An der Universität Bremen sorgt eine Nachricht aus Russland für Unruhe: Die Forschungsstelle Osteuropa (FSO) gilt dort seit August 2026 als „unerwünschte Organisation“. Direktorin Susanne Schattenberg war davon überrascht. Die FSO dokumentiert und erforscht autoritäre Regime und Protest im postsowjetischen Raum, ihre Länderanalysen berichten regelmäßig über Russlands Krieg gegen die Ukraine. Einen Standort in Russland hatte die Forschungsstelle nie – vielleicht war sie deshalb für die russischen Behörden zunächst weniger relevant.

Harmlos ist die Entscheidung trotzdem nicht. Die FSO gehört zur Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO), die in Russland bereits seit zwei Jahren als extremistische Organisation eingestuft ist. Am 14. Februar 2024 setzte das russische Justizministerium die DGO zusätzlich auf die Liste der „unerwünschten Organisationen“. Damit ist der DGO jede Tätigkeit in Russland untersagt. Russische Staatsangehörige und Organisationen machen sich strafbar, wenn sie mit ihr zusammenarbeiten, an Veranstaltungen teilnehmen oder an ihren Publikationen mitwirken. Es drohen Geldstrafen, im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren.

„Die Justiz hat uns erkennbar im Blick“

Schattenberg bezeichnet die Einstufung der FSO trotz der früheren Extremismus-Klassifizierung als nicht harmlos. Die russische Justiz habe die Forschungsstelle damit erkennbar im Blick. Vor allem russische Beschäftigte seien verunsichert – wegen möglicher Reisen nach Russland und wegen der Sicherheit ihrer Angehörigen.

Die FSO will gegen die Entscheidung klagen und wird dabei finanziell vom Bremer Senat unterstützt. Mit einem Erfolg vor russischen Gerichten rechnen die Beteiligten nicht. Trotzdem wollen sie sich gegen die russische Diffamierung wehren. Die Klage soll nach Einschätzung Schattenbergs außerdem mehr sein als ein symbolischer Schritt: Die Forschungsstelle erhofft sich Informationen über die Gründe der Einstufung. Daraus könnte sich ablesen lassen, welche Organisationen als Nächstes betroffen sein könnten.

Für das Verfahren müssen Vollmachten und das Statut der FSO ins Russische übersetzt und bis Mitte November eingereicht werden. Beraten ließ sich die Forschungsstelle vom russischen Menschenrechtsanwalt Kirill Koroteev. Er vertritt seit 20 Jahren Organisationen und Personen, die in Russland als unerwünscht, extremistisch oder ausländische Agenten eingestuft wurden, und lebt inzwischen außerhalb Russlands. Vor Ort vertritt die FSO ein Moskauer Anwalt, der weiterhin praktizieren darf und bereits ähnliche Fälle übernommen hat.

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Als möglichen nächsten Schritt erwartet Schattenberg eine Einstufung der FSO als extremistische Organisation – so, wie es zuvor bei der DGO geschehen ist. Außerdem rechnet sie mit Hackerangriffen. Die Universität Bremen war kürzlich Ziel eines Cyberangriffs auf ihre Cloud; gegen die FSO habe sich dieser Angriff laut Schattenberg nicht gerichtet. Trotzdem kontrolliert die Forschungsstelle ihre Datenflüsse verstärkt, um unbefugte Zugriffe möglichst schnell zu erkennen. Bei vergleichbaren Attacken seien nach ihrer Einschätzung persönliche Daten abgegriffen worden, um kompromittierendes Material zu sammeln und Betroffene unter Druck setzen zu können.

Forschung ohne direkten Draht

Institutionell ist die wissenschaftliche Arbeit der FSO bisher nur begrenzt zusätzlich eingeschränkt. Seit dem russischen Vollangriff auf die Ukraine 2022 reist die Forschungsstelle nicht mehr nach Russland. Zunächst geschah das aus Solidarität mit der Ukraine, später untersagte Deutschland die institutionelle Zusammenarbeit. Russland stellte Menschen aus „unfreundlichen Staaten“ zudem keine Visa mehr aus.

Viele frühere Kooperationspartner leben inzwischen außerhalb Russlands oder befinden sich dort in „innerer Emigration“. Besonders eng arbeitete die FSO mit der Moskauer Menschenrechtsorganisation Memorial zusammen. Memorial wurde 2022 in Russland geschlossen und als extremistisch eingestuft. Mehrere frühere Archivmitarbeiter arbeiten inzwischen in Bremen. Auch mit einem Soziologie-Labor für kritische Meinungsforschung gab es eine Zusammenarbeit; dessen Mitarbeiter leben mittlerweile ebenfalls in Deutschland. Die bisherigen Kooperationen bestehen laut Schattenberg weitgehend weiter – allerdings außerhalb Russlands.

Direkte Kommunikation mit Menschen in Russland ist kaum noch möglich. Ehemalige russische Kollegen erklärten, sie wüssten nicht, wie die Lage vor Ort sei. Aus Angst vor Überwachung wagten sie teilweise nicht, andere anzurufen oder nachzufragen. Exilmedien verfügen weiterhin über ein großes Netzwerk von Journalisten in Russland, doch für wissenschaftliche Kontakte ist der Weg deutlich holpriger geworden.

