Rosa Winkel: Wie ein Bielefelder Film die Erinnerung an queere NS-Verfolgung wachhält
Am 6. November 2026 jährt sich die Uraufführung von „Rosa Winkel? Das ist doch schon lange vorbei …“ zum 50. Mal. Der Dokumentarfilm wurde am 6. November 1976 im größten Hörsaal der Universität Bielefeld vor vollbesetztem Publikum erstmals gezeigt. Zum Jubiläum läuft er um 18:00 Uhr im Lichtwerk-Kino, Ravensberger Park 7, 33607 Bielefeld. Danach wird diskutiert – nicht bloß pflichtschuldig, sondern mit Menschen, die den Film gemacht, erlebt und weitergetragen haben.
Der Film erzählt von der Verfolgung homosexueller Männer im Nationalsozialismus, von der fortgesetzten Diskriminierung nach 1945 und davon, dass der verschärfte § 175 in der Bundesrepublik zunächst bestehen blieb. Zeitzeugen und Betroffene kommen zu Wort. Zu sehen ist außerdem das rosa Dreieck, das homosexuelle Häftlinge in Konzentrationslagern kennzeichnen musste, ebenso wie die schwulen Aktionsgruppen, die ab den 1970er-Jahren entstanden. Der vollständige Titel lautet: „Rosa Winkel? Das ist doch schon lange vorbei … Über die gerade Linie der Schwulenunterdrückung vom Faschismus bis heute und was Schwule dagegen tun.“
Ein Film, der in Bielefeld etwas auslöste
Auf dem Podium sitzen nach der Vorführung die Filmemacherin Prof. Christiane Schmerl, der Filmemacher Peter Recht, der Protagonist Olav Meier Sievers, der damalige Zuschauer Joachim Bartholomae sowie der Regisseur Stefan Westerwelle. Bartholomae berichtet auch aus persönlicher Perspektive: Sein Coming-out wurde durch den Film beeinflusst. Er ist beim Buchladen und Verlag „Männerschwarm“ tätig. Moderiert wird das Gespräch von der Dokumentarfilmerin und Dozentin Beate Middecke.
Produziert wurde der 50-minütige Film in Deutschland zwischen 1975 und 1976 von Detlef Stoffel, Christiane Schmerl und Peter Recht – an der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld. Sprecher sind Horst Schilly und Christian Pätzold. Mitgewirkt haben unter anderem Corny Littmann, Harald A. Bähr, Rüdiger Lautmann, Olav und Ingrid Meyer-Sievers sowie Manfred Riehle.
Dass der Film nicht im Archiv verstaubt, zeigt auch seine neue museale Präsenz: Seit Dezember 2025 gehören Filmplakat und Filmzitate zur Dauerausstellung „Du bist Teil der Geschichte – Deutschland seit 1945“ im Haus der Geschichte in Bonn. Veranstaltet wird der Abend von der AG Queere Geschichte Bielefeld e. V. in Kooperation mit dem Arthouse-Kino Lichtwerk Bielefeld. BIEqueer e. V., SchwuR, SilverGays Bielefeld und die Gleichstellungsstelle der Stadt Bielefeld sind Kooperationspartner; gefördert wird die Veranstaltung von der Arcus Stiftung.
Was das rosa Dreieck bedeutete
Der Rosa Winkel kennzeichnete während der NS-Zeit männliche KZ-Häftlinge, die wegen ihrer Homosexualität deportiert worden waren. Die Stoffabzeichen mussten auf der linken Brust der KZ-Häftlingskleidung getragen werden. Viele spätere Rosa-Winkel-Häftlinge kamen nach einer Gefängnisstrafe gemäß §§ 175 oder 175a in Konzentrationslager. Andere deportierte die Gestapo ohne gerichtliche Verurteilung.
Die NS-Behörden unterschieden zwischen angeblich „Verführten“ und sogenannten „Verführern“. Die „Verführten“ sollten durch die Strafverfolgung nach § 175 auf den „rechten Weg“ gebracht werden, während „Verführer“ aus der „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen werden sollten. Ein Erlass des Reichssicherheitshauptamts vom 12. Juli 1940 ordnete an, Männer, die mehr als einen Partner „verführt“ hatten, nach der Gefängnisentlassung in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen. Vermutlich war davon ein großer Teil, möglicherweise bis zur Hälfte der verurteilten Männer, betroffen.
