Flüsse sehen nach Renaturierung oft wieder lebendiger aus: mehr Struktur im Bachbett, bepflanzte Ufer, vielleicht ein umgestürzter Stamm quer im Wasser. Doch ob damit auch die Funktionen eines Ökosystems zurückkehren, ist längst nicht ausgemacht. Eine vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) koordinierte Metaanalyse kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Übliche, vor allem auf Gewässerform und -struktur ausgerichtete Maßnahmen stellen zentrale Ökosystemfunktionen nicht automatisch wieder her.

Das ist für Deutschland keine Nebensache. Nach Angaben des Umweltbundesamts erreichen weniger als 10 Prozent der Flüsse und Bäche mindestens einen guten ökologischen Zustand. Querbauwerke, befestigte Ufer und Sohlen, Begradigungen, Kanalisierungen und Stoffeinträge haben viele Gewässer tiefgreifend verändert. Artenvielfalt, Selbstreinigungskraft und Widerstandsfähigkeit gingen dabei zurück.

Mehr Leben im Bach – aber nicht unbedingt mehr Funktion

Das internationale Forschungsteam mit Beteiligten aus 13 Einrichtungen wertete 66 wissenschaftliche Studien zu 281 Fließgewässern beziehungsweise Gewässerabschnitten aus. Untersucht wurden Gewässer in Europa, Nordamerika, Asien und Ozeanien. Typische Eingriffe waren die Neugestaltung von Gewässerverläufen, die Beseitigung von Querbauwerken, die Wiederanbindung von Auen, die Bepflanzung von Ufern und das Einbringen von Holzstämmen.

Solche Maßnahmen können die Vielfalt und Zusammensetzung von Tier- und Pflanzenarten verbessern. Tatsächlich veränderten sich biologische Strukturmerkmale wie Artenvielfalt sowie Häufigkeit und Biomasse der Arten nach Renaturierungen im Durchschnitt positiv. Bei den Funktionen des Ökosystems fiel das Bild allerdings deutlich weniger rosig aus.

Von zunächst 27 erfassten funktionellen Kenngrößen konnten neun in die Metaanalyse einbezogen werden. Dazu gehörten die Bruttoprimärproduktion, die Nährstoffaufnahme, die Denitrifikation und die Zersetzung organischen Materials. Diese Größen beschreiben zentrale Prozesse und zeigen, wie sich die Funktionsweise eines Gewässers durch Belastung oder Renaturierung verändert.

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Bei der Bruttoprimärproduktion erzeugen Algen und Wasserpflanzen mithilfe von Sonnenlicht und Nährstoffen organische Biomasse. Bei der Denitrifikation wandeln Mikroorganismen Nitrat in gasförmige Stickstoffverbindungen um; dabei kann unter anderem Lachgas entstehen. Von den neun untersuchten Ökosystemfunktionen war nur die Denitrifikation in renaturierten Abschnitten signifikant niedriger als in degradierten Gewässern.

Das klingt zunächst nach einem Rückschritt, muss aber keiner sein. Eine niedrigere Denitrifikationsrate kann laut den Forschenden auch darauf hindeuten, dass weniger überschüssiger Stickstoff im Gewässer vorhanden ist. Für die übrigen Funktionen wurden keine eindeutigen Unterschiede zwischen renaturierten und degradierten Gewässern festgestellt.

Die EU macht Funktionen messbar

Die Studie erschien in Global Change Biology unter dem Titel „Hydromorphological restoration of streams does not ensure the recovery of ecosystem functioning“. Ihre Schlussfolgerung ist klar: Herkömmliche Renaturierungsmaßnahmen allein reichen meist nicht aus, um eine messbare Erholung sämtlicher Ökosystemfunktionen sicherzustellen.

Ob sich eine Funktion erholt, lässt sich außerdem nur anhand geeigneter Referenzbedingungen beurteilen. Genau da wird es knifflig. Ökosystemfunktionen werden bei der Bewertung von Renaturierungen bislang selten berücksichtigt, obwohl sowohl die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 als auch das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework ihre Wiederherstellung als Ziel nennen. Messungen von Bruttoprimärproduktion oder Nährstoffaufnahme sind häufig aufwendig. International vergleichbare Standards und geeignete Referenzwerte fehlen bisher – anders als bei der Biodiversität.

Die 2024 beschlossene EU-Wiederherstellungsverordnung erklärt die Wiederherstellung von Ökosystemfunktionen ausdrücklich zu einem Ziel der Renaturierung von Fließgewässern. Künftig müssen Funktionen direkt gemessen und anhand geeigneter Referenzbedingungen bewertet werden. Daraus sollen funktionelle Indikatoren für Monitoring und Erfolgskontrolle entstehen.

