Uni Freiburg, 14.10.2026. Die deutsche Rente soll gleichzeitig zukunftsfähig, generationengerecht und politisch mehrheitsfähig werden. Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) steht damit vor einer ziemlich unbequemen Aufgabe: Seine Reform muss die Zustimmung von CDU/CSU und SPD im Bundestag bekommen.

Der Freiburger Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen drängt Schweitzer, seine bisherige Position zur abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren aufzugeben. Die CDU/CSU befürwortet Einschnitte. Einen klaren Kompromiss sieht Raffelhüschen bislang nicht.

Für ihn ist die Reform vor allem eine mathematische und versicherungsmathematische Aufgabe. Wer zwei Jahre früher in Rente geht, bezieht im Durchschnitt auch zwei Jahre länger Rente. Üblicherweise liegen die Abschläge bei einem vorgezogenen Renteneintritt bei 0,4 bis 0,5 Prozent pro Monat. Abschläge von 0,0 oder 0,3 Prozent seien versicherungsmathematisch nicht angemessen.

Streit um 45 Beitragsjahre und das Rentenalter

Die SPD begründet die abschlagsfreie Rente mit Gerechtigkeit gegenüber Menschen, die lange und hart gearbeitet haben. Raffelhüschen lehnt es dagegen ab, diese Regelung beizubehalten und dafür an anderer Stelle im Rentensystem zu sparen. Ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 63 oder 65 Jahren widerspreche dem Prinzip der Lebensleistung, meint er: Der vorgezogene Ruhestand werde aus den Beiträgen anderer Versicherter finanziert. Betroffene erhielten dadurch mehr Rente, als sie nach ihrer eigenen Beitragsleistung erwirtschaftet hätten.

Auch beim gesetzlichen Rentenalter knirscht es in der schwarz-roten Koalition. Die Rentenkommission schlägt vor, das Eintrittsalter bis zum Ende des Jahrhunderts auf bis zu 70 Jahre anzuheben. Die SPD lehnt eine solche Anhebung ab, während CDU/CSU das gesetzliche Renteneintrittsalter dynamisch an die Lebenserwartung koppeln wollen. Raffelhüschen hält diese Kopplung für überfällig.

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Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission aus Expertinnen, Experten und Politikern hat insgesamt 33 Maßnahmen vorgeschlagen. Union und SPD hatten angekündigt, die Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen. Noch ist das allerdings kein geltendes Recht. Bis entsprechende Gesetze verabschiedet sind, gilt ausschließlich das bestehende Rentenrecht. Ob, wann und in welchem Umfang die Vorschläge umgesetzt werden, ist offen; die Deutsche Rentenversicherung kann derzeit keinen möglichen Umsetzungstermin nennen.

Für den Rentenanspruch gelten die Regeln, die beim Rentenbeginn in Kraft sind. Ein vorzeitig gestellter Rentenantrag sichert keine heute geltende Rechtslage für die Zukunft. Leistungen, die noch nicht gesetzlich geregelt sind, können derzeit nicht beantragt werden. Renten lassen sich grundsätzlich frühestens ein Jahr vor Rentenbeginn beantragen.

Früher raus – künftig nur mit Abschlag?

Nach den Vorschlägen soll sich das reguläre Rentenalter ab 2031 an der Lebenserwartung orientieren. Steigt sie um ein Jahr, sollen davon acht Monate auf die Erwerbsphase und vier Monate auf die Rentenphase entfallen. Bleibt die Lebenserwartung unverändert, soll auch das Rentenalter gleich bleiben. Die Entwicklung soll regelmäßig überprüft werden.

Nach aktuellen Annahmen des Statistischen Bundesamts könnte die Regelaltersgrenze innerhalb von zehn Jahren schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Nach geltendem Recht klettert das reguläre Rentenalter noch bis 2031 auf 67 Jahre; erstmals betrifft das den Jahrgang 1964.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren soll abgeschafft werden. Ein vorgezogener Rentenbeginn wäre grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich. Für die Altersrente für langjährig Versicherte sollen weiterhin mindestens 35 Versicherungsjahre nötig sein. Die Altersgrenze soll von 63 auf 64 Jahre steigen und später parallel zur Regelaltersgrenze weiter angehoben werden. Das Zeitfenster zwischen frühestmöglichem und regulärem Rentenbeginn bliebe dadurch bei drei Jahren.

