Dresdens Kliniken ordnen sich neu: Friedrichstadt wird Zentrum der stationären Versorgung
Das Städtische Klinikum Dresden will seine vier Standorte neu ordnen. Im Zentrum des „Zukunftskonzepts 2035“ steht ein klarer Schnitt bei den Aufgaben: Die stationäre körpermedizinische Versorgung soll künftig im Klinikum Friedrichstadt gebündelt werden. Der Campus Trachau bleibt Krankenhausstandort, richtet sich aber stärker auf ambulante Behandlungen und die Entwicklung zu einem Gesundheitsquartier aus.
Weißer Hirsch behält sein Profil für seelische Gesundheit, in Löbtau bleibt die geriatrische Rehabilitation für ältere Menschen. Dort befindet sich außerdem der Bildungscampus mit der Medizinischen Berufsfachschule. Mehr als 600 Menschen lernen dort Pflege- oder Assistenzberufe. Alle vier Standorte sollen erhalten bleiben – nur mit schärfer gezogenen Zuständigkeiten.
Friedrichstadt als medizinischer Mittelpunkt
Am Campus Friedrichstadt sollen alle stationären somatischen Leistungen zusammenlaufen und in organspezifische Zentren gegliedert werden. Diese Zentren liegen räumlich nah beieinander oder sind direkt miteinander verbunden. Das soll interdisziplinäre Behandlung erleichtern und das Klinikum als Vollversorger stärken.
Größere Einheiten ermöglichen zusätzliche Subspezialisierungen. Hochkomplexe Krankheitsbilder und multimorbide Patientinnen und Patienten könnten dadurch besser versorgt werden. Zugleich sollen vorhandene Ressourcen effizienter zum Einsatz kommen. Eine doppelte Vorhaltung von Personal und Medizintechnik an mehreren Standorten sei angesichts der wachsenden Schwierigkeiten bei der Fachkräftegewinnung wirtschaftlich immer schwerer.
Friedrichstadt liegt zentral in Dresden und grenzt unmittelbar an bevölkerungsreiche Stadtbezirke. Nach Angaben des Klinikums bietet nur dieser Standort genügend Potenzial für die notwendige Bündelung der somatischen Angebote. Die Konzentration soll eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung rund um die Uhr sichern.
Auch für die Beschäftigten verspricht sich das Klinikum etwas davon. Die Spezialisierung stationärer und ambulanter Angebote soll lebensphasengerechtes Arbeiten ermöglichen – vom Berufseinstieg bis zur Rente, mit einem modernen, flexiblen Arbeitsumfeld und einem sicheren Arbeitsplatz. Ob das im Alltag dann wirklich so glatt läuft, wird sich zeigen. Der Plan zielt jedenfalls darauf, das Klinikum als Arbeitgeber attraktiv zu halten.
Umbau unter finanziellem Druck
Als Auslöser nennt das Klinikum die bundesweite Krankenhausreform, den Trend zu ambulanten Behandlungen, den Fachkräftemangel und die wirtschaftliche Lage. Fachabteilungen sollen enger zusammenarbeiten, Beschäftigte gezielter eingesetzt werden. Das Klinikum hat rund 4.000 Mitarbeitende, behandelt jährlich etwa 60.000 Patientinnen und Patienten stationär sowie 129.000 ambulant und bildet als akademisches Lehrkrankenhaus der TU Dresden außerdem Medizinstudierende aus.
Das Zukunftskonzept wurde erstmals 2021 vorgestellt. Der Stadtrat beschloss damals die erste Fünf-Jahres-Phase. Nun sollen die überarbeiteten Phasen zwei und drei beraten werden. Oberbürgermeister Dirk Hilbert unterstützt den Plan und sieht darin einen Beitrag zur Versorgung Dresdens und der Region.
Gesundheitsbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann ordnet die Gesundheitsversorgung der öffentlichen Daseinsvorsorge und den Kernaufgaben der Stadt zu. Gleichzeitig gilt das Klinikum als finanzielles Risiko. Hilbert bezeichnete es zuletzt als „Sorgenkind“ des städtischen Haushalts und verwies auf erhebliche Unsicherheiten durch die Gesundheitsreform. Das Zukunftskonzept soll helfen, Verluste zu begrenzen; ohne konsequente Umsetzung könnten die Defizite steigen. Eine konkrete Höhe der erwarteten Verluste wurde nicht genannt.
