München sammelt Schritte: Zu Fuß gegen andere Kommunen im Wettbewerb
Wer im November in München zu Fuß unterwegs ist, kann seine Wege diesmal nicht nur für sich selbst zählen. Vom 1. bis 21. November 2026 beteiligt sich die Stadt an der bundesweiten Bewegungsaktion „Stadt, Land, zu Fuß“. Bürger können draußen zurückgelegte Kilometer sammeln und damit in einem Wettbewerb gegen andere Kommunen antreten.
Die Teilnahme ist kostenlos. Nach der Online-Registrierung unter app.stadtlandzufuss.de lassen sich die Strecken erfassen – pro Tag auch mehrere Wege. Die Anmeldung ist bis zum 20. November möglich, bereits gelaufene Kilometer können noch bis zum 24. November nachgetragen werden. Jede draußen zu Fuß zurückgelegte Strecke zählt; sämtliche Kilometer fließen in den bundesweiten Vergleich der teilnehmenden Kommunen ein.
33 Prozent aller Wege führen zu Fuß
Ganz überraschend kommt Münchens Teilnahme nicht: Laut einer Studie der TU Dresden werden in der Stadt 33 Prozent aller Wege zu Fuß zurückgelegt. Damit ist der Fußverkehr die häufigste Verkehrsart in München. Für viele Münchner*innen gehört das Zufußgehen ohnehin zum Alltag, ob auf dem Weg zur Uni, zum Einkauf oder schnell noch zur S-Bahn.
Mobilitätsreferent Georg Dunkel bezeichnete Zufußgehen als die einfachste Form der Mobilität. Die Aktion solle sichtbar machen, wie viele Wege bereits zu Fuß zurückgelegt werden, und dazu anregen, München auch im Herbst zu Fuß zu erkunden. Weitere Informationen gibt es unter muenchenunterwegs.de/stadtlandzufuss.
Mehr Platz, Sicherheit und Barrierefreiheit
Der Wettbewerb passt in einen größeren verkehrspolitischen Zusammenhang. Das Bundesministerium für Verkehr veröffentlichte im Februar 2025 eine umfassende Fußverkehrsstrategie. Sie soll Zufußgehen als gleichberechtigte Mobilitätsform in der Verkehrsplanung etablieren, die Lebensqualität durch sichere, attraktive und barrierefreie Wege steigern und mehr Bewegung im Alltag fördern. Auch lokale Wirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie soziale Teilhabe und Inklusion werden als Ziele genannt.
Im Rahmen der „Vision Zero“ soll die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 um 40 Prozent sinken. Mit den 2024 novellierten Regelungen von Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erhalten Kommunen dabei mehr Spielraum: etwa für angemessene Flächen für den Fußverkehr, zusätzliche Fußgängerüberwege, ein verbessertes Parkraummanagement und Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen – insbesondere in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen.
Geplant wird der Fußverkehr überwiegend vor Ort. Zum guten Wegenetz gehören engmaschige und barrierefreie Verbindungen, sichere Querungsmöglichkeiten, ausreichende Beleuchtung und attraktive Aufenthaltsräume. Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sollen bei der Gestaltung besonders berücksichtigt werden. Verkehrssicherheitsaudits, Fußverkehrs-Checks und die Beteiligung der Bevölkerung sollen Schwachstellen sichtbar machen und die Infrastruktur laufend verbessern.
Förderung für Kommunen und Modellprojekte
Seit 2022 ist die Förderung des Fußverkehrs ein eigenständiges Handlungsfeld des BMV. Die „Förderinitiative Fußverkehr“ unterstützt innovative Modellvorhaben und investive wie nicht investive Maßnahmen, die das Gehen als klimafreundliche und für intermodale Verkehrsketten notwendige Verkehrsart stärken. 2024 standen dafür insgesamt 2,5 Millionen Euro bereit; die administrative Durchführung übernimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Weitere Förderungen betreffen Digitalisierung, Verkehrssicherheit, barrierefreie Fußwege und Schnittstellen zu anderen Verkehrsarten. Sie laufen beispielsweise über den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP), das Innovationsprogramm mFUND, das Programm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung. Gerade Kommunen sollen damit Modell- und Vorzeigeprojekte umsetzen können.
Neben Bau- und Infrastrukturprojekten fördert das BMV auch nicht investive Maßnahmen. Im Rahmen der Förderinitiative Fußverkehr entstand etwa die Studie „Monitor Fußverkehr 2024“, die erstmals eine empirische Grundlage zum Stimmungsbild und Verhalten der Bevölkerung in Deutschland bei der Mobilität zu Fuß liefert. Zielgruppenorientierte Aufklärung, etwa zur Schulwegplanung und zur Sensibilisierung für die Belange von Zufußgehenden, ergänzt die Arbeit an sichereren Straßen.