Die Forschenden empfehlen, diese Indikatoren weiterzuentwickeln, zu standardisieren und in bestehende Monitoring- und Berichtssysteme zu integrieren. Die nötigen wissenschaftlichen Messgrößen seien bereits vorhanden; sie müssten noch mit passenden Referenzbedingungen verknüpft und für die Praxis nutzbar gemacht werden. Ein hübscher neuer Bachlauf allein wird also nicht reichen.

Ein verbindlicher Plan für Europas Natur

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur. Sie ändert die Verordnung (EU) 2022/869, wurde am 29. Juli 2024 veröffentlicht und gilt seit dem 18. August 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ein umfassendes materielles Umsetzungsgesetz ist deshalb grundsätzlich nicht erforderlich.

Die Verordnung setzt zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen und die Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen in Land-, Küsten-, Süßwasser- und Meeresökosystemen ergreifen, sie in verbindlichen nationalen Wiederherstellungsplänen festlegen und Flächen, auf denen ein guter Zustand oder eine ausreichende Habitatqualität erreicht wurde, vor erheblicher Verschlechterung schützen.

Bis 2030 sollen unionsweit auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Bis 2050 sollen in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen, entsprechende Maßnahmen laufen. Die Verordnung gilt innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten, sie ist also nicht auf Natura-2000-Gebiete beschränkt.

Für Lebensraumtypen an Land, an Küsten und in Binnengewässern gelten sektorale Zielmarken: Maßnahmen auf mindestens 30 Prozent der betroffenen Flächen bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 90 Prozent bis 2050. Für Meeresökosysteme bestehen entsprechende Vorgaben. Städte sollen bis Ende 2030 keinen Nettoverlust städtischer Grünflächen gegenüber 2024 verzeichnen; anschließend soll der Grünflächenanteil steigen.

Bei Flüssen und Auen geht es um einen Beitrag zum EU-Ziel von mindestens 25.000 Kilometern frei fließender Flüsse bis 2030, insbesondere durch den Abbau nicht mehr benötigter Querbauwerke. Landwirtschaftliche Ökosysteme sollen bestimmte Biodiversitätsindikatoren verbessern. Entwässerte landwirtschaftliche Moorböden sollen schrittweise auf 30 Prozent bis 2030, 40 Prozent bis 2040 und 50 Prozent bis 2050 wiederhergestellt werden; ein Teil davon soll wiedervernässt werden. Auf privaten Flächen bleibt die Wiedervernässung freiwillig. Zusätzliche Vorgaben betreffen Waldökosysteme und Bestäuberpopulationen.

Die Ziele sind weit gespannt: biologische Vielfalt in Europa langfristig erhalten, geschädigte Ökosysteme in einen guten Zustand versetzen, Bestäuberpopulationen vergrößern, die Widerstandsfähigkeit der Natur gegenüber Klimawandel und anderen Belastungen stärken und durch Wiederherstellung zum natürlichen Klimaschutz beitragen. Für Land- und Forstwirtschaft sowie den urbanen Raum gelten zusätzliche Zielsetzungen.

Deutschland arbeitet am Wiederherstellungsplan

Entwürfe der nationalen Pläne müssen bis zum 1. September 2026 an die EU-Kommission übermittelt werden. Danach werden sie unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Kommission überarbeitet. Der endgültige nationale Wiederherstellungsplan muss spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verabschiedet werden. Deutschland erstellt ihn auf Bundesebene in enger Abstimmung mit den Ländern.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) veröffentlichte den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans am 25. April 2026. Die Öffentlichkeitsbeteiligung lief bis zum 25. Juni 2026. Nach der Bewertung durch die Kommission soll der endgültige Plan voraussichtlich 2027 vorliegen. Das Bundesamt für Naturschutz unterstützt das BMUKN fachlich, erhebt und analysiert erforderliche Daten und setzt Maßnahmen insbesondere in der ausschließlichen Wirtschaftszone um.

Für 2030 sieht der deutsche Entwurf Wiederherstellungsmaßnahmen auf rund 20 Prozent der Landfläche vor, etwa 72.000 Quadratkilometern. Dazu kommen rund 6.566 Quadratkilometer Meeresfläche, etwa 16 Millionen neue Bäume und Maßnahmen in rund 1.500 Kommunen. An bestehende Programme wird angeknüpft,