München sammelt Schritte: Wie Zufußgehen Stadt und Verkehr verändert
Wer in München gern zu Fuß unterwegs ist, kann ab 1. November Kilometer für die eigene Kommune sammeln. Die Stadt beteiligt sich bis zum 21. November an der bundesweiten Bewegungsaktion „Stadt, Land, zu Fuß“. Spaziergang, Arbeitsweg oder die Runde zum Einkaufen – jeder draußen zu Fuß zurückgelegte Kilometer zählt.
Mitmachen können Münchner*innen nach einer kostenlosen Online-Registrierung unter app.stadtlandzufuss.de. Dort lassen sich die Strecken erfassen, pro Tag auch mehrere Wege. Die gesammelten Kilometer fließen in den bundesweiten Vergleich der teilnehmenden Kommunen ein. Die Registrierung ist bis Freitag, 20. November, möglich; Kilometer können bis Dienstag, 24. November, nachgetragen werden.
Vom Schulweg bis zur Wanderrunde
Teilnahmeberechtigt sind alle, die zu Fuß unterwegs sind: beim Spazierengehen, Wandern, Walken oder Laufen ebenso wie auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eintragen lässt sich also auch der kurze Weg, der sonst kaum auffällt – bis er am Ende doch ein paar Kilometer zusammenbringt.
„Zufußgehen ist die einfachste Form der Mobilität und für viele Menschen in München Teil des Alltags“, erklärte Mobilitätsreferent Georg Dunkel. Nach einer Studie der TU Dresden werden in München 33 Prozent aller Wege zu Fuß zurückgelegt. Damit ist der Fußverkehr dort die häufigste Verkehrsart.
Weitere Informationen gibt es unter muenchenunterwegs.de/stadtlandzufuss.
Zu Fuß durch Deutschland
Auch bundesweit ist Zufußgehen eine nachhaltige und weit verbreitete Mobilitätsform. Mehr als 80 Prozent der Bevölkerung gehen gerne oder sehr gerne zu Fuß, fast jeder dritte Weg wird zu Fuß zurückgelegt. Besonders häufig nutzen ältere Menschen, Kinder und Frauen den Fußverkehr; bei den über 80-Jährigen liegt sein Anteil bei 34 Prozent.
Der Fußverkehr ist dabei nicht nur eine eigenständige Verkehrsart. Er gehört auch zu intermodalen Mobilitätsketten, etwa wenn jemand zur Haltestelle geht, mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterfährt und anschließend noch ein Stück zu Fuß zurücklegt. Ähnlich eng ist das Zusammenspiel mit dem Radverkehr.
Das Bundesministerium für Verkehr entwickelte im Februar 2025 eine bundesweite Fußverkehrsstrategie. Sie soll den Fußverkehr als gleichberechtigte Mobilitätsform stärken. Im Mittelpunkt stehen Sicherheit, Gesundheit, Lebensqualität, soziale Teilhabe sowie Klima- und Umweltschutz.
Mehr Spielraum für sichere Wege
2024 wurden das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrs-Ordnung geändert, anschließend auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO. Die neuen Regelungen erleichtern unter anderem die Bereitstellung angemessener Flächen für den Fußverkehr, den Bau zusätzlicher Fußgängerüberwege und ein verbessertes Parkraummanagement. Auch Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen kann leichter angeordnet werden, besonders in der Nähe von Schulwegen, Spielplätzen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Damit erhalten Kommunen mehr Handlungsspielraum, um den Fußverkehr sicher und attraktiv zu gestalten. Der Bund fördert ihn seit 2022. 2023 startete das Bundesverkehrsministerium die Förderinitiative Fußverkehr. Unterstützt werden investive und nicht investive Maßnahmen; Ziel ist, das Gehen als klimafreundliche und für intermodale Verkehrsketten notwendige Verkehrsart zu stärken.
Die administrative Umsetzung übernimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Informationen zur Förderinitiative und zu geförderten Maßnahmen bietet das beim BALM angesiedelte Mobilitätsforum Bund.
Was Menschen beim Gehen brauchen
Zu den neuen Fördermaßnahmen gehört der „Monitor Fußverkehr 2024“, eine bundesweite Befragung zum Mobilitätsverhalten. Er schafft erstmals eine empirische Grundlage zur Nutzung, Bewertung und zu den Bedürfnissen des Zufußgehens. Die Ergebnisse werden nach Altersgruppen differenziert.
Das BMV unterstützt außerdem Projekte an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsarten, unter anderem im Nationalen Radverkehrsplan (NRVP), im mFUND-Innovationsprogramm und im Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS).
Das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021–2030 legt einen Schwerpunkt auf den Schutz besonders gefährdeter Fußgängergruppen, insbesondere Kinder und ältere Menschen. Verbesserte Querungsmöglichkeiten und Schulwegpläne sollen das sichere Gehen im Alltag fördern – und vielleicht dafür sorgen, dass der nächste Kilometer nicht nur gesammelt, sondern auch gern gegangen wird.
