Sabri Aydin war 26 Jahre alt, als er im Sommer 1961 nach Deutschland kam. Heute ist er 91. Drei Tage nach seiner Ankunft stand er im Ruhrgebiet im Bergbau, rund 90 Meter unter Tage. Später holte er seine Frau und seine Söhne nach. Aydin gilt als einer der letzten noch lebenden Gastarbeiter der ersten Generation. Eine Biografie, die nach Kohlenstaub klingt – und nach einem Leben, das längst nicht mehr in die Schublade „Gastarbeiter“ passt.

Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei in Bad Godesberg ihr Anwerbeabkommen. Deutschland brauchte Arbeitskräfte, die Türkei hoffte auf weniger Arbeitslosigkeit, Devisen und einen Modernisierungsschub. Heute leben fast eine Million Menschen mit türkischem Hintergrund in Nordrhein-Westfalen; bundesweit sind es rund drei Millionen Menschen mit türkischem Zuwanderungshintergrund. Sie bilden sowohl unter den ausländischen Staatsangehörigen als auch unter den Menschen mit Migrationshintergrund die größte Gruppe.

Als Arbeitskräfte dringend gebraucht wurden

Das Abkommen entstand während der Regierung Adenauer III. Sein Ausgangspunkt war der westdeutsche Wirtschaftsaufschwung. Vor allem Landwirtschaft und Bergbau suchten Leute. Die Bundesregierung wollte ab 1955 ausländische Arbeitskräfte holen, um den Mangel auszugleichen und den Anstieg von Lohnforderungen zu begrenzen. Trotz Vereinbarungen mit Italien, Spanien und Griechenland wurde es nicht leichter: 1959 berichtete der „Spiegel“ von einem anhaltenden Wettbewerb deutscher Unternehmen um Arbeitskräfte.

Arbeitsminister Theodor Blank rechnete trotz Rationalisierung und Mechanisierung mit weiter steigendem Bedarf. Seit spätestens Ende der 1950er-Jahre herrschte Vollbeschäftigung. 1960 standen 153.161 Arbeitslosen 487.746 offene Stellen gegenüber. Die Arbeitslosenquote lag ab 1961 trotz Zuwanderung meist unter 1 Prozent; eine Ausnahme war 1967 während der „kleinen Rezession“. Gewerkschaften setzten kräftige Lohnsteigerungen durch, die Reallöhne stiegen zwischen 1950 und 1960 um 67 Prozent. Die schrittweise Einführung der 40-Stunden-Woche ab 1956, der Aufbau der Bundeswehr und die Wehrpflicht verschärften die Knappheit zusätzlich. Zeitgenössisch wurde sogar erwartet, dass Streitkräfte und Rüstungsindustrie noch mehr Beschäftigte benötigen würden.

Die Bundesrepublik hatte bereits Anwerbeabkommen mit Italien (1955), Griechenland und Spanien (1960) geschlossen. Es folgten die Türkei (1961), Marokko und Südkorea (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Die Arbeitsmigration sollte über die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gesteuert werden: Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten sollten kontrollierbar bleiben, ebenso die Einhaltung von Tarifverträgen.

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Die Initiative für das türkische Abkommen ging laut den angeführten Darstellungen von Ankara aus. Die Türkei wuchs seit Langem schneller, als ihre Wirtschaft Arbeitsplätze schaffen konnte. Hohe Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung machten eine zeitweise Arbeitsmigration attraktiv. Überweisungen sollten das türkische Handelsbilanzdefizit gegenüber Deutschland ausgleichen und die Leistungsbilanz stabilisieren. 1972 überwiesen türkische Arbeitnehmer rund 2,1 Milliarden DM in die Türkei – mehr als das Handelsbilanzdefizit von 1,8 Milliarden DM. Auch 1973 lagen die Überweisungen über dem Außenhandelsdefizit.

Ganz aus dem Nichts kam die Vereinbarung nicht. 1956 begann ein Fortbildungsprojekt für türkische Handwerker. 1957 bot Bundespräsident Theodor Heuss an, 150 türkische Berufsschulabsolventen zur Ausbildung einzuladen. 1960 kamen bereits rund 2.500 türkische Arbeitskräfte aus eigener Initiative nach Deutschland. Gleichzeitig blieb die Bundesregierung zunächst zurückhaltend: Theodor Blank befürchtete Konflikte wegen religiös-kultureller Unterschiede, und Anton Sabel, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung, erklärte im September 1960, ein Abkommen mit der Türkei sei arbeitsmarktpolitisch nicht notwendig.

Dann fiel nach dem Mauerbau im August 1961 der Zustrom von Arbeitskräften aus der DDR weg. Zwei Monate später stimmte die Bundesregierung dem türkischen Drängen zu – auch, weil eine Ablehnung als Diskriminierung hätte verstanden werden können. Im Kalten Krieg war die Türkei ein wichtiges NATO-Mitglied an der Südostflanke der Sowjetunion. Die wirtschaftliche und politische Stabilität des Landes lag damit auch im Interesse westlicher Staaten.

