahen Unternehmen und militärischen Anwendungen dienen.

Selbst an Hochschulen mit langjähriger Zivilklausel, etwa in Bremen, wird regelmäßig darüber diskutiert, ob bestimmte Forschungsgebiete gegen die Regelung verstoßen. Als mögliche Folgen einer Klausel gelten auf der einen Seite neue Kooperationen mit Unternehmen, die zivile Forschung fördern wollen. Andere Hochschulen befürchten Nachteile bei Unternehmenspartnerschaften. Außerdem könnte Sicherheits- und Rüstungspolitik aus der hochschulpolitischen Öffentlichkeit verschwinden; Verteidigungsmittel könnten von Hochschulen in die Rüstungsindustrie verlagert werden.

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 wurde die Aktualität von Zivilklauseln erneut diskutiert. acatech-Präsident Johann-Dietrich Wörner forderte im Juni 2022, Hochschulen sollten ihre Klauseln überprüfen oder im Sinne einer friedlich ausgerichteten Verteidigungspolitik neu formulieren. CDU-Vorsitzender Friedrich Merz sprach sich ebenfalls für die Aufhebung von Klauseln aus, die militärische Forschung an Hochschulen verbieten.

Die Bayerische Staatsregierung beschloss am 23. Januar 2024 einen Gesetzentwurf, der bayerischen Hochschulen die Einführung einer Zivilklausel verbieten soll. Das Karlsruher Institut für Technologie nimmt dabei eine Sonderstellung ein: Die Universität Karlsruhe fusionierte 2009 mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zum KIT. Wegen der früheren zivilen Ausrichtung des Forschungszentrums wurde geprüft, ob diese Verpflichtung auf das KIT übergehen sollte. Die KIT-Weiterentwicklungsgesetze von 2012 und 2021 enthalten jedoch keine Zivilklausel. Militärische Forschung bleibt am KIT im universitären Bereich grundsätzlich möglich.

Die Universität Witten/Herdecke hat keine Zivilklausel im engeren Sinn. Sie orientiert ihre