Heute vor 65 Jahren, am 30. Oktober 1961, schlossen Deutschland und die Türkei das deutsch-türkische Anwerbeabkommen. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen knapp 870.000 Arbeitskräfte aus der Türkei nach Westdeutschland; andere Angaben sprechen von fast 900.000 Menschen. Sie arbeiteten in Stahlwerken, Autofabriken, Bergwerken und weiteren Industriebetrieben – oft dort, wo die Arbeit schwer, laut und körperlich zermürbend war.

Beim Festakt zum 65. Jahrestag würdigte Bundeskanzler Friedrich Merz am 20. Oktober 2026 die Beiträge der früheren Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufbau Deutschlands. Für viele Beteiligte fällt die finanzielle Bilanz im Alter allerdings bitter aus. An der Uni Duisburg-Essen schaut man heute, am 30.10.2026, auf Zahlen, die wenig Feststimmung übrig lassen.

Wenn Zuschläge nicht fürs Alter zählen

2025 erhielten Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit im Durchschnitt 890 Euro gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente im Monat. Bei deutschen Staatsangehörigen waren es 1.250 Euro. Die Differenz: 360 Euro beziehungsweise knapp 29 Prozent. Rund ein Drittel der türkischstämmigen Rentnerinnen und Rentner gilt als armutsgefährdet.

Die Arbeitsplätze waren für die deutsche Wirtschaft wichtig, wurden aber häufig relativ niedrig entlohnt. Eine WSI-Untersuchung von 2014 stellte fest, dass angeworbene Beschäftigte oft in unteren Lohngruppen arbeiteten. Überstunden und Zuschläge für schwere Arbeiten konnten die niedrigen Stundenlöhne zunächst teilweise ausgleichen. In der Stahlindustrie bedeuteten Nacht-, Feiertags- und Wochenendschichten zwar mehr Geld auf dem Konto – für die spätere Rente zählten die Zuschläge jedoch nicht mit, weil nur das Grundgehalt in die Berechnung einging.

Als ab Mitte der 1970er-Jahre Industriearbeitsplätze wegfielen, traf es diese Beschäftigten häufig zuerst. Überstundenmöglichkeiten verschwanden, Arbeitslosigkeit nahm zu, und neue Stellen waren nicht unbedingt gleich bezahlt. Niedrige Löhne und längere Zeiten ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung drücken die Rentenansprüche, denn die gesetzliche Rente hängt von Einkommen und Beitragsdauer ab.

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Wer erst mit 25 oder 30 Jahren nach Deutschland kam, hatte zudem weniger Versicherungsjahre als jemand, der schon mit 17 oder 18 ins Berufsleben eingestiegen war. Versicherungszeiten in der Türkei können dort eigene Rentenansprüche begründen, erhöhen aber grundsätzlich nicht die aus deutschen Beiträgen berechnete Rente.

Frauen, Krankheit und unterbrochene Erwerbsbiografien

Besonders groß ist die Lücke bei Frauen. Türkischstämmige Rentnerinnen erhielten durchschnittlich 687 Euro Altersrente; Frauen mit türkischer Staatsangehörigkeit kamen bei Alters- oder Erwerbsminderungsrenten ebenfalls auf 687 Euro. Deutsche Frauen erhielten durchschnittlich 1.046 Euro. Der Unterschied lag damit bei mehr als 34 Prozent, ungefähr ein Drittel.

Viele Frauen wurden direkt angeworben, unter anderem für die Textil- und Lebensmittelindustrie sowie die Elektroproduktion. Damals verdienten sie häufig deutlich weniger als Männer. Später kamen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Teilzeit und längere Erwerbsunterbrechungen hinzu. Ein Bamf-Forschungsbericht von 2013 stellte fest, dass ältere Migrantinnen besonders häufig von geringen Einkommen, seltener Vollzeitbeschäftigung und längeren Arbeitslosigkeitszeiten betroffen waren.

Unbezahlte Familienarbeit wird bei der Rentenberechnung nur berücksichtigt, wenn gesetzlich anerkannte Zeiten vorliegen. Kindererziehungszeiten landen außerdem nicht automatisch im Rentenkonto, sondern müssen beantragt werden. Sprachbarrieren und fehlende Kenntnisse über die eigenen Ansprüche machten diesen Schritt für viele Betroffene zusätzlich schwierig. Anerkannte Kindererziehungs- und Pflegezeiten können die Nachteile nur teilweise ausgleichen.

