Vom 10. bis 12. Juni 2026 findet das internationale Kolloquium PATINFO2026 an der Technischen Universität Ilmenau statt. Die Konferenz stellt mit ihrem Motto „Zukunft sichern durch IP“ die Herausforderungen und Chancen des Schutzes von Intellectual Property (IP) in Zeiten von Künstlicher Intelligenz, geopolitischem Wandel und Innovationsdruck in den Mittelpunkt. Veranstalter ist das PATON Landespatentzentrum Thüringen.

PATINFO2026 wird als die größte Fachkonferenz ihrer Art in Deutschland angesehen. Die Zielgruppe umfasst öffentliche, private und gewerbliche Anbieter sowie Nutzer von Patenten, Marken und Designs. Die Eröffnungsrede erfolgt am 11. Juni um 9 Uhr durch Colette Boos-John, Thüringer Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, sowie Eva Schewior, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes in München.

Fokus auf Künstliche Intelligenz

Ein zentraler Aspekt der Konferenz wird die Untersuchung neuer Formen der IP-Intelligence sein, insbesondere im Hinblick auf Künstliche Intelligenz. In diesem Kontext werden während der Podiumsdiskussion unter anderem folgende Fragestellungen erörtert: Kann KI zum Innovationsmotor werden? Und welche Voraussetzungen müssen im IP-Umfeld gegeben sein?

Internationale Beiträge werden sich mit Fragen des nationalen und europäischen Patentsystems, der Entwicklung des Einheitspatents sowie aktuellen Trends im Marken-, Design- und Urheberrecht auseinandersetzen. Ergänzend werden Kurzvorträge zu neuesten Entwicklungen in den Bereichen Schutzrechtsdaten, Software und Dienstleistungen angeboten.

Rahmenprogramm und Workshops

Ein umfangreiches Rahmenprogramm umfasst kostenlose Workshops zu Patentinformationen und gewerblichem Rechtsschutz. Zudem sind zwei Experten-Trainings-Seminare vorgesehen, die die Kombination von Patent- und Wirtschaftsinformationen thematisieren. Auch eine Ausstellung mit 30 Firmen, die Software und Dienstleistungen präsentieren, wird Teil der Konferenz sein.

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Die Relevanz der Künstlichen Intelligenz in verschiedensten Lebensbereichen, insbesondere im beruflichen Alltag, ist ein weiterer wichtiger Kontexts. Die Nutzung von KI ist mittlerweile in technischen, kreativen und geisteswissenschaftlichen Bereichen verbreitet. Doch mit der Verbreitung von KI wächst auch der Zweifel an der Qualität der menschlichen Arbeitsergebnisse. Besonders umstritten ist der Schutz von KI-generierten Inhalten.

Rechtsfragen und Alternativen zum Schutz

Gemäß deutschem Urheberrecht sind nur Werke natürlicher Personen schutzfähig, was bedeutet, dass KI-generierte Inhalte, wie automatisch erzeugte Quellcodes, in der Regel nicht die Kriterien für den Urheberrechtsschutz erfüllen. Ein urheberrechtlich geschütztes Werk kann entstehen, wenn KI als technisches Hilfsmittel von einer natürlichen Person eingesetzt wird, solange menschliche Entscheidungen erkennbar sind.

Im Patentrecht gilt zudem, dass nur natürliche Personen als Erfinder anerkannt werden. Daher sind KI-Systeme nicht patentfähig. Wichtig ist, dass der menschliche Beitrag zur Erfindung den Gesamterfolg wesentlich beeinflusst. Es wird empfohlen, die „Schöpfungshistorie“ und die Zuordnung zu beteiligten Personen gut zu dokumentieren. Alternativ können KI-Inhalte als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden. Geschäftsgeheimnisse müssen geheim und wirtschaftlich wertvoll sein; sie unterliegen nicht dem Territorialprinzip und können ohne zeitliche Begrenzung durchgesetzt werden.

Zusammenfassend fordert die Thematik des IP-Schutzes im Kontext von Künstlicher Intelligenz Unternehmen dazu auf, alternative Schutzstrategien in Betracht zu ziehen, anstatt sich ausschließlich auf klassische IP-Rechte zu verlassen. Die Wahl der besten Schutzstrategie hängt dabei stark vom Einzelfall und den spezifischen Informationen ab, die geschützt werden sollen.

Für weitere Informationen zu PATINFO2026 können Interessierte Dr. Christoph Hoock, den Leiter von PATON, kontaktieren unter +49 3677 69-4573 oder christoph.hoock@tu-ilmenau.de.

TU Ilmenau berichtet, dass … und Handelsblatt thematisiert die Herausforderungen im Kontext von KI und geistigem Eigentum ….