Universitätsklinikum Frankfurt prüft Vergaben nach Millionen-Ausgaben für Pflege-Leiharbeit
Am Universitätsklinikum Frankfurt wird die Vergabepraxis für Pflege-Leiharbeitskräfte überprüft. Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) und der Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikums, Jürgen Graf, kündigten im Wissenschaftsausschuss des hessischen Landtags an, die Abläufe zu verbessern. Anlass ist ein Bericht der „Hessenschau“ über einen möglichen Verstoß gegen das Vergaberecht.
Die Redaktion hatte nach eigenen Angaben mehr als 1.900 Transaktionen ausgewertet, interne Unterlagen gesichtet und mit Insidern gesprochen. Demnach zahlte das Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) 2023 mehr als eine Million Euro für Pflege-Leihkräfte. Ab 750.000 Euro wäre eine EU-weite Ausschreibung erforderlich gewesen – eine solche habe es laut Recherche offenbar nicht gegeben.
Im Ausschuss beantworteten Gremmels und Graf mehrere Dutzend Fragen aus dringlichen Berichtsanträgen von Grünen und FDP. Graf sagte, vergleichbare Leistungen sollten künftig ausgeschrieben werden. Bislang lagen die einzelnen Aufträge jeweils unter der Ausschreibungsschwelle von 100.000 Euro. Der Verdacht lautet allerdings, dass mehrere Einzelaufträge vergaberechtlich hätten zusammengerechnet werden müssen.
Millionen für Pflegepersonal auf Zeit
Die Recherche zeichnet ein teures Bild: Für den zweitägigen Einsatz einer Kinderkrankenpflegerin soll das UKF mehr als 8.000 Euro bezahlt haben. Regelmäßig seien 16.000 bis knapp 22.000 Euro pro Pflegekraft und Monat abgerechnet worden. Brancheninsider nennen im Rhein-Main-Gebiet übliche Monatspreise von 13.000 bis 15.000 Euro.
Seit 2019 beauftragte das Klinikum demnach etwa 60 Firmen und zahlte ihnen insgesamt knapp fünf Millionen Euro für Pflegeleiharbeit. 2019 lagen die Ausgaben bei fast 360.000 Euro. Spätestens ab diesem Jahr hätte deshalb eine bundesweite Ausschreibung erfolgen müssen, heißt es in der Recherche. Während der Corona-Pandemie gingen die Ausgaben zwar etwas zurück, blieben aber über den gesetzlichen Schwellenwerten. 2023 überschritten sie dann die Millionengrenze.
Vergaberechtsexperte Thomas Mösinger erklärt die Schwellen so: Ab erwarteten Ausgaben von mehr als 100.000 Euro für Pflegeleiharbeit innerhalb von 48 Monaten müsse bundesweit ausgeschrieben werden, ab 750.000 Euro EU-weit. Entscheidend sei die Gesamtsumme für den jeweiligen Verwendungszweck – nicht der einzelne Auftrag.
Die Transaktionen liefen offenbar nicht über den üblichen Beschaffungsweg. Angaben wie Bestelltexte oder Einkaufsbelege fehlten. Nach Angaben eines Wirtschaftsprüfers zahlte das UKF allerdings marktübliche Preise für die Leihpflegekräfte. Die Einsätze seien jeweils als Einzelmaßnahmen in spezialisierten Bereichen erfolgt, unter anderem in der Kinderpflege.
Absagen, neue Aufträge und offene Zuständigkeiten
Der Unternehmer „Ulrich Müller“ (Name geändert) berichtet, er habe dem UKF jahrelang Pflegekräfte angeboten, aber wiederholt Absagen erhalten. Das Klinikum habe ihm mitgeteilt, keinen Bedarf an externer Unterstützung zu haben beziehungsweise generell keine Leiharbeiter zu beschäftigen. In den Ausschreibungsdatenbanken fanden sich laut Recherche keine passenden Ausschreibungen. Gleichzeitig weisen die Transaktionen auf Leiharbeitskräfte in Pflege, IT und Verwaltung hin.
Anfang 2025 teilte die Pflegedirektion Müller mit, man werde künftig auf Leiharbeit verzichten. Nach dieser Absage gab das UKF laut internen Zahlen dennoch mindestens weitere 1,9 Millionen Euro für Leiharbeiter aus. Seit 2020 rechnen Krankenhäuser Pflegepersonalkosten direkt über das Pflegebudget mit den Krankenkassen ab. Betroffen ist damit Geld von Versicherten.
Intern soll sogar darauf hingewiesen worden sein, dass für Leiharbeitskräfte Ausschreibungen erforderlich seien. Entsprechende Verfahren erfolgten offenbar trotzdem nicht. Die Auswahl der beauftragten Firmen bleibt laut Recherche unklar. Einige Unternehmen seien in der Branche wenig bekannt; zu manchen gebe es negative Bewertungen, unter anderem wegen angeblich nicht vollständig gezahlter Löhne.
