Kinderschutz soll im Lehramtsstudium kein Randthema bleiben. Ein Bündnis aus 15 bundesweit aktiven Organisationen fordert, dass angehende Lehrkräfte systematisch lernen, Kinder vor Vernachlässigung sowie psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt zu schützen. Am 14. Oktober 2026 will das Bündnis in Berlin ein bundesweites Forderungspapier vorstellen. Auf dem Podium sprechen unter anderem Noah Dejanović, Initiator des Projekts „Kinderschutz im Studium“, und Tabea Herbst vom Studierendenverband fzs.

Nach Angaben des Bündnisses ist Kinderschutz in der Lehrkräftebildung bislang häufig ein „blinder Fleck“. Lehramtsabsolventinnen und -absolventen können ihr Studium beenden, ohne Anzeichen von Gewalt erkennen oder rechtssicher handeln zu können. Ob betroffene Kinder auf handlungssichere Lehrkräfte treffen, sei dadurch oft vom Zufall abhängig. Zum Bündnis gehören unter anderem Studierendenvertretungen, Gewerkschaften sowie Eltern- und Betroffenenverbände.

Viele Hinweise, viel Verantwortung

Die Zahlen machen den Druck sichtbar: 2025 stellten Jugendämter bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Laut Statistischem Bundesamt war das der vierte Höchststand in Folge. Seit Beginn der Erhebung 2012 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Zusätzlich prüften die Jugendämter rund 268.300 Verdachtsfälle.

Am häufigsten ging es um Vernachlässigung und psychische Gewalt, außerdem um körperliche und sexuelle Gewalt. Viele Kinder waren von mehreren Gewalt- oder Gefährdungsformen gleichzeitig betroffen. Der Anstieg kann teilweise damit zusammenhängen, dass heute genauer hingeschaut und häufiger gemeldet wird. Die Statistik erfasst allerdings nur Fälle, die den Behörden bekannt sind; wie groß das Ausmaß unerkannter Gefährdungen ist, weiß niemand.

Schulen und Kindertagesbetreuungen übermitteln rund 16 Prozent der Hinweise an Jugendämter. Lehrkräfte sehen Kinder nahezu täglich. Mit guter Vorbereitung können sie dazu beitragen, dass betroffene Kinder Unterstützung erhalten – nicht irgendwann, sondern dann, wenn es darauf ankommt.

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Die Statistik unterscheidet vier Arten der Kindeswohlgefährdung: Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung und sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen sind möglich, weil Kinder und Jugendliche gleichzeitig von mehreren Gefährdungsarten betroffen sein können. Detaillierte Ergebnisse, darunter die Zahl der je Kind festgestellten Gefährdungsarten, enthält die Übersichtstabelle des Statistischen Berichts in den Zeilen 83 bis 86. Die Zeitreihe „Kindeswohlgefährdungen nach Art der Kindeswohlgefährdung“ ist über GENESIS-Online abrufbar.

Eine akute Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl bereits erheblich geschädigt wurde oder eine solche Schädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist – und die Sorgeberechtigten die Situation nicht abwenden können oder nicht abwenden. Bei einer latenten Kindeswohlgefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, es gibt aber gewichtige Hinweise auf eine akute Gefährdung oder diese kann nicht ausgeschlossen werden. Ein Beispiel sind ärztlich festgestellte Verletzungen, die auf eine Gefährdung hinweisen, von den Eltern aber verharmlost oder bestritten werden.

Ergebnisse zu akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen stehen in GENESIS-Online bereit: Tabelle 22518-0001 bietet Grunddaten, Tabelle 22518-0005 schlüsselt nach Alter und Geschlecht auf, Tabelle 22518-0010 nach Bundesländern. Weiterführende Definitionen und Abgrenzungen enthält der Qualitätsbericht.

Kinderschutz wird in Erfurt geübt

An der Universität Erfurt gehört Kinderschutz zur Ausbildung von Lehrkräften für Grundschulen, Regelschulen, berufsbildende Schulen und Förderpädagogik. Im Komplexen Schulpraktikum absolvieren angehende Grund- und Regelschullehrkräfte einen verpflichtenden Begleitkurs. Das Praktikum verbindet fachwissenschaftliche, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studieninhalte mit der Schulpraxis.

Geleitet wird der Kurs von Victoria Eckardt vom Kinder- und Jugendschutzdienst HAUT-NAH. Auf dem Programm stehen Formen und Anzeichen von Kindeswohlgefährdung, Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Fragen für Lehrkräfte, Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Fallbeispiele. Dazu kommt der Austausch über konkrete Fragen und die Vorbereitung auf emotional belastende Situationen im Schulalltag.