Aus zwei Jahren wurde ein ganzes Leben

Ursprünglich war der Aufenthalt auf zwei Jahre begrenzt. Danach sollten die Arbeiter zurückkehren und durch neue Arbeitskräfte ersetzt werden; Familiennachzug war zunächst nicht vorgesehen. Das Rotationsprinzip klang auf dem Papier sauber, funktionierte aber in den Betrieben nicht dauerhaft. Deutsche Unternehmen wollten angelernte Arbeiter behalten, die ihre Maschinen, Schichten und Handgriffe kannten.

Die Neufassung des Abkommens vom 19. Mai 1964 setzte die Rotation außer Kraft und erlaubte den Familiennachzug. Die ersten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse waren grundsätzlich auf ein Jahr befristet, das Abkommen von 1961 sah einen maximal zweijährigen Aufenthalt vor. Die revidierte Fassung von 1964 hob diese Befristung auf. Aus dem vorübergehenden Aufenthalt wurde, oft ohne großen Plan und Schritt für Schritt, dauerhafte Einwanderung.

Bis zur Anwerbesperre 1973 kamen insgesamt 867.000 türkische Gastarbeiter in die Bundesrepublik; etwa 500.000 kehrten in die Türkei zurück. Die Zahlen zeigen eine ausgeprägte Pendelmigration. Nach der Wirtschaftskrise von 1967 stieg die Bedeutung türkischer Beschäftigter, besonders in der Stahl- und Autoindustrie, wo viele ungelernte Arbeitskräfte gebraucht wurden. Ihre Zahl wuchs von 152.900 im Jahr 1968 auf 453.100 im Jahr 1971. Anfang 1972 stellten türkische Arbeitnehmer die größte Gruppe unter den ausländischen Beschäftigten und lösten die Italiener ab.

Rund 80 Prozent arbeiteten im produzierenden Gewerbe oder in der Bauwirtschaft, etwa 20 Prozent im Dienstleistungssektor. Die meisten waren angelernte Kräfte oder Hilfsarbeiter. Mitat Özdemir kam in den 1960er-Jahren nach Nordrhein-Westfalen und begann am Fließband der Ford-Werke in Köln. Später studierte er Maschinenbau und machte sich in den 1980er-Jahren selbstständig. Er sagt, es sei nicht problematisch, in zwei Ländern eine Heimat zu haben. NRW solle liberal bleiben; seine Kinder und Enkel sollten sich an der weiteren Entwicklung beteiligen, ohne die Türkei zu vergessen.

Kurz nach Beginn der Ölkrise 1973 verhängte die Bundesregierung eine Anwerbesperre für alle Anwerbeländer. Im November 1973 wurde die Anwerbung von Arbeitnehmern aus Nicht-EG-Staaten beendet. Nach zwölf Jahren Abkommen lebten etwa 600.000 Türken in Deutschland. Viele standen nun vor der Wahl: dauerhaft zurückkehren oder bleiben. Eine erneute Arbeitsaufnahme nach einer Rückkehr wurde rechtlich nahezu unmöglich. Während viele griechische und spanische Arbeitnehmer heimkehrten, sank die Zahl türkischer Arbeitnehmer nur geringfügig – von 605.000 im Jahr 1973 auf 578.000 im Jahr 1980.

Der Familiennachzug wurde zum wichtigsten Zuwanderungsweg; 53 Prozent der türkischstämmigen Einwohner kamen nach dem Anwerbestopp auf diesem Weg. Die Zahl türkischer Staatsangehöriger in Deutschland stieg von einer Million 1974 auf 1,4 Millionen 1980. Zwischen 1974 und 1979 nahm der Frauenanteil um etwa 21 Prozent zu, die Zahl der unter 15-Jährigen verdoppelte sich auf rund 420.000. Bürgerkrieg, Militärputsch, Hyperinflation, hohe Arbeitslosigkeit und starkes Bevölkerungswachstum verschlechterten zugleich die Lage in der Türkei. Rückkehrer trafen auf enttäuschte Erwartungen, Fremdheitserfahrungen und Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

Was aus dem Abkommen geblieben ist

Über die wirtschaftlichen Folgen wird bis heute unterschiedlich gesprochen. Die Zuwanderung habe, so eine verbreitete Einschätzung, das Wirtschaftswunder verlängert und zum Aufbau der Sozialsysteme beigetragen. Das Bundesarbeitsministerium erklärte 1976, sie habe bei anhaltendem Wirtschaftswachstum eine deutliche Verkürzung der Arbeitszeit deutscher Beschäftigter ermöglicht. Nach Berechnungen Friedrich Heckmanns konnten zwischen 1960 und 1970 etwa 2,3 Millionen Deutsche von Arbeiter- in Angestelltenpositionen aufsteigen. Karl-Heinz Meier-Braun zufolge stützten die Beiträge ausländischer Arbeitnehmer