Das Europaparlament will die verschärften EU-Klimaschutzregeln für Methan-Emissionen im Energiesektor später greifen lassen. Statt wie bislang vorgesehen sollen Importeure von Öl, Gas und Kohle die Vorgaben erst ab Mai 2031 einhalten müssen – gut drei Jahre später. Als Grund nennt das Parlament die aktuelle Energiepreiskrise. Der Deutschlandfunk berichtete darüber am 22. Oktober 2026.

Die EU-Kommission hatte zuvor lediglich eine Verschiebung um ein Jahr vorgeschlagen. Ganz durch ist die Sache damit aber noch nicht: Die EU-Mitgliedstaaten müssen der Änderung noch zustimmen. Ursprünglich war geplant, dass Unternehmen ab 2027 bei bestimmten Lieferverträgen nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens ebenso sorgfältig überwacht und dokumentiert wie EU-Unternehmen.

Was die Methanverordnung regelt

Die Europäische Methanverordnung (EU 2024/1787) trat am 5. August 2024 in Kraft. Sie gehört zum EU-„Fit-for-55“-Paket, mit dem die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent sinken sollen. Erfasst werden nicht nur direkte Emissionen innerhalb der EU, sondern auch Vorkettenemissionen importierter fossiler Energieträger, die außerhalb der EU entstehen.

Betreiber fossiler Energieinfrastrukturen müssen Methanemissionen regelmäßig messen, Leckagen schnell reparieren sowie das Ablassen und Abfackeln von Gasen reduzieren. Die Verordnung betrifft die Exploration und Förderung von Rohöl und Erdgas, die Sammlung und Verarbeitung von Erdgas, aktive, vorübergehend verfüllte sowie dauerhaft verfüllte und aufgegebene Bohrlöcher, den Transport und die Verteilung von Erdgas, unterirdische Erdgasspeicher sowie LNG-Terminals und -Anlagen einschließlich Verflüssigung und Wiederverdampfung.

Dazu kommen aktive unter- und übertägige Kohlebergwerke sowie stillgelegte und aufgegebene untertägige Kohlebergwerke. Auch Methanemissionen außerhalb der EU aus Rohöl, Erdgas und Kohle, die in der EU in Verkehr gebracht werden, fallen darunter.

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Deutschland hat sich auf der UN-Klimakonferenz COP26 verpflichtet, seine Methanemissionen bis 2030 gegenüber 2020 um 30 Prozent zu reduzieren. Die Umsetzung überwachen die Landesbehörden. Das Umweltbundesamt ist für die jährliche Emissionsberichterstattung zuständig, das Bundesumweltministerium koordiniert die Umsetzung. Aggregierte Emissionsdaten werden veröffentlicht und fließen in die internationale Treibhausgasberichterstattung ein.

Vom Erdgas bis zum Grubengas

Die Spannweite der Quellen ist beträchtlich. Erdgas besteht in Deutschland zu 80 bis 95 Prozent aus Methan, Biogas in der Regel zu etwa 60 Prozent. Biomethan wird allerdings nur erfasst, wenn es mit Erdgas gemischt durch Erdgasleitungen transportiert wird.

Grubengas entsteht bei der Kohlegewinnung und kann je nach Standort wenige Prozent bis 95 Prozent Methan enthalten. Auch nach der Stilllegung von Bergwerken tritt es über alte Schächte aus. Bei der Ölförderung fällt Begleitgas an, das unter anderem Methan enthält. Es kann genutzt, zurückgepresst, abgefackelt oder unkontrolliert in die Atmosphäre abgegeben werden.

Für den Importbereich nach Kapitel 5 ist unter anderem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Das Umweltbundesamt fungiert als Kontaktstelle zwischen EU-Kommission und Bund, während Landesbehörden Inspektion und Überwachung übernehmen. Stand 30. September 2026 hatten einige Bundesländer allerdings noch keine zuständigen Behörden benannt.

Viele Berichte, noch mehr Zuständigkeiten

Die Berichte der Öl- und Gasbetreiber nach Artikel 12 Absatz 2 wurden am 30. April 2026 an die EU-Kommission übermittelt. Die Betreiber aktiver Kohletagebaue reichten ihre Berichte nach Artikel 20 Absatz 6 fristgerecht am 31. August 2026 ein. Insgesamt gingen 661 Berichte bei der EU-Kommission ein.

Für September 2026 wurde die Veröffentlichung in einer Transparenzdatenbank nach Artikel 30 angekündigt. Eine Zusammenfassung soll im Emissionsbericht 2026 erscheinen. Papier ist geduldig, Datenbanken hoffentlich etwas weniger.

Fast 80 Prozent der deutschen Methanemissionen stammen aus der Landwirtschaft sowie aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, kurz LULUCF. Weitere Quellen sind Verbrennungsprozesse im Straßenverkehr und in stationären Anlagen sowie die Abwasser- und Klärschlammbehandlung. Die Bereitstellung fossiler Brennstoffe verursacht weniger als 5 Prozent der nationalen Methanemissionen – direkt von der Verordnung erfasst wird nur dieser Bereich.

Das liegt auch an unterschiedlichen Berechnungsweisen: Nationale Inventare folgen dem Territorialprinzip und berücksichtigen daher keine Emissionen aus der Förderung und dem Transport importierter fossiler Energieträger. Global machen diese Vorkettenemissionen mehr als 30 Prozent der gesamten Methanemissionen aus. Die EU will deshalb Importe mit geringeren Vorkettenemissionen fördern. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur können die Verringerung diffuser Emissionen und entsprechende Maßnahmen teilweise kostenneutral oder sogar finanziell vorteilhaft sein.

Landwirtschaft bleibt außen vor

Landwirtschaft und LULUCF sind nicht Bestandteil der Methanverordnung, weil sie durch andere Teile des „Fit-for-55“-Pakets abgedeckt werden: durch die LULUCF-Verordnung und die Lastenteilungsverordnung. Letztere sieht unter anderem vor, die Treibhausgasemissionen der erfassten Sektoren bis 2030 gegenüber 2005 um 40 Prozent zu senken.

Bei den diffusen Methanemissionen aus der Bereitstellung fossiler Energieträger hat Deutschland bereits einen starken Rückgang verzeichnet: von 1.343 Kilotonnen im Jahr 1990 auf 80 Kilotonnen im Jahr 2020. Schadensanfällige Graugussleitungen wurden durch Stahl- und Kunststoffleitungen ersetzt. Die EEG-Förderung ab 2000 machte die wirtschaftliche Verstromung von Grubengas möglich; dadurch sanken die Emissionen im stillgelegten Steinkohlenbergbau um mehr als 98 Prozent.

Hinzu kamen das schrittweise Auslaufen des subventionierten Steinkohlenbergbaus, Programme zur Leckerkennung und -reparatur, kurz LDAR, sowie moderne Technik wie mobile Verdichter. Seit 1990 gingen die diffusen Methanemissionen damit insgesamt um 95 Prozent zurück. Ob die neuen Importregeln nun erst 2031 oder früher greifen, bleibt derweil eine politische Entscheidung – und liegt zunächst bei den Mitgliedstaaten.