Die EU-Kommission will eine einheitliche Altersgrenze für soziale Medien durchsetzen. Kinder unter 13 Jahren sollen nach den Plänen keinen eigenen Zugang zu TikTok, Instagram, Snapchat und ähnlichen Diensten haben. Nationale Alleingänge lehnt die Kommission ab: Österreich und andere EU-Staaten dürften keine eigenen Verbote einführen, bevor das geplante EU-Gesetz in Kraft tritt.

Über den Vorschlag beraten noch das Europäische Parlament und der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will am Donnerstag einen Gesetzesvorschlag vorstellen. Eine Einigung und die Einführung eines Mindestalters könnten Monate oder Jahre dauern. Die Nachricht wurde am 29. Oktober 2026 im Deutschlandfunk ausgestrahlt; heute ist ebenfalls der 29.10.2026.

Mini-Konten für Jugendliche

Die Grundidee: Unter 13-Jährige sollen keine eigenen Konten bei sozialen Netzwerken besitzen. Ab 13 Jahren wären sogenannte Mini-Konten möglich – mit eingeschränkten Funktionen und begrenzter täglicher Nutzungszeit. Diese Konten sollen von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden. Ab 15 Jahren könnten Jugendliche soziale Netzwerke selbstständig nutzen.

Der EU-KIDS-Act der Kommission, veröffentlicht am 17. September 2026, sieht für 13- bis einschließlich 15-Jährige ein von Eltern verwaltetes Mini-Konto mit einer Begrenzung auf eine Stunde täglich vor. Unter 13 Jahren soll der Zugang zu sozialen Medien wegfallen; kindgerechte Videoplattformen blieben über ein von Eltern verwaltetes Konto möglich. Ab 15 Jahren wäre ein eigenes Social-Media-Konto erlaubt.

Die Pläne gelten nicht nur für soziale Netzwerke. Auch Videoplattformen, Online-Spiele, KI-Begleiter und Chatbots sollen sicherer für Minderjährige werden. KI-Begleiter und Chatbots sollen standardmäßig deaktiviert sein und keine Verhaltensweisen zeigen dürfen, die emotionale Abhängigkeit fördern.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Mehr Verantwortung für Plattformen

Die EU-Kommission begründet ihre Vorhaben mit möglichen Folgen intensiver Smartphone- und Social-Media-Nutzung bei Kindern und Jugendlichen: Schlafmangel, Ängste und nachlassende Konzentrationsfähigkeit werden genannt. Die großen Plattformen schreiben zwar bereits ein Mindestalter von 13 Jahren in ihre Geschäftsbedingungen. EU-Behörden kritisieren aber, dass diese Vorgabe bislang nicht ausreichend kontrolliert wird.

Künftig sollen die Plattformen stärker für die Alterskontrolle verantwortlich sein. Sie müssten nachweisen, dass ihre Angebote für Minderjährige sicher sind. Bei sehr großen Online-Plattformen soll die Beweislast von den Aufsichtsbehörden auf die Anbieter übergehen: Diese müssten belegen, dass ihre Dienste Kinder schützen und deren Wohlergehen berücksichtigen.

Geplant ist ein sicherheitsorientiertes Plattformdesign, also „safety by design“. Dazu gehören keine suchtfördernden Algorithmen, kein endloses Scrollen und kein automatisches Abspielen von Videos. Vorgesehen sind außerdem eingebaute Vorkehrungen für Kinder- und Jugendschutz, mögliche Begrenzungen der Bildschirmzeit sowie private Profile für Minderjährige als Standardeinstellung.

Auch irreführende Belohnungen und Push-Mitteilungen während der Nachtruhe sollen begrenzt werden. Fremde sollen Kinder nicht unaufgefordert kontaktieren können. Andere Nutzer müssten sich einfach blockieren oder stummschalten lassen. Die Anbieter sollen die Umsetzung dieser Maßnahmen nachweisen – nicht bloß versprechen.