Über den Doppelhaushalt und die darin genannten Risiken soll der Stadtrat am 26. November entscheiden. Die Vorlage V1005/26 wird ab dem 28. September in den zuständigen Ausschüssen sowie in den Stadtbezirksbeiräten Altstadt, Pieschen, Klotzsche und Loschwitz beraten. Dieser Prozess soll die Grundlage für die Befassung des Krankenhausplanungsausschusses des Freistaats und für Förderanträge zu den geplanten Investitionen schaffen. Im Dezember soll der Stadtrat über das Konzept entscheiden.
Reform verändert die Regeln
Der Dresdner Plan fällt in eine Phase, in der sich die deutsche Krankenhauslandschaft ohnehin über mehrere Jahre hinweg umbauen wird. Grundlage ist das seit Ende 2024 geltende Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Die Ende 2024 beschlossene Krankenhausreform soll mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) praxisnah weiterentwickelt werden. Behandlungsqualität, flächendeckende Versorgung und eine höhere Effizienz bleiben die Ziele.
Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des KHAG am 8. Oktober 2025, der Bundestag beschloss das Gesetz am 06.03.2026. Das KHAG reagiert auf Praxiserfahrungen mit dem KHVVG, passt Fristen sowie Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen an und soll Beteiligten mehr Zeit für die Umsetzung geben. Geplante Anpassungen betreffen unter anderem die Finanzierung des Transformationsfonds, Ausnahmen und Kooperationen, Leistungsgruppen und Qualitätskriterien, Anwendungsregeln für Qualitätsvorgaben sowie Fristen – insbesondere für die Einführung der Vorhaltevergütung.
Künftig werden Leistungen in Leistungsgruppen eingeteilt. Ein Krankenhaus darf eine Leistung nur anbieten, wenn die erforderliche technische Ausstattung sowie fachärztliches und pflegerisches Personal vorhanden sind. Die Krankenhausplanung bleibt Aufgabe der Bundesländer: Sie entscheiden, welche Krankenhäuser welche Leistungen für den regionalen Bedarf anbieten. Eine stärkere Konzentration soll Spezialisierung und Qualität fördern und die wirtschaftliche Sicherung bedarfsnotwendiger Häuser unterstützen. Bei Zusammenschlüssen können Krankenhäuser allerdings auch schließen; für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung bleiben die Länder verantwortlich.
Die Krankenhausvergütung soll künftig aus Fallpauschalen, dem Pflegebudget und einer neuen Vorhaltevergütung bestehen. Das Pflegebudget für Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung gibt es bereits seit 2020. Über die Vorhaltevergütung sollen 60 Prozent des Krankenhausbudgets leistungsunabhängig vergütet werden, rund 40 Prozent müssen weiterhin über tatsächliche Behandlungsfälle erwirtschaftet werden. So sollen Anreize für steigende Fallzahlen sinken und Qualitätsverbesserungen gefördert werden.
Fördergeld, Notfallversorgung und Digitalisierung
Der Bund will über zehn Jahre 29 Milliarden Euro für den Transformationsfonds bereitstellen. Die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung regelt Förderungen für Umbau, Spezialisierung und Zusammenschlüsse von Kliniken. Auch das Antragsverfahren soll vereinfacht werden. Am 17.04.2026 bewilligte das Bundesamt für Soziale Sicherung erste Fördermittel aus dem Transformationsfonds.
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sollen stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen wohnortnah verbinden. Für kleinere Krankenhäuser, besonders im ländlichen Raum, kann das eine Möglichkeit sein, weiterzubestehen. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sollen Bürokratie abbauen; papierbasierte Dokumentation soll schrittweise durch elektronische Datenerfassung und -übermittlung ersetzt werden. Ein Baustein ist die elektronische Patientenakte.
Am 22.04.2026 beschloss das Kabinett außerdem einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Geplant sind unter anderem Integrierte Notfallzentren sowie eine engere Zusammenarbeit von Rettungsdienst, Notaufnahmen und Bereitschaftsdienst. Der Leistungsgruppen-Ausschuss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit am 8. Januar 2025 nach § 135e Absatz 3 SGB V eingerichtet. Er soll medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien beschließen.
Zum Reformpaket gehören außerdem das Krankenhaustransparenzgesetz mit veröffentlichten Struktur- und Leistungsdaten – etwa zu Angebot, Qualität sowie ärztlicher und pflegerischer Ausstattung – und die Regeln für Förderungen von Transformationsmaßnahmen. Für Dresden laufen die nächsten Beratungen nun zunächst in Ausschüssen und Stadtbezirksbeiräten. Danach wird’s im Stadtrat konkret.