Im März dieses Jahres erteilte das UKF offenbar einen Direktauftrag über 35.700 Euro an eine Firma des CDU-Politikers Walter Arnold. Laut Auftragsbeschreibung vermittelte dessen Unternehmen 15 Pflegekräfte für die Pädiatrie des UKF. Arnold war ab 2004 Staatssekretär im hessischen Finanzministerium, saß im Aufsichtsrat des UKF und war bis Ende 2024 dessen stellvertretender Vorsitzender. Zum Zeitpunkt des Auftrags war er nicht mehr Aufsichtsratsmitglied. Der Vorgang wird deshalb als fragwürdig, aber rechtlich zulässig beschrieben. Arnold äußerte sich auf Nachfragen nicht dazu, seit wann und unter welchen Umständen seine Firma Geschäfte mit dem UKF macht.
Nach dem Gesetz für hessische Universitätskliniken hätte der Aufsichtsrat Ausgaben ab einer Million Euro genehmigen müssen. Der Aufsichtsrat verwies auf das Wissenschaftsministerium. Das Ministerium erklärte, ihm seien keine Unregelmäßigkeiten bei Vergabeverfahren am UKF bekannt; es habe das Klinikum gebeten, die aufgeworfenen Fragen zu prüfen.
Prüfung in einer finanziell angespannten Lage
Das UKF kündigte auf Anfrage eine umfassende Prüfung an und wollte zunächst keine Details beantworten. Das Klinikum betonte, die Prüfung sei weder eine Bestätigung noch ein Eingeständnis der Vorwürfe; dafür werde etwa ein Monat benötigt.
Gremmels sagte, er sehe bislang keine großen systematischen Verfehlungen. Wegen der Komplexität sei zunächst nur eine vorläufige Einschätzung möglich. Das Wissenschaftsministerium nehme den Vorgang ernst und bearbeite ihn. Ein ausführlicher Abschlussbericht mit weiteren Informationen soll in etwa acht Wochen vorliegen.
Die Prüfung fällt in eine ohnehin angespannte Zeit. Im Vorjahr erhielt das UKF eine Liquiditätshilfe von 200 Millionen Euro, zuletzt wurde über ein Defizit von 21 Millionen Euro berichtet. Im Rahmen einer Umstrukturierung sollen nach Angaben von Insidern bis zu 600 Stellen wegfallen. Das Klinikum führt sein Defizit unter anderem auf die Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems und die Finanzierung universitärer Medizin zurück.
Nach eigenen Angaben prüft das UKF eine neue Struktur und hat Verantwortliche für die relevanten Bereiche ausgewechselt. Die kaufmännische Direktion ist gesetzlich für Personal und Dienstleistungen zuständig. Interne Unterlagen und E-Mails legen laut Recherche jedoch nahe, dass die Pflegedirektion Geschäfte mit Leiharbeitsfirmen abwickelte.
Die Grünen im Hessischen Landtag forderten eine Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses. Dort soll geklärt werden, in welchem Umfang Aufträge ohne Ausschreibung vergeben wurden, welche finanziellen Auswirkungen entstanden und welche Gegenmaßnahmen geplant sind.
Ein Verstoß gegen Vergaberecht führt in Deutschland nicht automatisch zu einer Geldstrafe. Ein unterlegener Konkurrent muss eine Nachprüfung bei der Vergabekammer beantragen. Bei erfolgreicher Prüfung kann ein Vertrag aufgehoben werden. Bei vorsätzlichem Handeln kommen strafrechtliche Folgen in Betracht, etwa wegen Untreue oder Vorteilsnahme.
Warum die rechtliche Einordnung nicht ganz simpel ist
Ob Vergaberecht greift, hängt zunächst davon ab, ob eine Einrichtung als öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB gilt. Gerade im Gesundheitswesen ist das wegen der unterschiedlichen Organisationsformen häufig kompliziert. Nach § 99 Nr. 2 GWB gelten insbesondere Einrichtungen des öffentlichen Rechts als öffentliche Auftraggeber, wenn sie Aufgaben im Allgemeininteresse nichtgewerblicher Art wahrnehmen und einer hinreichenden staatlichen Einflussnahme unterliegen.
Medizinische Versorgung ist eine Aufgabe im Allgemeininteresse und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gesundheitsleistungen werden aber von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Trägern erbracht. Eine schematische Einordnung funktioniert deshalb meist nicht. Entscheidend sind unter anderem die Finanzierungsstruktur, staatliche Kontrollmöglichkeiten sowie die Besetzung von Leitungs- und Aufsichtsorganen.
Der funktionale Auftraggeberbegriff verlangt eine tätigkeitsbezogene Prüfung. Bei Krankenhäusern stehen vor allem die Nichtgewerblichkeit der Tätigkeit und das Ausmaß staatlicher Einflussnahme im Mittelpunkt. Kommunale Krankenhäuser sind regelmäßig öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB, weil sie organisatorisch der öffentlichen Hand zugeordnet sind, staatlicher oder kommunaler Kontrolle unterliegen und wesentlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Bei freigemeinnützigen und kirchlichen Krankenhäusern ist eine Einzelfallprüfung nötig. Auch sie erfüllen mit der stationären Gesundheitsversorgung Aufgaben im Allgemeininteresse. Zusätzlich muss aber eine hinreichende staatliche Kontrolle vorliegen. Eine überwiegende Finanzierung aus öffentlichen Mitteln oder vergleichbare staatliche Einflussmöglichkeiten können entscheidend sein. Leistungsbezogene Vergütungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung begründen nicht automatisch eine überwieg
