EU begrenzt chinesische Hybridauto-Importe auf 350.000 Fahrzeuge jährlich
Am 12. Oktober 2026 sorgt eine neue Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und China für Bewegung auf dem Automarkt: Künftig dürfen pro Jahr höchstens 350.000 chinesische Hybridautos in die EU eingeführt werden. Die Regelung soll ab Dezember 2026 gelten und entspricht ungefähr der Hälfte der bisherigen Importmenge.
Ein bisschen Luft bleibt trotzdem. Nach dem ersten Jahr dürfen die Einfuhren um sechs Prozent steigen. Nach vier Jahren soll die Begrenzung auslaufen. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič hatte die Einigung mit China bereits in der Vorwoche bekannt gegeben, zunächst aber keine Einzelheiten genannt.
Brüssel blickt auf steigende Verkaufszahlen
Hinter der Entscheidung steht die Sorge der EU, günstigere chinesische Autos könnten europäische Hersteller vom Markt verdrängen. Seit die EU 2024 Sonderzölle auf chinesische Elektroautos verhängte, sind die Verkäufe chinesischer Plug-in-Hybride in Europa deutlich gestiegen.
Die EU-Kommission rechnet damit, dass ihre Zahl 2026 auf rund 800.000 Fahrzeuge anwachsen könnte. Die neue Obergrenze von 350.000 Importen pro Jahr liegt also deutlich darunter. Plug-in-Hybride verbinden einen Elektromotor mit einem Verbrennungsmotor – für Käuferinnen und Käufer klingt das nach mehr Reichweite, für die Handelspolitik nach dem nächsten Reibungspunkt.
Begründet hatte die EU ihre Sonderzölle mit unfairen staatlichen Subventionen. Nun wird der Marktzugang für chinesische Hybridautos mengenmäßig begrenzt, allerdings nicht dauerhaft: Nach vier Jahren soll die Regelung auslaufen. Der Deutschlandfunk berichtete am 12. Oktober 2026 über die Vereinbarung.
Die Vorgeschichte bei chinesischen Elektroautos
Parallel dazu hat die EU-Kommission ihre Antidumpinguntersuchung zu batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China abgeschlossen. Für E-Autos aus China gelten endgültige Zusatzzölle für fünf Jahre. Eingeleitet worden war die Untersuchung am 4. Oktober 2023.
Die vorläufigen Zölle, die ab dem 4. Juli 2024 galten, werden nicht erhoben. Die Einzelheiten stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754; die Kommission informierte darüber am 30. Oktober 2024.
| Unternehmen beziehungsweise Gruppe | Zusatzzoll |
|---|---|
| BYD | 17 % |
| Geely | 18,8 % |
| SAIC | 35,3 % |
| Tesla | 7,8 % |
| Andere kooperierende Unternehmen | 20,7 % |
| Alle übrigen Unternehmen | 35,3 % |
Der Handelsstreit reicht längst über Autos hinaus
China reagierte seinerseits mit Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte Branntweinimporte aus der EU. Importeure bestimmter Cognac-Sorten aus der EU müssen künftig eine Kaution beim chinesischen Zoll hinterlegen. Das klingt nach einem Detail aus dem Kleingedruckten, kann für Händler aber schnell teuer und umständlich werden.
Auch Schweinefleisch aus der EU ist betroffen. Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM traf dazu eine endgültige Entscheidung. Die Maßnahme gilt seit dem 17. Dezember 2025 zunächst für fünf Jahre. Der allgemeine Antidumpingzoll liegt bei 19,8 Prozent, für kooperierende Unternehmen bei 9,8 Prozent.
Seit Februar 2026 erhebt China außerdem für fünf Jahre Zölle von 7,4 bis 11,7 Prozent auf Milchprodukte aus der EU, darunter Milch, Käse und Sahne. Während an der Uni Europa heute über Mobilität, Industriepolitik und faire Wettbewerbsbedingungen gesprochen wird, zieht sich der Konflikt damit bis in Autohäuser, Häfen, Kühltransporte und vielleicht sogar in die Cognacregale.