Für die technische Alterskontrolle könnte die EU-Kommission auf die digitale Brieftasche EUDI-Wallet setzen. Sie soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Nutzer könnten damit ihr Mindestalter nachweisen, ohne dass Name oder Geburtsdatum gespeichert oder an Plattformen weitergegeben werden. Die Kommission nennt außerdem eine EU-App zur Altersüberprüfung, die keine Ausweisdokumente oder biometrischen Daten speichert. Soziale Netzwerke und Video-Sharing-Plattformen sollen bereits bei der Kontoeröffnung eine Altersprüfung durchführen.

Brüssel bremst nationale Pläne

Mehrere Länder basteln trotzdem an eigenen Regeln. Österreich, Belgien und Frankreich planen nationale Regelungen. Frankreich will soziale Medien für alle unter 15 Jahren verbieten. Ein erster Gesetzentwurf wurde von der EU-Kommission als nicht mit EU-Recht vereinbar bewertet; am Montag legte Frankreich eine überarbeitete Fassung vor.

Deutschland könnte grundsätzlich selbst ein Mindestalter festlegen. Dann müssten Eltern die Einhaltung der Regeln kontrollieren. In Teilen der Digitalpolitik besitzt die EU-Kommission jedoch Zuständigkeiten, besonders wenn Vorgaben direkt für große Plattformen gelten sollen.

EU-Mitgliedstaaten müssen die Kommission über neue Gesetze informieren, wenn diese Bereiche betreffen, für die grundsätzlich die EU zuständig ist. Die Kommission kann nationale Vorhaben stoppen oder Änderungen verlangen, wenn sie den europäischen Binnenmarkt beeinträchtigen. Genau hier liegt der Streit: Wer darf vorpreschen – und wer muss warten, bis Brüssel fertig ist?

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) unterstützt ein Verbot sozialer Medien für Kinder unter 13 Jahren. Eine von ihr eingesetzte Expertenkommission schlug eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung von Social-Media-Konten vor. Für 13- bis 18-Jährige empfahl sie abgestufte Schutzkonzepte.

Prien erklärte, zentrale Regelungen müssten auf europäischer Ebene erfolgen; Deutschland solle zusätzlich Übergangslösungen beschließen. Eckpunkte für deutsche Regelungen kündigte sie für Oktober an.

Altersgrenzen lösen nicht jedes Problem

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht die Hauptgefahr in Geschäftsmodellen, die auf maximale Aufmerksamkeit und Nutzungsdauer ausgerichtet sind. Altersgrenzen allein würden Suchtgefahren und Hassrede nicht beseitigen. Gefordert wurden deshalb Änderungen, die für alle Nutzer gelten.

Auch die Organisation EDRi kritisierte die Pläne. Ein Plattformdesign, das für 13-Jährige schädlich sei, werde nicht automatisch ab dem 15. oder 18. Geburtstag sicher. Die bisherigen Bemühungen der EU um besseren Jugendschutz seien unzureichend.

Die Kinderrechtsorganisation 5Rights Foundation begrüßte die Vorschläge grundsätzlich, verwies aber auf die Bedeutung konkreter Ausgestaltung und konsequenter Umsetzung. Sicher sein müssten für Kinder auch Onlinespiele, KI-Chatbots und Lern-Apps – nicht nur die Apps, deren Logo gerade auf dem Smartphone-Display blinkt.

Der EU-KIDS-Act baut auf der Arbeit eines von Ursula von der Leyen eingesetzten Sonderausschusses auf. Das Europäische Parlament und der Rat prüfen den Vorschlag nun, verhandeln über den endgültigen Text und entscheiden über sein Inkrafttreten. Bis dahin bleibt in Europa vieles offen: Mini-Konto, Altersprüfung, eine Stunde täglich – oder doch nationale Verbote. In Uni Europa wird man darüber vermutlich noch länger diskutieren.