An der Universität Bremen blickt Heinz Rothgang auf einen Kalender, der kaum Luft lässt. Der 63-jährige Gesundheitsökonom ist eines von 13 Mitgliedern der Strukturkommission Pflege der Bundesregierung. Bis Ende Januar 2027 soll das Gremium Vorschläge für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung vorlegen; zum 1. Juli 2027 strebt die Bundesregierung eine strukturelle Pflegereform an. Ein sportlicher Plan, vorsichtig gesagt.

Rothgang leitet an der Universität Bremen die Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung am Socium Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik. Vor der ersten Sitzung ist er skeptisch, ob die Kommission unter diesem Zeitdruck erfolgreich sein kann. Politische Kompromisse seien bislang nicht erreicht worden, nun sollen ausschließlich Fachleute die schwierige Vorarbeit leisten. Anders als in der Rentenkommission sitzen keine aktiven Abgeordneten der Koalitionsparteien im Pflegegremium. Die direkte Rückkopplung zu politischen Mehrheiten fehlt damit.

Ein Auftrag, der fast das ganze System umfasst

Das Bundeskabinett setzte die Kommission am 14. Oktober 2026 ein. Vorausgegangen war die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann am 11. September 2026. Vorsitzender ist Prof. Dr. Georg Cremer, Co-Vorsitzende Prof. Gabriele Kuhn-Zuber. Neben Prof. Dr. Heinz Rothgang gehören Prof. Dr. Christine Arentz, Michaela Evans-Borchers, Jürgen Graalmann, Prof. Dr. Martina Hasseler, Prof. Dr. Dörte Heger, Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Hans-Dieter Nolting, Prof. Dr. Gregor Thüsing und Rita Zöllner dem Gremium an.

Eine Geschäftsstelle stellt das Bundesgesundheitsministerium bereit, zusätzliche wissenschaftliche Expertise kann hinzugezogen werden. Die Kommission soll die Ausgabenentwicklung analysieren, eine nachhaltige Finanzierung empfehlen, die Versorgung effizienter gestalten und Prävention und Rehabilitation besser verzahnen.

Auf der Liste stehen außerdem die angemessene Versorgung Pflegebedürftiger, ein möglicher Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, die Finanzierung ambulanter und stationärer Pflege sowie die unterschiedlichen Finanzierungslogiken beider Bereiche. Auch das Verhältnis von Versicherungsleistungen und staatlicher Fürsorge, die Begrenzung der Eigenanteile, Fehlanreize und ineffiziente Mittelverwendung gehören zum Auftrag. Einnahmen und Ausgaben sollen dauerhaft zusammenpassen. Das klingt nüchtern, betrifft aber am Ende sehr konkrete Fragen: Wer zahlt, wenn ein Pflegeheimaufenthalt Jahre dauert? Und wann wird aus dem Eigenanteil eine Rechnung, die niemand mehr stemmen kann?

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Rothgang hält einen gemeinsamen, von allen Mitgliedern getragenen Kompromiss für entscheidend. Normalerweise brauche es dafür mehr Zeit. Trotzdem nimmt er teil – in der Hoffnung auf einen tragfähigen Kompromiss und darauf, eigene Einflussmöglichkeiten nutzen zu können.

Neun Milliarden hier, zwölf Milliarden dort

Die Regierung arbeitet zweistufig. Das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, soll die Finanzen kurzfristig stabilisieren. Danach soll die Strukturkommission den grundlegenden Umbau des Systems vorbereiten. Den PNOG-Regierungsentwurf beschloss das Kabinett am 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat sollen nach aktuellem Zeitplan im Dezember 2026 darüber entscheiden. Bis zu einer späteren gesetzlichen Reform gelten die Änderungen des PNOG.

Im bereits vom Kabinett beschlossenen Pflegeneuordnungsgesetz sind für 2028 Kürzungen von rund neun Milliarden Euro vorgesehen; bis 2030 soll der Umfang auf mehr als zwölf Milliarden Euro steigen. Rothgang warnt davor, „Einsparungen“ mit Leistungskürzungen gleichzusetzen. In einer alternden Gesellschaft mit wachsendem Pflegebedarf hält er zusätzliche Kürzungen nicht für eine ausreichende Lösung.

Linnemann bezifferte das erwartete Defizit der Pflegeversicherung auf rund 8 Milliarden Euro im Jahr 2027 und mehr als 15 Milliarden Euro im Jahr 2028. Der Regierungsentwurf sieht vor, ab dem 1. Juli 2027 Vorschläge der Kommission umzusetzen und damit eine langfristig auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Das ist eine politische Zielsetzung, kein festgelegter Reforminhalt.

