Wenn Algorithmen den Arbeitstakt bestimmen: Die EU ringt um Regeln für digitale Kontrolle
Am 31. Oktober 2026 steht in Europa eine Frage im Raum, die viele Beschäftigte längst aus dem Alltag kennen: Wer entscheidet eigentlich, wie schnell gearbeitet wird – der Mensch oder eine Software? Die EU-Kommission plant neue Regeln für künstliche Intelligenz und digitale Überwachung am Arbeitsplatz. Anfang Dezember 2026 soll der „Quality Jobs Act“ vorgelegt werden.
Auslöser für neue Aufmerksamkeit waren Besuche von sieben Mitgliedern des Beschäftigungsausschusses des EU-Parlaments in Amazon-Logistikzentren. Am 26. und 27. Oktober 2026 waren sie in Dortmund, Mönchengladbach und Sosnowiec in Polen unterwegs. In den drei Zentren arbeiten insgesamt rund 5.000 Beschäftigte. Im Mittelpunkt stand Software, mit der Beschäftigte überwacht und bewertet werden.
Wenn der Algorithmus den Takt vorgibt
Li Andersson, Vorsitzende des Ausschusses, kritisierte, die Beschäftigten würden nicht ausreichend darüber informiert, welche Daten erfasst werden. Auch die Kriterien für individuelle Leistungsbewertungen seien unklar. Höhere Arbeitsgeschwindigkeiten könnten außerdem zu steigenden Leistungsanforderungen führen – ein digitaler Wettlauf, bei dem irgendwann niemand mehr weiß, wo die Ziellinie liegt.
Andersson fordert deshalb verbindliche EU-weite Regeln für algorithmisches Management und KI-Systeme in allen Unternehmen. Der EU-Abgeordnete Andrzej Bu?a erklärte, Amazon habe Parlamentariern zuvor den Zugang zu den Standorten verweigert. Unternehmen müssten Beschäftigte vollständig über algorithmische Bewertungen und deren Grundlagen informieren, verlangte er.
Bu?a verwies auf elf Empfehlungen. Dazu gehören verpflichtende Transparenz über Algorithmen, die Einbindung von Gewerkschaften und die Beteiligung staatlicher Arbeitsinspektionen. Agata Wypiór von der Gewerkschaft Solidarno?? und dem Europäischen Betriebsrat von Amazon berichtete aus Sosnowiec von dauerhaftem Bewertungsdruck durch digitale Überwachung.
Eine UNI-Europe-Umfrage aus dem Jahr 2023 zeigt, warum das Thema nicht bloß nach Aktenordner klingt: Etwa die Hälfte der befragten Amazon-Beschäftigten gab negative Auswirkungen ihrer Arbeit auf die körperliche und psychische Gesundheit an.
Was „algorithmisches Management“ alles umfasst
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 29. April 2025 eine Studie zum „algorithmischen Management“, kurz AM. Eine einheitliche rechtliche Definition gibt es bislang nicht. Gemeint ist der Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz zur Automatisierung betrieblicher Prozesse – von Überwachung, Zielvorgaben und Leistungsmanagement über Einsatzplanung und Vergütung bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Solche Systeme können Sicherheitsstandards effizienter kontrollieren, systematische Diskriminierung erkennen und Entscheidungen durch dokumentierte Prozesse nachvollziehbarer machen. Die Beteiligung von Beschäftigten und ihren Vertretungen kann Vertrauen stärken und Fehlentwicklungen früh sichtbar machen. In Deutschland spielen Betriebsräte laut der Kommissionsstudie eine wichtige Rolle bei der digitalen Transformation.
Die Risiken liegen allerdings ebenfalls auf dem Tisch: mangelnde Transparenz über Überwachungs- und Bewertungskriterien, Unsicherheit, Stress und Entfremdung. Hinzu kommen mögliche Verstöße gegen Datenschutzvorgaben, Eingriffe in das Recht auf Privatleben am Arbeitsplatz, diskriminierende Benachteiligung bestimmter Gruppen, übermäßige Arbeitsbelastung und unvorhersehbare Arbeitszeiten. Selbstständige und Scheinselbstständige sind oft unzureichend geschützt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im Fall Bărbulescu fest, dass das Recht auf Privatleben auch am Arbeitsplatz gilt – besonders bei Überwachungsmaßnahmen. Das klingt selbstverständlich, ist es in der Praxis aber offenbar nicht immer.
Viele Regeln, einige Lücken
Der EU-Rechtsrahmen für algorithmisches Management basiert überwiegend auf Vorschriften, die nicht speziell dafür entwickelt wurden. Eine Ausnahme ist die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, die Plattformbeschäftigten konkrete Rechte unter algorithmischem Management gibt. Auch Teile der Arbeitszeitrichtlinie, der Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeitsrichtlinie können angewendet werden.
Die Kommission bezweifelt jedoch, dass diese Vorschriften den komplexen Anforderungen genügen. Strukturelle Lücken bestehen unter anderem beim Schutz von Selbstständigen und bei semi-automatisierten Entscheidungen, die nicht vollständig durch die Datenschutz-Grundverordnung oder das Gleichstellungsrecht erfasst werden.