Die Einstufung verändert vor allem das Sicherheitsgefühl der russischstämmigen Kolleginnen und Kollegen und möglicherweise die Zugänglichkeit wissenschaftlicher Informationen in Russland. Die FSO befürchtet, dass Bibliotheken erneut gesäubert und ihre Bücher und Schriften aus dem öffentlichen Zugang entfernt werden könnten. Russische Wissenschaftler könnten die Arbeiten der Forschungsstelle künftig nicht mehr gefahrlos zitieren. Auf die Archivquellen der FSO haben sie bereits seit Längerem keinen Zugriff.

Eine weitere Einschränkung der Nutzung von Forschungsergebnissen könnte die wissenschaftliche Gemeinschaft erneut in zwei voneinander getrennte Teile spalten. Dann entstünden künstliche Wissensgrenzen – ohne gegenseitigen Zugriff auf Forschung und Quellen. Das klingt trocken, betrifft aber ganz konkrete Arbeit: Bücher, Archive, Zitate, Kontakte. Dinge, die sonst einfach zum Alltag an einem Institut gehören.

Ein Teil einer langen Liste

Die DGO hatte nach ihrer Einstufung angekündigt, die kritische Auseinandersetzung mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den Entwicklungen in Russland fortzusetzen und darüber zu informieren. Die Verantwortung gegenüber russischen Kooperationspartnern wolle sie dabei berücksichtigen. Nach dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) und dem Akademischen Netzwerk Osteuropa (akno e.V.) ist die DGO die dritte wissenschaftlich profilierte Institution in Deutschland auf der russischen Liste. Zusätzlich stehen zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen darauf.

Die Liste der „unerwünschten ausländischen Organisationen“ umfasst laut den angegebenen Daten 393 Organisationen. Erfasst werden sie durch Entscheidungen des russischen Generalstaatsanwalts und anschließende Anordnungen des Justizministeriums. Die Tabelle nennt jeweils Organisation, Land, das Datum der Anordnung des Justizministeriums, das Datum der Entscheidung des Generalstaatsanwalts und die Quelle.

Der Zeitraum reicht bei den Entscheidungen des Generalstaatsanwalts vom 28. Juli 2015 bis zum 18. August 2026; die Anordnungen des Justizministeriums reichen vom 29. Juli 2015 bis zum 28. August 2026. Die ersten Einträge betreffen überwiegend Organisationen aus den USA: Das National Endowment for Democracy wurde am 28. Juli 2015 entschieden und am 29. Juli 2015 angeordnet. Beim Open Society Institute Assistance Foundation und den Open Society Foundations folgten Entscheidung am 26. November 2015 und Anordnung am 1. Dezember 2015. Die U.S. Russia Foundation kam mit Entscheidung vom 3. Dezember 2015 und Anordnung vom 7. Dezember 2015 hinzu.

Ab 2017 folgen unter anderem Organisationen aus dem Vereinigten Königreich, Rumänien, Deutschland, Litauen und Frankreich. Mehrere Einrichtungen wurden am selben Tag gemeinsam aufgeführt: sieben Organisationen mit Bezug zu Falun Gong am 17. beziehungsweise 21. Juli 2020, vier Organisationen der „New Generation“-Bewegung am 23. beziehungsweise 30. August 2021 sowie mehrere Menschenrechtsorganisationen des Human Rights House am 5. beziehungsweise 24. Juli 2023.

Vertreten sind Organisationen aus zahlreichen Ländern: den Vereinigten Staaten, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Kanada, Polen, der Ukraine, Litauen, Lettland, Tschechien, den Niederlanden, Norwegen, der Schweiz, Finnland, Estland, Belgien, Georgien, Japan, der Türkei, Österreich, Dänemark, Schweden, Spanien, Italien, Bulgarien, Rumänien, Portugal, Serbien, Luxemburg, Ungarn, Moldau, der Mongolei, Zypern, Armenien, Montenegro und Liechtenstein.

Bei einigen Einträgen ist kein Land angegeben. Dazu gehören das Antikriegskomitee Russlands, Feminist Anti-War Resistance, das Civil Network Community „Peace. Progress. Human Rights“, die Civic Solidarity Platform, W Group, „Russland der Zukunft“ und die Bewegung zum Schutz der Wählerrechte „Golos“.

Die Einträge reichen von Demokratie- und Wahlbeobachtungsorganisationen über Menschenrechts- und Antikorruptionsorganisationen, Medien- und Journalistenverbände, Forschungsinstitute, Universitäten und akademische Einrichtungen bis zu Umweltorganisationen, Stiftungen, humanitären und religiösen Organisationen. Darunter sind Gruppen mit Bezug zu Russland, der Ukraine, Belarus, dem Kaukasus und indigenen Gruppen. Ab 2022 nimmt die Zahl der monatlich aufgeführten Organisationen deutlich zu; besonders viele Ein