Die Vorgeschichte ist entsprechend unruhig: Am 10. September 2026 nannte Linnemann in seiner ersten Bundestagsrede die erwarteten Defizite. Einen Tag später kündigte er die Kommission in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an. Am 23. September wurde im Gesundheitsausschuss eine Einsetzung im Oktober angekündigt, Ergebnisse sollten spätestens im März 2027 vorliegen. Der PNOG-Entwurf vom 30. September nannte dann den 7. Oktober für die Einsetzung, Vorschläge bis Ende Januar 2027 und Reformen zum 1. Juli 2027 als Ziele. Am 7. Oktober verzögerte sich die Einsetzung, Union und SPD stimmten den Arbeitsauftrag ab; gestritten wurde unter anderem über Obergrenzen für Eigenanteile. Am 14. Oktober folgte die offizielle Einsetzung.

Viele operative Fragen sind offen: die konkreten Reformvorschläge, die Einhaltung des Zeitplans, das Verhältnis der Kommissionsarbeit zu den PNOG-Änderungen und mögliche Veränderungen bei Finanzierung, Eigenanteilen und Leistungsstrukturen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe kritisiert, dass das PNOG bereits zentrale Entscheidungen zu Leistungen, Vergütung und Versorgungsstrukturen treffe, bevor die Kommission ihre Arbeit abgeschlossen habe. Weitere Verbände bezweifeln das Verfahren und den engen Zeitplan. bpa, VDAB und Deutscher Pflegerat bemängeln zudem die geringe Vertretung der Pflegepraxis; Krankenkassen bezweifeln teilweise, dass der Zeitplan zu halten ist.

Wenn das Eigenheim für Pflege draufgeht

Nach Rothgangs Einschätzung kann die Pflegeversicherung die stationäre Pflege schon heute nicht mehr vollständig absichern. Bei langen Aufenthalten im Pflegeheim würden private Vermögen und Eigenheime aufgezehrt. Pflege werde so auch für relativ gut situierte Menschen zum Verarmungsrisiko.

Der ursprüngliche Zweck der Pflegeversicherung sei ein anderer gewesen: Menschen mit durchschnittlicher Rente sollten wegen Pflegekosten nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Dass Pflegeleistungen von Einkommen und Vermögen abhängen, widerspreche dieser Versicherungsidee. Rothgang vergleicht die Situation mit der Gebäude- und Krankenversicherung. Wenn dort der Versicherungsfall eintritt, leistet die Versicherung, ohne vorher das gesamte Privatvermögen zu prüfen.

Seine Forderung lautet deshalb: Die Eigenanteile müssen gedeckelt werden. In anderen Versicherungen seien Selbstbehalte vorher festgelegt. In der Pflegeversicherung dagegen seien die Versicherungsleistungen fixiert, während die Eigenanteile unbegrenzt steigen könnten. Eine Gegenposition will Pflegeleistungen stärker an Einkommen und Vermögen koppeln und enger mit der staatlichen „Hilfe zur Pflege“ verbinden.

Verhandlungsfähig sei seine Forderung trotzdem, meint Rothgang, weil die Begrenzung der Eigenanteile ausdrücklich im Kommissionsauftrag genannt wird. Er setzt auf ein Gesamtpaket aus Finanzierung, Verteilung und Wirksamkeit, in dem alle Beteiligten zumindest Teile ihrer Ziele wiederfinden.

Weniger umstritten könnten aus seiner Sicht andere Schritte sein: Die Ausbildungskosten von Pflegekräften könnten aus Steuermitteln finanziert werden, ebenso die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Pflege könnte fallen. Außerdem könnte die gesetzliche Krankenversicherung die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen übernehmen. Das würde der Pflegeversicherung zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraum verschaffen.

Was die Kommission nicht mit der Krankenversicherung zu tun hat

Die Strukturkommission Pflege ist nicht mit der parallel arbeitenden FinanzKommission Gesundheit zu verwechseln. Letztere befasst sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung und soll bis Ende 2026 einen Strukturbericht vorlegen. Das GKV-Sparpaket tritt ab 1. Januar 2027 in Kraft. Die Strukturkommission Pflege arbeitet dagegen zur Pflegeversicherung nach SGB XI.

Für den Hausnotruf sind derzeit keine konkreten Änderungen absehbar. Der PNOG-Entwurf verändert nach aktuellem Stand den Anspruch auf Hausnotrufleistungen nicht; der Anspruch nach Produktgruppe 52 und § 40 SGB XI bleibt unberührt. Die ersten Vorschläge der Kommission werden ohnehin erst Ende Januar 2027 erwartet. Für Gerätebestellungen, Bestandsübernahmen oder den Start als Hausnotrufanbieter gibt es derzeit keinen genannten regulatorischen Grund für eine Verzögerung.

Wie groß der Druck tatsächlich ist, lässt sich in den Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen. Dort finden sich Leistungen der Pflegeversicherung, Zahl und Struktur der Versicherten sowie die Entwicklung der Finanzen von 1995 bis 2025. Zur Finanzentwicklung stehen barrierefreie PDF- und nicht barrierefreie Excel