Es geht also nicht nur darum, Warnsignale auswendig zu lernen. Der Kurs soll auch vermitteln, wie Lehrkräfte mit Zweifeln, möglichen Fehlentscheidungen und Konflikten mit Beteiligten umgehen können. Benjamin Dreer-Göthe von der Erfurt School of Education betont, dass neben Wissen und individueller Handlungskompetenz klare Verfahren, Teamarbeit und Unterstützung im schulischen Umfeld erforderlich sind. Schulen und Schulverwaltungen müssten geeignete Unterstützungsstrukturen schaffen und das Wohlbefinden der Lehrkräfte berücksichtigen.

Kati Unger, ehemalige Lehramtsstudentin in Erfurt, promoviert an der Universität Erfurt zum Thema „Kinderschutz als Anforderung und Ressource von Lehrkräften“. Sie untersucht, welche Anforderungen Kinderschutzprozesse an Lehrkräfte stellen, welche Ressourcen ihnen zur Bewältigung zur Verfügung stehen und wie sich die Prozesse auf das persönliche und berufliche Wohlbefinden auswirken. Außerdem fragt sie, welche Bedingungen eine nachhaltige, verantwortungsvolle und gesundheitsförderliche Umsetzung ermöglichen.

Gemeinsam mit Benjamin Dreer-Göthe hat Unger einen internationalen Forschungsüberblick zu Anforderungen, emotionalen Belastungen und Unterstützungsbedarfen von Lehrkräften im Kinderschutz veröffentlicht. Darin wurden verschiedene Handlungsfelder identifiziert, um Anforderungen und Ressourcen in der schulischen Kinderschutzarbeit systematisch zu untersuchen. Die Ergebnisse sollen Grundlagen für gezieltere Unterstützungsangebote schaffen, die über reine Wissensvermittlung in Fortbildungen hinausgehen.

Recht, Medizin und die Frage nach dem Wohl

Im Studium Fundamentale können Studierende aller Bachelor-Fächer die Veranstaltung „Kindeswohl: Förderung – Schutz – Recht“ besuchen. Die regelmäßig von der Professur für Kirchenrecht angebotene Reihe betrachtet Kindeswohl aus rechtlicher, medizinischer, sozialer, psychologischer, theologischer und ethischer Perspektive.

Fachleute wie Therapeutinnen, Therapeuten und Ärztinnen und Ärzte halten Vorträge. Zusätzlich gibt es Austauschmöglichkeiten mit Praktikerinnen und Praktikern aus Schule, Jugendarbeit und Krisenintervention. Die Veranstaltungsreihe erhielt den „Preis für Internationalisierung“ der Universität Erfurt und wurde 2023 in die Best-Practice-Liste des Projekts HRK ADVANCE aufgenommen.

Prof. Dr. Myriam Wijlens und Dr. Yeshica Marianne Umaña Calderón veröffentlichten im Dezember 2025 das englischsprachige Fach- und Lehrbuch „The Wellbeing of the Child: Promotion – Protection – Rights“ im LIT Verlag. Beiträge stammen unter anderem von Expertinnen und Experten aus UN-Institutionen, Wissenschaft, Kirchen und beruflicher Praxis.

Behandelt werden die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, Wahrheitsmechanismen und Schutzmaßnahmen gegen wiederholten systematischen Missbrauch, die Beteiligung von Kindern an öffentlichen Entscheidungen, ethische Fragen zu künstlicher Intelligenz, psychologische und medizinische Folgen der Corona-Pandemie sowie aktuelle Schutzbestimmungen, auch innerhalb der katholischen Kirche.

Die Beispiele aus Lehre, Praxis und Forschung zeigen, wie die Universität Erfurt Kinderschutz miteinander verknüpft. Ihr Ausbildungs- und Forschungsmodell versteht die Universität als Beispiel für die bundesweit geforderte systematische Verankerung des Kinderschutzes in der Lehrkräftebildung.

Zu den Daten des Statistischen Bundesamts gehören außerdem Inobhutnahmen Minderjähriger nach unbegleiteter Einreise. Die genaue Zahl der betroffenen Minderjährigen lässt sich dabei nicht bestimmen, weil die Statistik die innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführten Inobhutnahmen erfasst. Seit 2017 wird aufgrund einer Gesetzesänderung zwischen der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII und der regulären Inobhutnahme nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII unterschieden.

Informationen zur Erfassung und zu statistischen Änderungen enthält das Merkblatt „Vorläufige Inobhutnahmen“. Entwicklung und Details stehen in den Tabellen „Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche nach Anlass der Maßnahme“, außerdem nach Anlass und Altersgruppen sowie nach Anlass und Migrationshintergrund. Differenzierte Angaben zu vorläufigen und regulären Inobhutnahmen bietet die Publikation „Vorläufige Schutzmaßnahmen“, insbesondere Tabelle 12 im PDF- oder Excel-Download.

Doppelzählungen sind möglich, wenn unbegleitet eingereiste Minderjährige innerhalb eines Jahres zunächst vorläufig