Die EU-KI-Verordnung stuft bestimmte Systeme des algorithmischen Managements als Hochrisiko-KI ein und unterwirft sie zusätzlichen Anforderungen. Die Wirksamkeit dieser Schutzvorgaben hängt laut Studie aber von ihrer praktischen Durchsetzung ab. Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte durchzusetzen, bleibt schwierig – wegen fehlender Transparenz und komplexer Diskriminierungsmuster.
Die Kommission hält deshalb einen kohärenten, kontextbezogenen und partizipativen Regulierungsansatz für erforderlich. Unternehmen sollen verständlich über Zweck, Rechtsgrundlage, Entscheidungslogik und Folgen informieren. Bei risikoreichen Datenverarbeitungen sollen sie Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen, für Hochrisiko-KI-Systeme Risikomanagementsysteme nach der KI-Verordnung einrichten und psychosoziale Risiken berücksichtigen.
Arbeitsrechtliche Schutzstandards sollen eingehalten werden. Gerade bei disziplinarischen Entscheidungen müsse menschliche Kontrolle sichergestellt sein. Betriebsräte sollen einbezogen, transparente Kommunikation und eine vertrauensvolle Unternehmenskultur gefördert werden. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass algorithmisches Management Effizienzgewinne ermöglichen kann, zugleich aber rechtliche, ethische und soziale Risiken birgt. Transparenz, Datenschutz und die Beteiligung der Beschäftigten nennt sie als zentrale Voraussetzungen.
Wie verbreitet die digitale Kontrolle schon ist
Ein Eurofound-Bericht auf Grundlage der Europäischen Arbeitskräfteerhebung 2024 liefert Zahlen dazu: 19 Prozent der Beschäftigten in der EU werden per Software leistungsüberwacht, 18 Prozent erhalten ihre Aufgaben per Computer, und bei 10 Prozent werden die Arbeitszeiten algorithmisch festgelegt.
Eurofound stellte einen Zusammenhang zwischen Leistungsüberwachung und einem schlechteren Gesundheitszustand fest. Digitale Steuerungssysteme werden besonders häufig im Finanzsektor, in der Informations- und Kommunikationsbranche sowie im Verkehrsbereich eingesetzt.
Die höchste Gesamtnutzung verzeichnete Eurofound in Dänemark, Belgien und Irland. Die niedrigsten Werte wurden in Deutschland, Griechenland, Litauen und Portugal festgestellt. In Belgien berichteten 31 Prozent der Beschäftigten von softwaregestützter Leistungsüberwachung, in Deutschland 10 Prozent.
Der bestehende EU-Rechtsrahmen umfasst bereits die Datenschutz-Grundverordnung und die EU-KI-Verordnung. Letztere stuft Systeme für Personaleinstellung, Aufgabenverteilung und Leistungsüberwachung als Hochrisikosysteme ein. Außerdem gibt es die Plattformarbeitsrichtlinie, deren Umsetzungsfrist am 2. Dezember 2026 endet.
Die zweite Konsultationsphase zum Gesetzespaket lief vom 20. Juli bis zum 28. September 2026. Europäische Gewerkschaften fordern strengere Schutzvorgaben gegen algorithmisches Management. Der geplante Gesetzesentwurf soll übermäßige Mitarbeiterüberwachung begrenzen und mehr Transparenz bei automatisierten Entscheidungen schaffen.
Der Streit über ein neues Gesetz
Ganz einig ist man sich in Europa darüber nicht. Am 11. November 2025 verabschiedete der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments seinen legislativen Initiativbericht zur Zukunft des Arbeitslebens durch Digitalisierung, künstliche Intelligenz und algorithmisches Management am Arbeitsplatz (2025/2080 (INL)). Der Bericht fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz vorzulegen.
Bitkom plädierte vor der Abstimmung im Plenum für die Ablehnung des Berichts. Zusätzliche, speziell auf KI im Arbeitskontext ausgerichtete Gesetze seien derzeit nicht erforderlich, argumentiert der Verband. Die KI-Verordnung, die Datenschutz-Grundverordnung, die Plattformarbeitsrichtlinie sowie der EU-Besitzstand zu Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Gleichstellung enthielten bereits umfassende Vorgaben für KI am Arbeitsplatz und ausreichenden Schutz für Arbeitnehmerrechte und -sicherheit.
Neue Vorschriften könnten sich mit bestehenden Rechtsinstrumenten überschneiden und regulatorische Doppelungen schaffen. Das könne zu Inkohärenz und Rechtsunsicherheit führen. Unternehmen und öffentliche Organisationen müssten dann zusätzlichen Verwaltungsaufwand bewältigen, weil sie sich an überlappende Anforderungen halten müssten.
Angesichts der Umsetzungsfristen der KI-Verordnung und der Plattformarbeitsrichtlinie seien weitere gesetzliche Regelungen derzeit verfrüht, meint Bitkom. Die bestehenden Rahmenwerke sollten zunächst vollständig umgesetzt und danach auf Wirksamkeit, Praktikabilität sowie ihre Auswirkungen auf digitale Innovation und Europas Wettbewerbs