Die derzeitigen Abschläge von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat sollen regelmäßig überprüft werden. Gleiches gilt für Zuschläge bei einem aufgeschobenen Rentenbeginn. In die Berechnung sollen unter anderem Lebenserwartung, gesetzliche Altersgrenzen und das tatsächliche Renteneintrittsverhalten einfließen.

Für rentennahe Versicherte mit gesundheitlichen Problemen ist eine Härtefallregelung vorgesehen. Bei der Prüfung einer Erwerbsminderung könnten künftig auch berufliche Leistungseinschränkungen nach individueller Gesundheitsprüfung berücksichtigt werden. Voraussetzung wären mindestens 35 Versicherungsjahre. Wer nachweislich nicht mehr im langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten kann, soll bis zu zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei und bis zu drei weitere Jahre vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen können. Auf Neu- oder Anpassungsqualifizierungen soll in dieser Altersgruppe verzichtet werden.

Präventionsmaßnahmen sollen verbessert werden, damit Menschen länger arbeiten können. Das Prinzip „Prävention vor Reha“ soll gestärkt werden. Menschen mit Erwerbsminderungsrente sollen bei der Wiederaufnahme einer Arbeit mehr Unterstützung bekommen.

Wer zahlt – und wer kommt nach?

Raffelhüschen warnt, die Reformpläne würden die Babyboomer-Generation weitgehend verschonen und die demografischen Lasten vor allem den Jüngeren aufbürden. Für einen Teil des Problems macht er die Babyboomer selbst verantwortlich: Sie hätten vergleichsweise wenige Kinder bekommen und im Umlageverfahren neben der Beitragszahlung auch die Aufgabe verfehlt, ausreichend neue Beitragszahler hervorzubringen.

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert im Umlageverfahren. Die Ausgaben eines Kalenderjahres werden aus den Einnahmen desselben Jahres bezahlt. Beiträge von Beschäftigten und Arbeitgebern finanzieren damit insbesondere die Renten der aktuell Rentenbeziehenden. Die arbeitende Generation trägt solidarisch zur Finanzierung der Renten ihrer Eltern- und Großelterngeneration bei. Entscheidend für die Beitragseinnahmen sind vor allem die Zahl der Beitragszahlenden und die Höhe ihrer versicherten Einkommen.

Die persönliche Rentenhöhe hängt insbesondere von den Beitragsjahren und den versicherten Arbeitsentgelten ab. Versicherungspflichtige Beschäftigte und ihre Arbeitgeber tragen die Beiträge grundsätzlich zu gleichen Teilen. Seit 2018 liegt der Beitragssatz stabil bei 18,6 Prozent. Für die kommenden Jahre wird wegen des Eintritts der geburtenstarken Jahrgänge der 1960er-Jahre in das Rentenalter mit einem Anstieg gerechnet.

Jahr beziehungsweise Zeitraum Beitragssatz
1991 18,7 Prozent
1993 17,5 Prozent
1997 und 1999 20,3 Prozent
2001 19,1 Prozent
2003–2005 19,5 Prozent
2007–2011 19,9 Prozent
2013 18,9 Prozent
2015–2017 18,7 Prozent
2018–2026 18,6 Prozent

1997 und 1998 erreichte der Beitragssatz mit 20,3 Prozent seinen Höchstwert. Nach Rentenreformen Anfang der 2000er-Jahre und wegen der positiven Arbeitsmarktentwicklung wurde er gesenkt. Raffelhüschen fordert nun, das Rentenniveau zu überprüfen – so, wie es bereits die Agenda 2010 unter der früheren Bundesregierung vorgesehen hatte.

Im Umfeld der Reform werden außerdem eine längere Lebensarbeitszeit, mehr Beitragszahler und Einschränkungen bei Minijobs diskutiert. Die Vorschläge zu Minijobs stoßen vor allem im Handel und in der Gastronomie auf Kritik. In Baden-Württemberg könnten sie mehr als 1,2 Millionen Menschen betreffen.

Mehr Kapital, weniger Sonderwege

Der Nachhaltigkeitsfaktor soll nach 2031 wieder in der Rentenformel berücksichtigt und leicht verstärkt werden. Er dämpft Rentensteigerungen, wenn die Zahl der Rentner schneller wächst als die Zahl der Beitragszahler. Grundsätzlich sollen die Renten weiter der Lohnentwicklung folgen; eine Schutzklausel soll