Zwischen 1933 und 1945 verstärkten die Nationalsozialisten die Verfolgung homosexueller Menschen in Deutschland. Im Sommer 1935 verschärften sie § 175: Der Tatbestand wurde ausgeweitet, sodass auch Küsse und Berührungen zwischen Männern strafbar sein konnten, und das Strafmaß stieg. Nach § 175a konnte „schwere Unzucht“ mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus bestraft werden. Dazu zählten sexuelle Handlungen unter Gewalt oder Drohung, die Ausnutzung eines Dienst-, Arbeits- oder Abhängigkeitsverhältnisses, die Verführung männlicher Personen unter 21 Jahren durch Männer über 21 sowie gewerbsmäßige sexuelle Handlungen zwischen Männern. Auch § 176 zum Schutz Minderjähriger wurde häufig auf homosexuelle Handlungen angewendet.
Die Folgen zeigten sich rasch: Die Zahl der Verurteilungen stieg von knapp 1.100 im Jahr 1934 auf über 9.000 im Jahr 1937. Im Herbst 1936 wurde die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ eingerichtet. Sie steuerte die Verfolgung zentral und führte Karteien. Bis 1940 waren dort die Daten von 41.000 Personen gespeichert, die als homosexuell verurteilt oder verdächtigt wurden. Für diese Arbeit nutzte die Gestapo unter anderem Statistiken und Akten aus der Weimarer Republik.
Bis 1945 verurteilte die NS-Justiz rund 50.000 Personen nach § 175, überwiegend zu Gefängnisstrafen. Mehrere tausend Menschen wurden als Homosexuelle in Konzentrationslager eingewiesen. Die historische Forschung beschäftigte sich erst ab den 1970er-Jahren systematisch mit der Zahl der verfolgten und ermordeten schwulen Männer. Genaue Opferzahlen gibt es nicht. Rüdiger Lautmann schätzte etwa 10.000 als Homosexuelle deportierte Männer; seine Schätzung geht von einer Todesrate zwischen 50 und 60 Prozent aus. Die Gesamtzahl homosexueller Opfer, darunter auch Juden, Sinti und Roma, Kommunisten sowie Zeugen Jehovas, ist nicht bekannt.
Verfolgung, Haft und ganz konkrete Schicksale
Die NS-Geschlechterideologie beruhte auf patriarchalen Geschlechterrollen, Frauenfeindlichkeit und der Angst vor einer „Verweiblichung“ des Mannes. Menschen, deren Sexualität oder Verhalten nicht heterosexuellen Vorstellungen entsprach, wurden ausgegrenzt oder verfolgt. Homosexuelle Männer galten als Gefahr für den „Volkskörper“. Das zuvor vielfältige queere Leben wurde nach 1933 in die Illegalität gedrängt; auch im privaten Bereich war es mit erheblichen Gefahren verbunden.
Obwohl die einschlägigen Strafgesetze ausdrücklich homosexuelle Männer betrafen, wurden auch Lesben, Transpersonen und Sexarbeiter:innen verfolgt. Lesbische Frauen waren zwar weniger häufig von Haft bedroht, doch die Gestapo verschleppte viele jüdische Lesben sowie Frauen mit unangepasstem Lebensstil in Konzentrationslager. Hinweise auf lesbische Betätigung landeten in Polizeiakten, besonders bei Frauen, die aus mehreren Gründen diskriminiert wurden.
Ein Beispiel sind Margot Liu („Pepita“) und Marta Halusa („Peter“), ein Tanz- und Lebenspartnerinnenpaar, das sich 1932 in Hamburg kennenlernte. Beide gerieten wegen ihrer politischen Einstellung und sexuellen Orientierung ins Visier der Gestapo, Liu zusätzlich wegen ihrer jüdischen Herkunft. Zwischen 1939 und 1945 wurden sie mehrfach inhaftiert. Im April 1945 flohen sie bei einer Gefängnisüberführung gemeinsam. 1949 zogen sie nach England und lebten dort bis zu Lius Tod 1993 zusammen; Halusa starb 1999.
Das NS-Regime propagierte die kinderreiche, „erbgesunde“ Familie. 1934 trat das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Auf dieser Grundlage wurden vermeintlich „erbkranke“ Menschen sowie viele Schwule, Lesben und Transpersonen zwangssterilisiert. August Albert Zgorzelski etwa wurde 1938 wegen homosexueller Kontakte zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt; 1939 ordnete das Erbgesundheitsgericht Bochum seine Zwangssterilisierung an.
Ab April 1936 konnten Menschen, die nach § 175, § 175a oder § 176 verurteilt worden waren, in polizeiliche Vorbeugehaft genommen und ohne Gerichtsurteil in Konzentrationslager eingewiesen werden. Bereits zuvor waren Homosexuelle im Rahmen der Maßnahmen gegen „Gewohnheitsverbrecher“ und „Asoziale“ verschleppt worden. Die Einweisungen sollten isolieren und abschrecken. Viele Verurteilte kamen direkt nach ihrer Haftstrafe durch Gestapo oder Kriminal