40 bis 50 Prozent der türkischstämmigen Rentnerinnen und Rentner haben höchstens einen Grundschulabschluss oder keinen Schulabschluss. Viele arbeiteten in niedrig qualifizierten, körperlich belastenden Berufen. Häufigere Arbeitslosigkeit unterbrach die Versicherungszeiten. Arbeitsunfälle und dauerhafte körperliche Belastungen zwangen etliche ehemalige Gastarbeiter, vorzeitig in Rente zu gehen. Türkischstämmige Rentner beziehen mehr als doppelt so häufig eine Erwerbsminderungsrente wie Rentner insgesamt.

Grundsicherung, Scham und ein komplizierter Zuschlag

Im Juni 2026 bezogen 9,3 Prozent der älteren Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit Grundsicherung im Alter. Bei deutschen Staatsangehörigen waren es 2,7 Prozent. Anspruch darauf haben Menschen, deren Einkommen, Rente und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reichen. Der Anteil türkischstämmiger Rentner, die Grundsicherung beziehen, ist damit dreimal so hoch wie bei deutschen Rentnern.

Viele beantragen die Sozialhilfe trotzdem nicht. Scham, Stolz, manchmal auch schlicht Unwissenheit halten sie davon ab. Dann wird mit den geringen Zahlungen gerechnet, Monat für Monat. Laut Mikrozensus 2025 galten 31,5 Prozent der Rentnerinnen und Rentner aus früheren Anwerbestaaten als armutsgefährdet; bei Ruheständlern ohne Migrationshintergrund waren es 17 Prozent. Ältere Menschen mit Migrationsgeschichte besitzen zudem seltener Wohneigentum und müssen daher häufiger auch im Ruhestand Miete zahlen.

Die Grundrente ist dabei nicht dasselbe wie die Grundsicherung. Sie ist ein Zuschlag für langjährig Versicherte mit vergleichsweise niedrigem Einkommen. Dafür sind unter anderem mindestens 33 Jahre mit anrechenbaren Zeiten nötig. Versicherungszeiten aus vielen Staaten können berücksichtigt werden, türkische Versicherungszeiten bilden bei dieser Prüfung jedoch eine Ausnahme. 28 anrechenbare Jahre in Deutschland und zehn Versicherungsjahre in der Türkei reichen deshalb nicht für die erforderlichen 33 Jahre. Ohne weitere anrechenbare Zeiten besteht dann kein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag.

Zwischen zwei Ländern

2025 wurden nach Angaben der Rentenversicherung 85.000 Renten in die Türkei überwiesen. Einige Rentner ziehen wegen der niedrigeren Lebenshaltungskosten dorthin. Im höheren Alter kehren viele jedoch nach Deutschland zurück, um näher bei ihren Familien zu sein. Besonders Menschen über 75 kommen laut einer Sozialarbeiterin vermehrt zurück.

Der Wechsel ist nicht immer leicht: ein Sommer in der Türkei, dann wieder Deutschland, Behördengänge, Wohnungen, Arzttermine, Kinder und Enkel. In den Moscheen finden ältere Musliminnen und Muslime deshalb mehr als nur einen religiösen Ort. Sie sind Treffpunkt, Beratungsstelle und sozialer Schutzraum. Dort gibt es Unterstützung, Kontakte, Anerkennung und Respekt – Dinge, die im Alltag schnell fehlen können. Der Sozialdienst muslimischer Frauen berät ältere Menschen deshalb regelmäßig in Moscheen.

Die Menschen, die vor Jahrzehnten in den Fabrikhallen, Schichten und Werkstätten dieses Landes gearbeitet haben, gehören längst zur Geschichte Deutschlands. Ihre Renten erzählen allerdings auch von niedrigen Löhnen, fehlenden Versicherungsjahren, unterbrochenen Lebensläufen und einem System, das Zuschläge, Familienarbeit und grenzüberschreitende Biografien nur teilweise auffängt.